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Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 8 Betreff: Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße Zu 1: Im städtebaulichen Vertrag vom 22.01.2010 zum Bebauungsplan Nr. 868 wurde in § 7 vereinbart, dass der Investor das Grundstück für die Kindertagesstätte (KT) zu einem ermäßigten Preis an die Stadt Frankfurt a. M. verkauft. Trotz mehrfacher Bemühungen des Magistrats konnte das Grundstück vom Investor nicht erworben werden. Da der städtebauliche Vertrag nicht notariell beurkundet wurde, kann der Investor nicht gezwungen werden, das Grundstück an die Stadt zu veräußern. Er beabsichtigt stattdessen ein Mehrfamilienhaus zu bauen, in dem eine KT im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss verortet wird. Diese möchte er an die Stadt verkaufen oder vermieten. Ein Vertragsangebot zur Anmietung hat der Magistrat bereits erhalten. Bisherige Planungen des Investors waren unvollständig und haben nicht dem städtischen Raumprogramm entsprochen. Die überarbeiteten Pläne wird er dem Magistrat in Kürze zukommen lassen. Die KT soll nach Angaben des Investors Anfang 2015 in Betrieb genommen werden. Zu 2 und 4: Zur Anbindung der südlichen Anneliese-Hoevel-Straße an die Gießener Straße ist dem Magistrat vom Investor eine Vorplanung zur Abstimmung vorgelegt worden, die eine Gehwegüberfahrt (ähnlich einer Grundstückszufahrt) im Einmündungsbereich vorsieht und nach entsprechender Änderung der Mittelinsel das Einbiegen in die Gießener Straße sowohl nach Norden als auch nach Süden ermöglichen würde. Zu 3: Die Anneliese-Hoevel-Straße ist im Bebauungsplan B 868 (rechtsverbindlich seit dem 20.12.2011) als private Verkehrsfläche festgesetzt. Die Beordnung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Grundstückseigentümer. Zu 5: Es wird derzeit geprüft, ob die technischen und örtlichen Voraussetzungen gegeben sind, den Umbau der Lichtsignalanlage wie gewünscht vorzunehmen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Umbau veranlasst. Zu 6: Der Magistrat beabsichtigt, mit der Umsetzung der geplanten Radverkehrsführung in der Gießener Straße im Frühjahr 2014 zu beginnen. Zu 7: Das Wohngebiet bleibt der Theobald-Ziegler-Schule zugeordnet. Zurzeit ist aber noch nicht bekannt, wie viele schulpflichtige Kinder aus diesem Gebiet die Theobald-Ziegler-Schule besuchen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2528