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Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2826 entstanden aus Vorlage: OF 496/3 vom 07.10.2013 Betreff: Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule Der Magistrat wird gebeten, dem Betreiber der Quartiersgarage Glauburgschule folgende Kriterien zur Vergabe von Stellplätzen vorzugeben: - 5 bis 10 Stellplätze sind für Carsharing zu reservieren; - 5 Stellplätze sind für die Schul- und Kita-Beschäftigten zu reservieren; - 85 bis 90 Stellplätze werden ausschließlich an Bewohner mit Hauptwohnsitz im Quartier vergeben, dessen Grenzen durch die Planungswerkstatt und den Ortsbeirat festgesetzt werden; bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch Quartiersanwohner sind Ausnahmeregelungen für weitere, an das Quartier angrenzende Straßen möglich. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Stellplatz gebühren möglich sind. Begründung: Die Tiefgarage unter der ehemaligen Glauburgschule ist ausdrücklich und ausschließlich für Anwohner des Quartiers konzipiert worden. Da es bisher keine eindeutige Abgrenzung des Quartiers gibt, soll die Definition, die sich aus der Arbeit der Planungswerkstatt ergibt, herangezogen werden. Ausnahmen für Carsharing bedürfen sicherlich keiner näheren Erläuterung; für die Beschäftigten der Schule und Kita sollte die Möglichkeit bestehen, Autos dort einzustellen, weil sowohl im Schul- wie auch im Kitabetrieb Fahrten notwendig werden können (Praktikantenbesuche, Besorgungen für den Schul- bzw. Kitabetrieb u. Ä.) und damit eine unnötige Parkplatzsuche vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3005 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 538