Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST
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Betreff: Neues Wohngebiet
auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße Zu 1: Im städtebaulichen
Vertrag vom 22.01.2010 zum Bebauungsplan Nr. 868 wurde in § 7 vereinbart, dass
der Investor das Grundstück für die Kindertagesstätte (KT) zu einem ermäßigten
Preis an die Stadt Frankfurt a. M. verkauft. Trotz mehrfacher Bemühungen des
Magistrats konnte das Grundstück vom Investor nicht erworben werden. Da der
städtebauliche Vertrag nicht notariell beurkundet wurde, kann der Investor
nicht gezwungen werden, das Grundstück an die Stadt zu veräußern. Er
beabsichtigt stattdessen ein Mehrfamilienhaus zu bauen, in dem eine KT im
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss verortet wird. Diese möchte er an die Stadt
verkaufen oder vermieten. Ein Vertragsangebot zur Anmietung hat der Magistrat
bereits erhalten. Bisherige Planungen des Investors waren unvollständig und
haben nicht dem städtischen Raumprogramm entsprochen. Die überarbeiteten Pläne
wird er dem Magistrat in Kürze zukommen lassen. Die KT soll nach Angaben des
Investors Anfang 2015 in Betrieb genommen werden. Zu 2 und 4: Zur Anbindung der südlichen
Anneliese-Hoevel-Straße an die Gießener Straße ist dem Magistrat vom Investor
eine Vorplanung zur Abstimmung vorgelegt worden, die eine Gehwegüberfahrt
(ähnlich einer Grundstückszufahrt) im Einmündungsbereich vorsieht und nach
entsprechender Änderung der Mittelinsel das Einbiegen in die Gießener Straße
sowohl nach Norden als auch nach Süden ermöglichen würde. Zu 3: Die
Anneliese-Hoevel-Straße ist im Bebauungsplan B 868 (rechtsverbindlich seit dem
20.12.2011) als private Verkehrsfläche festgesetzt. Die Beordnung des ruhenden
Verkehrs obliegt dem Grundstückseigentümer. Zu 5: Es wird derzeit geprüft, ob die
technischen und örtlichen Voraussetzungen gegeben sind, den Umbau der
Lichtsignalanlage wie gewünscht vorzunehmen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt
sind, wird der Umbau veranlasst. Zu 6: Der Magistrat beabsichtigt, mit der
Umsetzung der geplanten Radverkehrsführung in der Gießener Straße im Frühjahr
2014 zu beginnen. Zu 7:
Das Wohngebiet bleibt der Theobald-Ziegler-Schule zugeordnet. Zurzeit ist aber
noch nicht bekannt, wie viele schulpflichtige Kinder aus diesem Gebiet die
Theobald-Ziegler-Schule besuchen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.09.2013, OM 2528