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Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2364 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 01.07.2013 Betreff: Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten! Vorgang: ST 849/13 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das Ehrenmal für die Opfer der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof, jetzt Georg-Esser-Anlage, nicht abgerissen wird, sondern erhalten bleibt. Hierbei ist der Vorschlag des Ortsbeirats 10 zu beachten, das Denkmal zu reinigen, zu konservieren und eine Teilrestauration durchzuführen, es also insgesamt in einen würdigen und von der Sicherheit her unbedenklichen Zustand zu bringen. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 849, ist zu entnehmen, dass der Magistrat als Bedingung für die Eigentumsübernahme des Denkmals vom Evangelischen Regionalverband dieses mit Kosten von circa 10.000 Euro abbauen will. Der Ortsbeirat 10 hält diese Entscheidung aus mehreren Gründen für falsch. Das Denkmal wurde vor über 90 Jahren (1922) mit tätiger Eigenhilfe der Eckenheimer Bürger errichtet. 1964 wurde das Ehrenmal auf Initiative der VdK Ortsgruppe Eckenheim umgestaltet. 16 VdK Mitglieder, vornehmlich Kriegerwitwen, sammelten dafür Geld. Das Denkmal ist steingewordene Erinnerung an schlimme Zeiten im vorigen Jahrhundert, die man nicht vergessen sollte. Die noch lesbaren Namen sind mit der Geschichte Eckenheims eng verbunden. Man kann Namen von Familien erkennen, die hier vor 100 Jahren lebten und bis heute in Eckenheim und Umgebung zu Hause sind. Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder parteiübergreifende Initiativen des Ortsbeirats 10 zur Erhaltung des Denkmals. Die Anträge der letzten 20 Jahre können im parlamentarischen Informationssystem (Parlis) eingesehen werden. Der Ortsbeirat 10 findet es empörend, dass keiner dieser Anträge auch nur im geringsten zielführend gewesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 849 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1630 Aktenzeichen: 67 4