Radfahrstreifen in der Gießener Straße Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.09.2008, M
185 Betreff:
Radfahrstreifen in der Gießener Straße Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2005, § 10108 (M 76)
I. Der Planung der Radfahrstreifen in der Gießener
Straße wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Mit dem Bau wird erst nach Vorliegen des
Bewilligungsbescheides begonnen. III. Es dient weiterhin zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 2,538 Mio.€ aus Mitteln des Ausbauprogramms
"Radwegebau", Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Sachkonto 80785200,
Projektdefinition 5.001068 erfolgt, - dass von den Gesamtkosten ca. 2.182.000,00 €
zuschussfähig sind, - dass
der verbleibende Anteil der Kosten aus Mitteln aus Stellplatzablösebeträgen zu
finanzieren ist, und - dass
die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der
nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben. IV. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist
innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budgets
sicherzustellen.
A Zielsetzung Der Bau der Radfahrstreifen in der Gießener Straße
ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt (M 217 vom
16.10.1992). Die Radfahrstreifen in der Gießener
Straße bilden eine Verbindung der Radrouten in der Homburger Landstraße und der
Friedberger Landstraße. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Die Radfahrstreifen führen in beiden Fahrtrichtungen
entlang der gesamten Gießener Straße. Bauliche Maßnahmen sind hauptsächlich in den
Bereichen von Kreuzungen und Einmündungen vorgesehen. Aufgrund der großen
Fahrbahnbreite der Gießener Straße wird in den Zwischenstücken hauptsächlich
eine Ummarkierung erforderlich. Das Ummarkieren hat zur Folge, dass in weiten Teilen
die alte Markierung verschoben/verändert werden muss. Daher sind Fräs- und
Deckenerneuerungsarbeiten unumgänglich. Generell sieht der Regelquerschnitt zwei Fahrstreifen
mit einer Breite von jeweils 3,00 m und zwei sich seitlich anschließenden
Radfahrstreifen mit je 1,50 m Breite vor. Die Gehwege liegen neben den
Radfahrstreifen. In mehreren Streckenabschnitten befinden sich Stellplätze in
Längsaufstellung zwischen dem Radfahrstreifen und dem Gehweg. Alle Lichtsignalanlagen im Zuge der Radfahrstreifen
müssen infolge der neuen Verkehrsbeziehungen umgebaut werden. Dabei werden
nicht nur neue Anzeigen für Radfahrer hinzugefügt, sondern auch Maste versetzt
und die Verkabelung angepasst. Auch die Steuerung muss bei allen Anlagen
überarbeitet werden.
2. Planungsdetails
Fahrtrichtung Homburger Landstraße - Friedberger Landstraße Die Radwegplanung schließt an die Planung
"Verlängerung U 5" an. Der Radfahrstreifen beginnt an der Ausfahrt der
Bushaltestelle bei der jetzigen Endstation der U 5. Um die erforderliche
Fahrbahnbreite zu erhalten, muss der westliche Gehweg bis zur
Sigmund-Freud-Straße zu Lasten eines Stücks der Grünfläche verschoben werden.
Am Anfang der U-Bahn-Endstation steht eine kleine erhaltungswürdige Baumgruppe.
Hier soll der Gehweg hinter die Bäume verlegt werden. Vor der Sigmund-Freud-Straße verläuft der
Radfahrstreifen zwischen der Geradeaus- und Rechtsabbiegespur. Der
Fahrbahnteiler in der Kreuzung muss angepasst werden. Ca. 160 m nach der
Sigmund-Freud-Straße läuft die Verbreiterung der Straße aus. Ab hier wird eine
Ummarkierung vorgenommen. Im Bereich der Haltestelle "Theobald-Ziegler-Straße"
der U 5 wird die Gießener Straße zu Lasten der Breite des östlichen Gehwegs
verschwenkt, um Platz für eine geplante Verbreiterung des Bahnsteigs zu
schaffen. Die vorhandenen PKW-Stellplätze bleiben dabei erhalten. Vor der Kreuzung mit dem Marbachweg werden die
Streifen für den Geradeausverkehr und die Rechtsabbieger zusammengefasst und
als kombinierte Aufstellfläche hergestellt. Der östliche Fahrbahnrand muss
verschoben werden, wodurch drei Stellplätze entfallen. Im Bereich der Kreuzung
wird der Radfahrstreifen an die vorhandenen kreuzenden Radwege
angeschlossen. Zwischen Marbachweg und Friedberger
Landstraße wird die zweistreifige Fahrbahn in den Radfahrstreifen und eine
überbreite einstreifige Fahrbahn aufgeteilt. Kurz vor der Friedberger Landstraße muss der
Radfahrstreifen über eine kurze Rampe auf den Gehweg geführt und an den
vorhandenen Radweg angeschlossen werden. 3. Planungsdetails Fahrtrichtung Friedberger
Landstraße - Homburger Landstraße
Die Bordsteinführung für den
aus der Friedberger Landstraße in die Gießener Straße abbiegenden Verkehr wird
so geändert, dass der vorhandene Radweg über eine kurze Rampe gefahrlos auf die
Fahrbahn geleitet werden kann, um als Radfahrstreifen weitergeführt zu
werden. Auch hier wird die zweistreifige
Fahrbahn wie in der Gegenrichtung in Radfahrstreifen und überbreite Fahrbahn
aufgeteilt. An der Ausfahrt des Postlagers, Gießener Straße 20, soll eine
benötigte Linksabbiegemöglichkeit geschaffen werden. Dazu wird die vorhandene
Mittelinsel ein Stück zurückgebaut und der Fahrbahnteiler direkt an der
Einfahrt entfernt.
Vor der Kreuzung Marbachweg muss
die Rechtsabbiegespur weiter östliche zu Lasten des vorhandenen zusätzlichen
Gehwegs verschoben werden, um Platz für den Radfahrstreifen zu schaffen.
Zwischen dem Marbachweg und der Ronneburgstraße wird
nur ummarkiert. An der
Kreuzung Ronneburgstraße muss der östlich Fahrbahnrand verschoben werden, um
Platz für die Aufstellflächen der Links- und Rechtsabbieger zu schaffen.
Dadurch gehen sieben Stellplätze verloren. Ca. 170 m vor der Kreuzung Weinstraße beginnt die
Verbreiterung der Gießener Straße. Diese geht zu Lasten des vorhandenen
Grünstreifens und der Gehwegbreite. Kurz vor der Homburger Landstraße wird der Platz für
den Radfahrstreifen durch eine Reduktion der zentralen Grünfläche und der
vorgelagerten dreieckförmigen Grünfläche geschaffen. In diesem Bereich verläuft
der Radfahrstreifen zwischen der Links- und Rechtsabbiegespur. Auf der
gegenüberliegenden Seite der Homburger Landstraße wird der Radfahrstreifen
durch eine Absenkung des Hochbords an den vorhandenen Radweg angeschlossen.
4. Leitungen / Straßenausstattung
Folgende Arbeiten der Ämter und
Werke ( Versorgungsträger ) sind vorgesehen: Umbauten an allen Lichtsignalanlagen bzw. Versetzen
der Masten des von der Planung betroffenen Straßenzugs. Versetzen von Straßenbeleuchtungsmasten in den
Bereichen, in denen die Fahrbahn aufgeweitet werden muss. Anpassung bzw. Neubau von Kabelschächten oder auch
Neuverlegung von Kabeln in Bereichen, in denen Gehwegflächen zu Straßenflächen
werden. Komplette
Fahrbahnmarkierung und Beschilderung auf der gesamten Planungsstrecke. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca.
2.538.000,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
80785200 Projektdefinition:
5.001068 Die Einrichtung der Radroute ist
zuschussfähig. Der GVFG Antrag wird gestellt. Mit der Maßnahme wird erst
begonnen, wenn der Bewilligungsbescheid eingegangen ist. Kostenübersicht 1. Baukosten €
€
€
1.1 Straßenbauarbeiten
1.186.300,00
1.2 Umbau der LSA (Ordnungsamt 36.42)
724.600,00
1.3 Kabelverlegung Amt 16
229.500,00
1.4 Versetzen der Beleuchtung (SRM)
42.000,00
Summe 1 Baukosten
2.182.400,00
2.
Baunebenkosten €
€
€
Planung und Bauleitung etc.
355.600,00
Summe 2 Baunebenkosten
355.600,00
GESAMTKOSTEN
2.538.000,00
2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: In 2007 39.535.47 € und in 2008
26.537,00€ Die
Gesamtkosten in Höhe von 2.538.000 € werden mit 620.000 € in 2009 und
mit 1.852.000 € in 2010 kassenwirksam. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 1.186.300,00 €
59.315,00
€ Kostenstelle:
660060 Sachkonto:
8078.5200
4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung
- keine -
2. Abschreibung 3,0 % von 2.538.000,00 €
76.140,00 €
Gesamt
76.140,00 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage Plananlage_1 (ca. 2,1 MB) Anlage Plananlage_2 (ca. 1,3 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
04.11.2008, NR 1153
Antrag vom
08.01.2009, NR 1226
Antrag vom
11.02.2009, NR 1281
Antrag vom
13.11.2008, OF
581/3
Antrag vom 07.10.2008, OF 630/10
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.04.2005, M 76
Anregung an den
Magistrat vom 26.09.2013, OM 2528
Auskunftsersuchen
vom 11.09.2014, V
1101 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 10
Versandpaket: 24.09.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
10 am 21.10.2008, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2708 2008
1. Die Vorlage
M 185 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Der Vorlage
OF 630/10 wird zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3
am 23.10.2008, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 185 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 185 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO II, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 185 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
28. Sitzung des OBR 3
am 27.11.2008, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 185 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 581/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 02.12.2008, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2008, TO II, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.01.2009, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 1226 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
29. Sitzung des OBR 3
am 22.01.2009, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2914 2009
1. Die Vorlage
M 185 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 581/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2009, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 1226 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.02.2009, TO I, TOP 94
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird im Rahmen der Vorlage NR
1281 zugestimmt.
2. Die Vorlage NR 1153 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 1226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1281 zugestimmt.
4. Der Vorlage
NR 1281 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme
ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1226)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG und BFF (=
Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF; FAG (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 185 = Annahme ohne Zusatz, NR 1153 und NR 1281 =
Annahme, NR 1226 = Prüfung und Berichterstattung)
30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2009, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird im Rahmen der Vorlage NR
1281 zugestimmt.
2. Die Vorlage NR 1153 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 1226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1281 zugestimmt.
4. Der Vorlage
NR 1281 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1226)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF
(= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 185, NR 1226 und NR 1281 = Annahme, NR 1153 = Prüfung und
Berichterstattung mit Angabe der Kosten) NPD (M 185, NR 1153, NR 1226 und
NR 1281 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 185 und NR 1153 = Annahme, NR 1226 und
NR 1281 = Ablehnung) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 28
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 185 wird im Rahmen der Vorlage NR 1281 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1153 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1226 wird im Rahmen der Vorlage NR
1281 zugestimmt.
4. Der Vorlage NR 1281 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der
Vorlage NR 1226)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung mit
Angabe der Kosten)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung
und Berichterstattung), FDP, BFF, REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG,
BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 5531, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 66 2