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Fahrradstreifen Obermainanlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032

Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Die Forderung nach einem Angebot für den Radverkehr auf der Obermainanlage ist grundsätzlich nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund der vorhandenen Führung am Beginn im Süden. Die Obermainanlage hat zwischen Flößerbrücke und Hanauer Landstraße abschnittsweise unterschiedliche Straßenquerschnitte, so dass eine durchgängige Radverkehrsführung nicht ohne weiteres möglich ist. In einem ersten Schritt kann jedoch ein Angebot zumindest bis zur Ostendstraße eingerichtet werden. Somit wird die Verknüpfung mit der Radroute 12 sowohl in Richtung Westen als auch Osten hergestellt.