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Bethmannpark: Gefahr an den Ausgängen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1766

Betreff: Bethmannpark: Gefahr an den Ausgängen Derzeit handelt es sich an der genannten Stelle um illegales Radfahren auf einem reinen Gehweg. Der Magistrat kann eine bauliche Einengung an den Ausgängen des Bethmannparks nicht umsetzen, da die Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet wäre. Es stehen zudem keine weiteren geeigneten baulichen Mittel zur Verfügung, um das Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Längerfristig wäre hier eine durchgehende Radverkehrsführung anzustreben. Der Magistrat ist gerne bereit, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.