Bethmannpark: Gefahr an den Ausgängen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1766
Betreff: Bethmannpark:
Gefahr an den Ausgängen Derzeit handelt es sich an der
genannten Stelle um illegales Radfahren auf einem reinen Gehweg. Der Magistrat kann eine bauliche Einengung an den
Ausgängen des Bethmannparks nicht umsetzen, da die Barrierefreiheit nicht mehr
gewährleistet wäre. Es stehen zudem keine weiteren geeigneten baulichen Mittel
zur Verfügung, um das Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer zu
verhindern. Längerfristig wäre hier eine
durchgehende Radverkehrsführung anzustreben. Der Magistrat ist gerne bereit,
Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2017, OM 1442
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311