Brückenlösung für die Bahntrasse in Berkersheim
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 17.04.2018, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 482/10 vom 30.03.2018
Betreff: Brückenlösung für die Bahntrasse in Berkersheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend eine Brückenlösung für die Bahntrasse in Berkersheim zu planen und zu realisieren. Begründung: Es ist bereits leider zu viel Zeit vergeudet worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Beratungsverlauf 12 Sitzungen
Sitzung
21
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 29
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 248 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung
22
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 24
Die Vorlage OA 248 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD Linke FDP FRAKTION
Sitzung
24
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 26
Die Vorlage OA 248 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF
Ablehnung:
AFD FRAKTION Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL FDP
Sitzung
25
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
26
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
27
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
28
OBR
10
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
29
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
30
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
32
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
33
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle