Aktionsplan Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM
2857 entstanden aus
Vorlage: OF 637/6 vom
07.03.2018 Betreff: Aktionsplan Schule Vorgang: B 24/18 Der Magistrat wird in dem Fall, dass die
Sonderbaukontrolle an der Walter-Kolb-Schule nicht durchgeführt wird, gebeten,
die in der Vorlage B 24 aufgeführten Mittel in Höhe von 625.000 Euro,
welche eigentlich für die Sonderbaukontrolle angedacht waren, gezielt für die
notwendige Planung und Errichtung eines Neubaus der Walter-Kolb-Schule zu
verwenden. Begründung: Wie in der Vorlage B 24 dargelegt, hat eine
Machbarkeitsstudie ergeben, dass die Walter-Kolb-Schule wirtschaftlich nicht
mehr saniert werden kann und ein Abriss und Neubau sinnvoller wäre. Die
Sonderbaukontrolle könne daher entfallen. Daher sollten die Mittel für die Sonderbaukontrolle
in Höhe von 625.000 Euro, welche nun nicht verwendet werden, gezielt für
die Planung und Errichtung eines Neubaus der Walter-Kolb-Schule verwendet
werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 24
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 177
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6
am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6
am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6
am 04.12.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6
am 22.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme