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Zuschüsse für neue Bahnüberquerung in Berkersheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 483/10 vom 29.03.2018 Betreff: Zuschüsse für neue Bahnüberquerung in Berkersheim Vorgang: V 569/17 OBR 10; ST 548/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der in der Stellungnahme vom 05.03.2018, ST 548, angedeutete Verlust von Kostenbeteiligungen und Zuschüssen von Bund, Land und Deutscher Bahn auch dann eintritt, wenn die Durchgangsverkehrsverhinderungsmaßnahmen an anderer Stelle, z. B. an der Nidda-Brücke nach Harheim, durchgeführt werden. Begründung: In ST 548 vom 05.03.2018 heißt es: "Es ist zu beachten, dass alle Verkehrsbeschränkungen, wie z. B. Poller im Bereich der Fahrbahn, eine 100-prozentige Vollfinanzierung des Projektes durch die Stadt zur Folge haben - sich somit weder Bund und Bahn an der Kostenteilung der Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme noch das Land an der GVFG-Förderung des städtischen Anteils beteiligen." Da stellt sich die Frage, ob das wirklich unvermeidbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 569 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1392 Aktenzeichen: 66 6