Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiergarage Glauburgschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 538 Betreff: Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiergarage Glauburgschule Bei der Vergabe von Stellplätzen in der Quartiersgarage Glauburgschule ist der Magistrat an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3548 Ziffer 2 gebunden. Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden: 1. an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal 10 begrenzt. 3. an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf 5 Stellplätze begrenzt. Der weitergehenden Bitte des Ortsbeirats zu prüfen, ob größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Stellplatzgebühren möglich sind, vermag der Magistrat nicht zu entsprechen, da dies für Frankfurter Quartiersgaragen grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2826