Gehweg erneuen und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST
994
Betreff: Gehweg erneuen und
Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und
Schloßborner Straße Zur o.a. Anregung nehmen wir wie
folgt Stellung: Mögliche Schäden auf dem Geh- und Radweg entlang der
Mainzer Landstraße werden im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten zeitnah
beseitigt. Der Anregung des Ortsbeirats, Gehwegschäden zu beseitigen, wird
entsprochen. Der Rückbau des Fahrradweges und die
Entfernung der entsprechenden Markierungen ist jedoch nicht geplant. In der ST
231 vom 9.02.2018 wurde die Markierung eines Schutzstreifens für den Radverkehr
auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße
zugesagt. Diese Maßnahme bedeutet jedoch nicht generell, dass die vorhandenen
Radwege aufgegeben werden. Westlich der Krifteler Straße wurde im Zuge der
Neubebauung des ehemaligen Opel- Geländes ein asphaltierter, gut befahrbarer
Radweg hergestellt. Dieser trifft auf den Einmündungsbereich der Sodener
Straße. Dort ist eine sichere Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn
nicht ohne weiteres möglich. Auch westlich der Schloßborner Straße stellt der
bereits vorhandene Radweg ein sehr attraktives Angebot dar: Die Wegführung
außerhalb der Fahrbahn ermöglich es, eine Ampelanlage zu umfahren und so bis
zur Schmidtstraße zügig voranzukommen. Aus diesen Gründen ist es nicht sinnvoll, den
Radverkehr zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße vollständig auf die
Fahrbahn zu verweisen und den Seitenraum ausschließlich für den Fußverkehr zu
reservieren. Der Anregung des Ortsbeirats kann in diesem Punkt leider nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2018, OM 2878