Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM
2528 entstanden aus
Vorlage: OF 397/3 vom
07.05.2013 Betreff: Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen
Postgelände an der Gießener Straße Vorgang: M 185/08 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, 1. wie weit die Planungen für die
neue Kindereinrichtung auf dem Gelände neben dem US-Konsulat sind; 2. wie der Einmündungsbereich der
Anneliese-Hoevel-Straße gestaltet wird; 3. ob die Anneliese-Hoevel-Straße eine öffentliche
Straße ist und wenn ja, ob die dort neu geschaffenen Parkplätze als
Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden; 4. ob die Abbiegemöglichkeit auf der Gießener Straße
in die Anneliese-Hoevel-Straße so umgestaltet werden kann, dass sie in
umgekehrter Richtung genutzt werden kann (als Abbiegemöglichkeit von der
Anneliese-Hoevel-Straße in östliche Richtung auf die
Gießener Straße); 5. ob die
Möglichkeit besteht, die Bedarfsampel am Konsulat so umzugestalten, dass eine
Bedarfsampel für Fußgänger mit eingerichtet werden kann; 6. wie weit die Planungen des
Radfahrstreifens auf der Gießener Straße (M 185) sind; 7. ob das Wohngebiet langfristig der
Theobald-Ziegler-Schule zugeordnet bleibt. Wenn ja, dann sollte eine
Schulwegbegehung stattfinden. Begründung: Das neue Wohngebiet wurde auf einem ehemals
gewerblich genutzten Grundstück (Paketverteilungszentrum der Deutschen Post)
errichtet. Es gilt nun das Umfeld, eine Straße den neuen Anforderungen eines
Wohngebietes anzupassen. Es gibt andere Verkehrsströme wie früher. Gleichzeitig
wurden auf der Friedberger Landstraße Verkehrsführungsänderungen durchgeführt,
die Auswirkungen auf die Gießener Straße haben. Natürlich bringt auch das
US-Generalkonsulat anderes und neues Verkehrsaufkommen. Hierauf muss die
Stadtverwaltung möglichst schnell reagieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2008, M 185
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2014, ST 8 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0