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Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Zu 1. Die Fahrbahnbreite der Heddernheimer Landstraße nördlich der Dillenburger Straße beträgt etwa 6,50 Meter. Hier können weder Radfahrstreifen noch Schutzstreifen markiert werden, da die verbleibende Querschnittsbreite - die Mindestmaße unterschreiten würde - für Begegnungsfälle im Kfz-Verkehr nicht ausreicht. Der Magistrat bedauert daher, keine regelwerkskonforme Lösung für diesen Abschnitt anbieten zu können. Zu 2. Rad- und Fußverkehr werden am U-Bahnübergang "Heddernheimer Landstraße" beengt und verwinkelt geführt. Das bietet jedoch den Vorteil, dass der Radverkehr an dieser Stelle entschleunigt wird und sich kaum Konfliktsituationen mit Fußgängerinnen und Fußgängern ergeben. Das trägt zu Sicherheit vor Ort bei. Der Magistrat versucht die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen. Dazu laufen noch Abstimmungen mit den zuständigen Fachämtern. Eine mögliche Lösung zeigt die folgende Skizze. Diese bietet eine rechtwinklige Wegeverbindung zwischen Fußweg und Bahnübergang. Zu 3. Für eine leistungsstarke Fahrradverbindung im Neumühlenweg muss der Weg verbreitert und saniert werden. Dies ist auch mit dem kostenintensiven Versetzen der Beleuchtung verbunden. Der Magistrat hat diese Maßnahme im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität in sein Programm aufgenommen. Die Mittel aus diesem Programm sind allerdings für die nächsten drei Jahre gebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255