Zuschüsse für neue Bahnüberquerung in Berkersheim
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1392
Betreff: Zuschüsse für neue Bahnüberquerung in Berkersheim Im Rahmen einer geförderten Maßnahme - wie beispielsweise der Beseitigungsmaßnahme des Bahnübergangs BÜ 99 (nach Eisenbahnkreuzungsgesetz §§ 3,13) - wird stets die zukünftige verkehrliche Entwicklung des Straßenzuges geprüft und bewertet. Diese Prüfung und Bewertung erfolgen anhand der verkehrlichen Bedeutung der Maßnahme im Straßennetz. Im Fall der BÜ-Beseitigungsmaßnahme wirkt sich daher ein Poller an anderer Stelle ebenfalls förderschädlich aus. Weiterhin unterscheidet die Hessische Verkehrsinfrastrukturförderung grundsätzlich zwischen verkehrswichtigen und nicht verkehrswichtigen Straßen. Die Förderung erfolgt nur für verkehrswichtige Straßen.