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Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2528 entstanden aus Vorlage: OF 397/3 vom 07.05.2013 Betreff: Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße Vorgang: M 185/08 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie weit die Planungen für die neue Kindereinrichtung auf dem Gelände neben dem US-Konsulat sind; 2. wie der Einmündungsbereich der Anneliese-Hoevel-Straße gestaltet wird; 3. ob die Anneliese-Hoevel-Straße eine öffentliche Straße ist und wenn ja, ob die dort neu geschaffenen Parkplätze als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden; 4. ob die Abbiegemöglichkeit auf der Gießener Straße in die Anneliese-Hoevel-Straße so umgestaltet werden kann, dass sie in umgekehrter Richtung genutzt werden kann (als Abbiegemöglichkeit von der Anneliese-Hoevel-Straße in östliche Richtung auf die Gießener Straße); 5. ob die Möglichkeit besteht, die Bedarfsampel am Konsulat so umzugestalten, dass eine Bedarfsampel für Fußgänger mit eingerichtet werden kann; 6. wie weit die Planungen des Radfahrstreifens auf der Gießener Straße (M 185) sind; 7. ob das Wohngebiet langfristig der Theobald-Ziegler-Schule zugeordnet bleibt. Wenn ja, dann sollte eine Schulwegbegehung stattfinden. Begründung: Das neue Wohngebiet wurde auf einem ehemals gewerblich genutzten Grundstück (Paketverteilungszentrum der Deutschen Post) errichtet. Es gilt nun das Umfeld, eine Straße den neuen Anforderungen eines Wohngebietes anzupassen. Es gibt andere Verkehrsströme wie früher. Gleichzeitig wurden auf der Friedberger Landstraße Verkehrsführungsänderungen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Gießener Straße haben. Natürlich bringt auch das US-Generalkonsulat anderes und neues Verkehrsaufkommen. Hierauf muss die Stadtverwaltung möglichst schnell reagieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2008, M 185 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0