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Radfahrstreifen in der Gießener Straße Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.09.2008, M 185

Betreff: Radfahrstreifen in der Gießener Straße Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2005, § 10108 (M 76) I. Der Planung der Radfahrstreifen in der Gießener Straße wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Mit dem Bau wird erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides begonnen. III. Es dient weiterhin zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 2,538 Mio.€ aus Mitteln des Ausbauprogramms "Radwegebau", Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Sachkonto 80785200, Projektdefinition 5.001068 erfolgt, - dass von den Gesamtkosten ca. 2.182.000,00 € zuschussfähig sind, - dass der verbleibende Anteil der Kosten aus Mitteln aus Stellplatzablösebeträgen zu finanzieren ist, und - dass die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben. IV. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budgets sicherzustellen. A Zielsetzung Der Bau der Radfahrstreifen in der Gießener Straße ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt (M 217 vom 16.10.1992). Die Radfahrstreifen in der Gießener Straße bilden eine Verbindung der Radrouten in der Homburger Landstraße und der Friedberger Landstraße. B Alternativen - keine - C Lösung

  1. Allgemeines Die Radfahrstreifen führen in beiden Fahrtrichtungen entlang der gesamten Gießener Straße. Bauliche Maßnahmen sind hauptsächlich in den Bereichen von Kreuzungen und Einmündungen vorgesehen. Aufgrund der großen Fahrbahnbreite der Gießener Straße wird in den Zwischenstücken hauptsächlich eine Ummarkierung erforderlich. Das Ummarkieren hat zur Folge, dass in weiten Teilen die alte Markierung verschoben/verändert werden muss. Daher sind Fräs- und Deckenerneuerungsarbeiten unumgänglich. Generell sieht der Regelquerschnitt zwei Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils 3,00 m und zwei sich seitlich anschließenden Radfahrstreifen mit je 1,50 m Breite vor. Die Gehwege liegen neben den Radfahrstreifen. In mehreren Streckenabschnitten befinden sich Stellplätze in Längsaufstellung zwischen dem Radfahrstreifen und dem Gehweg. Alle Lichtsignalanlagen im Zuge der Radfahrstreifen müssen infolge der neuen Verkehrsbeziehungen umgebaut werden. Dabei werden nicht nur neue Anzeigen für Radfahrer hinzugefügt, sondern auch Maste versetzt und die Verkabelung angepasst. Auch die Steuerung muss bei allen Anlagen überarbeitet werden.

  2. Planungsdetails Fahrtrichtung Homburger Landstraße - Friedberger Landstraße Die Radwegplanung schließt an die Planung "Verlängerung U 5" an. Der Radfahrstreifen beginnt an der Ausfahrt der Bushaltestelle bei der jetzigen Endstation der U

  3. Um die erforderliche Fahrbahnbreite zu erhalten, muss der westliche Gehweg bis zur Sigmund-Freud-Straße zu Lasten eines Stücks der Grünfläche verschoben werden. Am Anfang der U-Bahn-Endstation steht eine kleine erhaltungswürdige Baumgruppe. Hier soll der Gehweg hinter die Bäume verlegt werden. Vor der Sigmund-Freud-Straße verläuft der Radfahrstreifen zwischen der Geradeaus- und Rechtsabbiegespur. Der Fahrbahnteiler in der Kreuzung muss angepasst werden. Ca. 160 m nach der Sigmund-Freud-Straße läuft die Verbreiterung der Straße aus. Ab hier wird eine Ummarkierung vorgenommen. Im Bereich der Haltestelle "Theobald-Ziegler-Straße" der U 5 wird die Gießener Straße zu Lasten der Breite des östlichen Gehwegs verschwenkt, um Platz für eine geplante Verbreiterung des Bahnsteigs zu schaffen. Die vorhandenen PKW-Stellplätze bleiben dabei erhalten. Vor der Kreuzung mit dem Marbachweg werden die Streifen für den Geradeausverkehr und die Rechtsabbieger zusammengefasst und als kombinierte Aufstellfläche hergestellt. Der östliche Fahrbahnrand muss verschoben werden, wodurch drei Stellplätze entfallen. Im Bereich der Kreuzung wird der Radfahrstreifen an die vorhandenen kreuzenden Radwege angeschlossen. Zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße wird die zweistreifige Fahrbahn in den Radfahrstreifen und eine überbreite einstreifige Fahrbahn aufgeteilt. Kurz vor der Friedberger Landstraße muss der Radfahrstreifen über eine kurze Rampe auf den Gehweg geführt und an den vorhandenen Radweg angeschlossen werden.

  4. Planungsdetails Fahrtrichtung Friedberger Landstraße - Homburger Landstraße Die Bordsteinführung für den aus der Friedberger Landstraße in die Gießener Straße abbiegenden Verkehr wird so geändert, dass der vorhandene Radweg über eine kurze Rampe gefahrlos auf die Fahrbahn geleitet werden kann, um als Radfahrstreifen weitergeführt zu werden. Auch hier wird die zweistreifige Fahrbahn wie in der Gegenrichtung in Radfahrstreifen und überbreite Fahrbahn aufgeteilt. An der Ausfahrt des Postlagers, Gießener Straße 20, soll eine benötigte Linksabbiegemöglichkeit geschaffen werden. Dazu wird die vorhandene Mittelinsel ein Stück zurückgebaut und der Fahrbahnteiler direkt an der Einfahrt entfernt. Vor der Kreuzung Marbachweg muss die Rechtsabbiegespur weiter östliche zu Lasten des vorhandenen zusätzlichen Gehwegs verschoben werden, um Platz für den Radfahrstreifen zu schaffen. Zwischen dem Marbachweg und der Ronneburgstraße wird nur ummarkiert. An der Kreuzung Ronneburgstraße muss der östlich Fahrbahnrand verschoben werden, um Platz für die Aufstellflächen der Links- und Rechtsabbieger zu schaffen. Dadurch gehen sieben Stellplätze verloren. Ca. 170 m vor der Kreuzung Weinstraße beginnt die Verbreiterung der Gießener Straße. Diese geht zu Lasten des vorhandenen Grünstreifens und der Gehwegbreite. Kurz vor der Homburger Landstraße wird der Platz für den Radfahrstreifen durch eine Reduktion der zentralen Grünfläche und der vorgelagerten dreieckförmigen Grünfläche geschaffen. In diesem Bereich verläuft der Radfahrstreifen zwischen der Links- und Rechtsabbiegespur. Auf der gegenüberliegenden Seite der Homburger Landstraße wird der Radfahrstreifen durch eine Absenkung des Hochbords an den vorhandenen Radweg angeschlossen.

  5. Leitungen / Straßenausstattung
    Folgende Arbeiten der Ämter und Werke ( Versorgungsträger ) sind vorgesehen: Umbauten an allen Lichtsignalanlagen bzw. Versetzen der Masten des von der Planung betroffenen Straßenzugs. Versetzen von Straßenbeleuchtungsmasten in den Bereichen, in denen die Fahrbahn aufgeweitet werden muss. Anpassung bzw. Neubau von Kabelschächten oder auch Neuverlegung von Kabeln in Bereichen, in denen Gehwegflächen zu Straßenflächen werden. Komplette Fahrbahnmarkierung und Beschilderung auf der gesamten Planungsstrecke. D Kosten

  6. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 2.538.000,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 80785200 Projektdefinition: 5.001068 Die Einrichtung der Radroute ist zuschussfähig. Der GVFG Antrag wird gestellt. Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn der Bewilligungsbescheid eingegangen ist. Kostenübersicht

  7. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.186.300,00 1.2 Umbau der LSA (Ordnungsamt 36.42) 724.600,00 1.3 Kabelverlegung Amt 16 229.500,00 1.4 Versetzen der Beleuchtung (SRM) 42.000,00 Summe 1 Baukosten 2.182.400,00

  8. Baunebenkosten € € € Planung und Bauleitung etc. 355.600,00 Summe 2 Baunebenkosten 355.600,00 GESAMTKOSTEN 2.538.000,00

  9. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: In 2007 39.535.47 € und in 2008 26.537,00€ Die Gesamtkosten in Höhe von 2.538.000 € werden mit 620.000 € in 2009 und mit 1.852.000 € in 2010 kassenwirksam.

  10. Folgeinvestitionen - keine -

  11. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 1.186.300,00 € 59.315,00 € Kostenstelle: 660060 Sachkonto: 8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3

  12. Kalkulatorische Verzinsung - keine -

  13. Abschreibung 3,0 % von 2.538.000,00 € 76.140,00 € Gesamt 76.140,00 €

  14. Jahreserträge - keine -

  15. Leistungen Dritter - keine -

  16. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine -

  17. Sonstiges entfällt Anlage Plananlage_1 (ca. 2,1 MB) Anlage Plananlage_2 (ca. 1,3 MB) #Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2008, NR 1153 Antrag vom 08.01.2009, NR 1226 Antrag vom 11.02.2009, NR 1281 Antrag vom 13.11.2008, OF 581/3 Antrag vom 07.10.2008, OF 630/10

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