Zuschüsse für neue Bahnüberquerung in Berkersheim
Begründung
in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der in ST 548 vom 05.03.2018 angedeutete Verlust von Kostenbeteiligungen und Zuschüssen von Bund, Land und Deutscher Bahn auch dann eintritt, wenn die Durchgangsverkehrsverhinderungsmaßnahmen an anderer Stelle, z.B. an der Nidda-Brücke nach Harheim, durchgeführt werden. Begründung: In ST 548 vom 05.03.2018 heißt es: "Es ist zu beachten, dass alle Verkehrsbeschränkungen, wie z.B. Poller im Bereich der Fahrbahn, eine 100 %-Vollfinanzierung des Projektes durch die Stadt zur Folge haben - sich somit weder Bund und Bahn an der Kostenteilung der Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme noch das Land an der GVFG-Förderung des städtischen Anteils beteiligen." Da stellt sich die Frage, ob das wirklich unvermeidbar ist.