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Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Quartiersgarage Glauburgschule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Betreiber der Quartiersgarage Glauburgschule folgenden Kriterien zur Vergabe von Stellplätzen vorzugeben: - 10 Stellplätze sind für Carsharing zu reservieren - 5 Stellplätze sind für die Schul- und die Kita-Beschäftigten zu reservieren - 85 Stellplätze werden ausschließlich an Bewohner mit Hauptwohnsitz im Quartier vergeben, dessen Grenzen durch die Planungswerkstatt und den Ortsbeirat festgesetzt werden; bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch Quartiersanwohner sind Ausnahmeregelungen für weitere an das Quartier angrenzende Straßen möglich - die Mieterliste kann auf Verlangen vom zuständigen Stadtbezirksvorsteher eingesehen werden Außerdem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Parkhausgebühren möglich sind Begründung: Die Tiefgarage unter der ehemaligen Glauburgschule ist ausdrücklich und ausschließlich für Anwohner des Quartiers konzipiert worden. Da es bisher keine eindeutige Abgrenzung des Quartiers gibt, soll die Definition, die sich aus der Arbeit der Planungswerkstatt ergibt, herangezogen werden. Ausnahmen für Carsharing bedürfen sicherlich keiner näheren Erläuterung; für die Beschäftigten der Schule und der Kita sollte die Möglichkeit bestehen, Autos dort einzustellen, weil sowohl im Schul- wie auch im Kitabetrieb Fahrten notwendig werden können (Praktikantenbesuche, Besorgungen für den Schul- bzw. Kitabetrieb u.ä.) und damit unnötige Parkplatzsuche vermieden werden kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 496/3 Betreff: Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Betreiber der Quartiersgarage Glauburgschule folgenden Kriterien zur Vergabe von Stellplätzen vorzugeben: - 10 Stellplätze sind für Carsharing zu reservieren - 5 Stellplätze sind für die Schul- und die Kita-Beschäftigten zu reservieren - 85 Stellplätze werden ausschließlich an Bewohner mit Hauptwohnsitz im Quartier vergeben, dessen Grenzen durch die Planungswerkstatt und den Ortsbeirat festgesetzt werden; bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch Quartiersanwohner sind Ausnahmeregelungen für weitere an das Quartier angrenzende Straßen möglich - die Mieterliste kann auf Verlangen vom zuständigen Stadtbezirksvorsteher eingesehen werden Außerdem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Parkhausgebühren möglich sind Begründung: Die Tiefgarage unter der ehemaligen Glauburgschule ist ausdrücklich und ausschließlich für Anwohner des Quartiers konzipiert worden. Da es bisher keine eindeutige Abgrenzung des Quartiers gibt, soll die Definition, die sich aus der Arbeit der Planungswerkstatt ergibt, herangezogen werden. Ausnahmen für Carsharing bedürfen sicherlich keiner näheren Erläuterung; für die Beschäftigten der Schule und der Kita sollte die Möglichkeit bestehen, Autos dort einzustellen, weil sowohl im Schul- wie auch im Kitabetrieb Fahrten notwendig werden können (Praktikantenbesuche, Besorgungen für den Schul- bzw. Kitabetrieb u.ä.) und damit unnötige Parkplatzsuche vermieden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2013, OF 462/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 462/3 wird durch die Vorlage OF 496/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 496/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 496/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2014, TO I, TOP 12 Die antragstellende Fraktion ändert vor Abstimmung die Vorlage OF 496/3 wie folgt ab: 1. Unter Punkt 1. des Tenors wird die Anzahl 10 durch die Anzahl 5 bis 10 ersetzt. 2. Unter Punkt 3. des Tenors wird die Anzahl 85 durch die Anzahl 85 bis 90 ersetzt. 3. Punkt 4. des Tenors wird gestrichen. Es besteht Einvernehmen, über die Vorlage OF 496/3 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2826 2014 Die Vorlage OF 496/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Punkt 1. und 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) Punkt 2. und Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) gesamte geänderte Vorlage : GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)