Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
ob derzeit alle Plätze in der Quartiersgarage Glauburgstraße belegt sind;wie lange die Mietverträge geschlossen werden;ob die beim Bau der Quartiersgarage festgelegten Kriterien für die Vergabe der Parkplätze (ST 538) eingehalten werden: "Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden: 1. an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal zehn begrenzt. 3. an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf fünf Stellplätze begrenzt."