Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiergarage Glauburgschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST
538
Betreff: Kriterien zur
Stellplatzvergabe Quartiergarage Glauburgschule Bei der Vergabe von Stellplätzen in der
Quartiersgarage Glauburgschule ist der Magistrat an den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3548 Ziffer 2 gebunden. Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender
Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben
werden: 1. an
Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel
ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro
angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der
Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal 10 begrenzt. 3. an
CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie
sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf
Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf 5
Stellplätze begrenzt. Der weitergehenden Bitte des Ortsbeirats zu prüfen,
ob größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Stellplatzgebühren
möglich sind, vermag der Magistrat nicht zu entsprechen, da dies für
Frankfurter Quartiersgaragen grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2014, OM 2826