Zuschüsse für neue Bahnüberquerung in Berkersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM
3041 entstanden aus
Vorlage: OF 483/10 vom
29.03.2018 Betreff: Zuschüsse für neue Bahnüberquerung in
Berkersheim Vorgang: V 569/17 OBR 10; ST 548/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob der in der Stellungnahme vom 05.03.2018, ST 548, angedeutete
Verlust von Kostenbeteiligungen und Zuschüssen von Bund, Land und Deutscher
Bahn auch dann eintritt, wenn die Durchgangsverkehrsverhinderungsmaßnahmen an
anderer Stelle, z. B. an der Nidda-Brücke nach Harheim, durchgeführt werden. Begründung: In ST 548 vom 05.03.2018 heißt es: "Es ist zu beachten, dass alle
Verkehrsbeschränkungen, wie z. B. Poller im Bereich der Fahrbahn, eine
100-prozentige Vollfinanzierung des Projektes durch die Stadt zur Folge haben -
sich somit weder Bund und Bahn an der Kostenteilung der
Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme noch das Land an der GVFG-Förderung des
städtischen Anteils beteiligen." Da stellt sich die Frage, ob das wirklich
unvermeidbar ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.09.2017, V 569
Stellungnahme
des Magistrats vom 05.03.2018, ST 548
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.07.2018, ST 1392
Aktenzeichen: 66 6