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Aktionsplan Schule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 637/6 vom 07.03.2018 Betreff: Aktionsplan Schule Vorgang: B 24/18 Der Magistrat wird in dem Fall, dass die Sonderbaukontrolle an der Walter-Kolb-Schule nicht durchgeführt wird, gebeten, die in der Vorlage B 24 aufgeführten Mittel in Höhe von 625.000 Euro, welche eigentlich für die Sonderbaukontrolle angedacht waren, gezielt für die notwendige Planung und Errichtung eines Neubaus der Walter-Kolb-Schule zu verwenden. Begründung: Wie in der Vorlage B 24 dargelegt, hat eine Machbarkeitsstudie ergeben, dass die Walter-Kolb-Schule wirtschaftlich nicht mehr saniert werden kann und ein Abriss und Neubau sinnvoller wäre. Die Sonderbaukontrolle könne daher entfallen. Daher sollten die Mittel für die Sonderbaukontrolle in Höhe von 625.000 Euro, welche nun nicht verwendet werden, gezielt für die Planung und Errichtung eines Neubaus der Walter-Kolb-Schule verwendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 24 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 177 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme