Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1847
Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Im Rahmen der Beschlussfassung zum Radentscheid ist kurz- bis mittelfristig für elf Nebenstraßen eine fahrradfreundliche Umgestaltung vorgesehen. Die darin formulierten Anforderungen zielen insbesondere auf die Verkehrsberuhigung sowie die Sicherstellung von Sichtachsen. Der Magistrat verspricht sich aus diesem Planungsprozess wichtige Erkenntnisse für zeitgemäße Planungsstandards. Da die Heddernheimer Landstraße der angesprochenen Kategorie entspricht, würden diese Erkenntnisse im Nachgang auch an dieser Stelle Anwendung finden können. Zwischenzeitlich wird die Anregung in das städtische Baukoordinierungssystem aufgenommen.