Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie
- in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt
- Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt
- Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt
- Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8
Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer
Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen,
den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße
zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation
Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den
Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in
beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die
Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung
Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die
Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben
genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die
Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen
Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus
Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und
darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw.
in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße
zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt
1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt
2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und
Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg
vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in
Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage)
verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der
Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark
frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem
entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation)
ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46
vom 11.01.2016).
Der Streckenabschnitt zwischen
Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt
(über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring)
wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die
Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer
auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr
jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf
dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und
Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird.
Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von
Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen.
Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach
Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten
Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die
Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der
Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern
in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein
solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8
am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017
Die
Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (=
Ablehnung)