Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 271
Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Ergänzend zur ST 1282 vom 23.07.2018 teilt der Magistrat folgendes mit: Auf der Mainzer Landstraße zwischen der Rebstöcker Straße und der Galluswarte ist im Winter 2018 für die Radfahrenden ein Schutzstreifen in beide Fahrtrichtungen eingerichtet worden. Dazu wurde die bestehende überbreite Fahrbahn in einen Fahrstreifen und einen Schutzstreifen neu aufgeteilt. Voraussetzung war, dass das Parken durch Parkstandmarkierungen neu geregelt worden ist und somit der benötigte Sicherheitstrennstreifen zum Schutzstreifen geschaffen werden konnte. Die Ausführungen zu den Fragen 3, 4 und 5 zeigen, dass bis zur Umsetzung einer Radverkehrsanlage auf der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sondershausenstraße und Rebstöcker Straße noch wichtige Grundlagen ermittelt werden müssen und weiterhin Untersuchungen in Form von Variantendiskussionen und Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt werden müssen. Damit scheint eine Umsetzung unter Berücksichtigung der anderen laufenden Projekte frühestens im Jahre 2020 möglich. Im angesprochenen Bereich zwischen der Sondershausenstraße und der Rebstöcker Straße kann eine Radverkehrsanlage angelegt werden, wenn der zuvor zweistreifig geführte Verkehr auf einen Fahrstreifen gebündelt wird. Dabei muss der Bereich zwischen der Schmidtstraße und der Sondershausener Straße als Verflechtungsbereich genutzt werden. Die Radverkehrsanlage in dem folgenden Bereich sollte soweit möglich in Form eines Radfahrstreifens angelegt werden. Dieser steht ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung und durch Rotmarkierung kann diese auch noch eindeutig hervorgehoben werden. Durch diese neue Fahrstreifenaufteilung in östliche Fahrtrichtung wird der Straßenbahnbereich außer in Notfällen nicht mehr vom Kfz mitbenutzt werden. Im Bereich der Bahnunterführung muss von dieser Führungsform aufgrund der gegebenen geringeren Breite abgewichen werden. Hier muss die Markierung eines Schutzstreifens durch eine genaue Vermessung geprüft werden. Andernfalls endet der Radfahrstreifen ca. 20 Meter vor der Engstelle unter der Bahn. Für den Knotenpunkt Schmidtstraße / Mainzer Landstraße ist eine Variantendiskussion für verschiedene Fahrstreifenaufteilungen vorzunehmen. Dabei muss sowohl eine einstreifige Führung des Kraftfahrzeugverkehrs aus der Schmidtstraße überprüft werden, wie auch die Anpassung der Grünzeiten an diesem Knotenpunkt. Das Ergebnis wird zeigen, welche Fahrstreifenaufteilung in der Schmidtstraße sinnvoll ist und durch welche begleitenden Maßnahmen dies noch unterstützt werden kann.