Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM
2826 entstanden aus
Vorlage: OF 496/3 vom
07.10.2013 Betreff: Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage
Glauburgschule Der Magistrat wird gebeten, dem Betreiber der
Quartiersgarage Glauburgschule folgende Kriterien zur Vergabe von Stellplätzen
vorzugeben: - 5 bis 10 Stellplätze sind für
Carsharing zu reservieren; -
5 Stellplätze sind für die Schul- und Kita-Beschäftigten zu reservieren;
- 85 bis 90 Stellplätze werden
ausschließlich an Bewohner mit Hauptwohnsitz im Quartier vergeben, dessen
Grenzen durch die Planungswerkstatt und den Ortsbeirat festgesetzt werden; bei
nicht vollständiger Inanspruchnahme durch Quartiersanwohner sind
Ausnahmeregelungen für weitere, an das Quartier angrenzende Straßen
möglich. Außerdem wird der Magistrat gebeten
zu prüfen, inwieweit größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den
Stellplatz gebühren möglich sind. Begründung: Die Tiefgarage unter der ehemaligen Glauburgschule
ist ausdrücklich und ausschließlich für Anwohner des Quartiers konzipiert
worden. Da es bisher keine eindeutige Abgrenzung des Quartiers gibt, soll die
Definition, die sich aus der Arbeit der Planungswerkstatt ergibt, herangezogen
werden. Ausnahmen für Carsharing bedürfen sicherlich keiner näheren
Erläuterung; für die Beschäftigten der Schule und Kita sollte die Möglichkeit
bestehen, Autos dort einzustellen, weil sowohl im Schul- wie auch im
Kitabetrieb Fahrten notwendig werden können (Praktikantenbesuche, Besorgungen
für den Schul- bzw. Kitabetrieb u. Ä.) und damit eine unnötige
Parkplatzsuche vermieden werden kann. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3005
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.04.2014, ST 538