Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1680
Betreff: Fahrradweg in der
Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Zu 1. Die Fahrbahnbreite der Heddernheimer Landstraße
nördlich der Dillenburger Straße beträgt etwa 6,50 Meter. Hier können weder
Radfahrstreifen noch Schutzstreifen markiert werden, da die verbleibende
Querschnittsbreite - die Mindestmaße unterschreiten würde - für Begegnungsfälle
im Kfz-Verkehr nicht ausreicht. Der Magistrat bedauert daher, keine
regelwerkskonforme Lösung für diesen Abschnitt anbieten zu können. Zu 2. Rad- und Fußverkehr werden am U-Bahnübergang
"Heddernheimer Landstraße" beengt und verwinkelt geführt. Das bietet jedoch den
Vorteil, dass der Radverkehr an dieser Stelle entschleunigt wird und sich kaum
Konfliktsituationen mit Fußgängerinnen und Fußgängern ergeben. Das trägt zu
Sicherheit vor Ort bei. Der Magistrat versucht die Anregung des Ortsbeirates
umzusetzen. Dazu laufen noch Abstimmungen mit den zuständigen Fachämtern. Eine
mögliche Lösung zeigt die folgende Skizze. Diese bietet eine rechtwinklige
Wegeverbindung zwischen Fußweg und Bahnübergang. Zu 3. Für eine leistungsstarke Fahrradverbindung im
Neumühlenweg muss der Weg verbreitert und saniert werden. Dies ist auch mit dem
kostenintensiven Versetzen der Beleuchtung verbunden. Der Magistrat hat diese
Maßnahme im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität in sein Programm
aufgenommen. Die Mittel aus diesem Programm sind allerdings für die nächsten
drei Jahre gebunden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472
Etatanregung vom
29.11.2018, EA 255