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Gehweg erneuen und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 994 Betreff: Gehweg erneuen und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Zur o.a. Anregung nehmen wir wie folgt Stellung: Mögliche Schäden auf dem Geh- und Radweg entlang der Mainzer Landstraße werden im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten zeitnah beseitigt. Der Anregung des Ortsbeirats, Gehwegschäden zu beseitigen, wird entsprochen. Der Rückbau des Fahrradweges und die Entfernung der entsprechenden Markierungen ist jedoch nicht geplant. In der ST 231 vom 9.02.2018 wurde die Markierung eines Schutzstreifens für den Radverkehr auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße zugesagt. Diese Maßnahme bedeutet jedoch nicht generell, dass die vorhandenen Radwege aufgegeben werden. Westlich der Krifteler Straße wurde im Zuge der Neubebauung des ehemaligen Opel- Geländes ein asphaltierter, gut befahrbarer Radweg hergestellt. Dieser trifft auf den Einmündungsbereich der Sodener Straße. Dort ist eine sichere Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn nicht ohne weiteres möglich. Auch westlich der Schloßborner Straße stellt der bereits vorhandene Radweg ein sehr attraktives Angebot dar: Die Wegführung außerhalb der Fahrbahn ermöglich es, eine Ampelanlage zu umfahren und so bis zur Schmidtstraße zügig voranzukommen. Aus diesen Gründen ist es nicht sinnvoll, den Radverkehr zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße vollständig auf die Fahrbahn zu verweisen und den Seitenraum ausschließlich für den Fußverkehr zu reservieren. Der Anregung des Ortsbeirats kann in diesem Punkt leider nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2878