Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM
2364 entstanden aus
Vorlage: OF 495/10 vom
01.07.2013 Betreff: Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf
dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten! Vorgang: ST 849/13 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das
Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof, jetzt
Georg-Esser-Anlage, nicht abgerissen wird, sondern erhalten bleibt. Hierbei ist
der Vorschlag des Ortsbeirats 10 zu beachten, das Denkmal zu reinigen, zu
konservieren und eine Teilrestauration durchzuführen, es also insgesamt in
einen würdigen und von der Sicherheit her unbedenklichen
Zustand zu bringen. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013,
ST 849, ist zu entnehmen, dass der Magistrat als Bedingung für die
Eigentumsübernahme des Denkmals vom Evangelischen Regionalverband dieses mit
Kosten von circa 10.000 Euro abbauen will. Der Ortsbeirat 10 hält diese
Entscheidung aus mehreren Gründen für falsch. Das Denkmal wurde vor über
90 Jahren (1922) mit tätiger Eigenhilfe der Eckenheimer Bürger errichtet.
1964 wurde das Ehrenmal auf Initiative der VdK Ortsgruppe Eckenheim
umgestaltet. 16 VdK Mitglieder, vornehmlich Kriegerwitwen, sammelten dafür
Geld. Das Denkmal ist steingewordene Erinnerung an schlimme Zeiten im vorigen
Jahrhundert, die man nicht vergessen sollte. Die noch lesbaren Namen sind mit
der Geschichte Eckenheims eng verbunden. Man kann Namen von Familien erkennen,
die hier vor 100 Jahren lebten und bis heute in Eckenheim und Umgebung zu
Hause sind. Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder parteiübergreifende
Initiativen des Ortsbeirats 10 zur Erhaltung des Denkmals. Die Anträge der
letzten 20 Jahre können im parlamentarischen Informationssystem (Parlis)
eingesehen werden. Der Ortsbeirat 10 findet es empörend, dass keiner
dieser Anträge auch nur im geringsten zielführend gewesen ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2013, ST 849
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2013, ST 1630
Aktenzeichen: 67 4