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Ehrenmal für die Ofper der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1630 Betreff: Ehrenmal für die Ofper der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten! Das Ehrenmal und die Grünfläche, auf dem sich das Denkmal befindet, sind Eigentum des Evangelischen Regionalverbandes. Der Magistrat -Grünflächenamt- steht in Verhandlungen bezüglich einer eventuellen Übernahme der Grünfläche, die - im Falle einer Übernahme durch die Stadt Frankfurt - landschaftsarchitektonisch neu gestaltet werden soll. Die Grünfläche selbst ist eine wichtige Verbindung zwischen öffentlichen Grünflächen und Straßenverbindungen. Ein Ankauf der Fläche von Seiten des Grünflächenamts ist jedoch nur für den Fall denkbar, wenn die Frage des Ehrenmals, das sich fast mittig in der Fläche befindet, geklärt ist. Inzwischen liegt dem Magistrat -Kulturamt- ein neues, aktuelles Gutachten über den gegenwärtigen Zustand des Denkmals vor. Das Ehrenmal besteht - vorstellbar wie bei einem Sandwich - aus zwei unterschiedlichen Baumaterialien: Sockel und Kern des Denkmals bestehen aus Beton, ein Großteil der Außenfassade wurde mit Muschelkalkplatten verkleidet, auf denen die Namen eingraviert wurden. Das Kulturamt gab das Gutachten mit der Frage nach der Prüfung von möglichen Sanierungsmaßnahmen in Auftrag. Das Gutachten des renommierten Steintechnikbetriebs, der häufig auch bei schwierigen Fragen vom Denkmalamt beauftragt wird, besagt - grob zusammengefasst - folgendes: Die äußeren Muschelkalkplatten wären steintechnisch (sofern sie nicht - wie bereits einige der Platten - zerbrochen sind) zu erhalten; allerdings ist die Schrift stark verwittert und z.T. nicht mehr lesbar. Ein größeres Problem stellen Betonkern des Ehrenmals und der Betonsockel dar. Abplatzungen am Sockel und im inneren Kern weisen auf starken Korrosionsdruck durch die innere rostende Armierung hin. "Eine Sanierung des Denkmals wäre nur von kurzer Dauer, da die Korrosion wegen der bodennahen Position nicht zu stoppen ist. Als sehr problematisch ist auch der Bewuchs zwischen den "Kopfstücken" zu sehen. Hier hat der Wurzelstock einer Birke zu starker Verkippung geführt. Diese Steine drohen bei weiterer Vergrößerung des Stammes oder auch durch Frostausdehnung im Winter, herab zu stürzen. Es ist zu empfehlen, das Denkmal so bald wie möglich zu demontieren um der Gefahr durch herabfallende Steine zu begegnen." Soweit das Gutachten. Es bestünde die Möglichkeit, die Muschelkalkplatten - soweit sie noch nicht zerbrochen sind - zu erhalten und sie als einzelne Gedenksteine in der Grünfläche - in der Form von einzelnen Epitaphen - aufzustellen; allerdings ändert das nichts am Erhaltungszustand der Schriftzüge, deren Wiederherstellung die Gutachterin für nicht möglich hält. Das Gutachten empfiehlt, die Epitaphe zu demontieren und an der Mauer auf neuen Fundamenten zu präsentieren oder durch neue Gedenktafeln zu ersetzen. Für die Maßnahme der Demontage und der Wiederaufstellung der Epitaphe bzw. neuer Gedenktafeln stellt der Magistrat -Kulturamt- insgesamt - wie bereits zugesagt - 10.000,- € zur Verfügung. Sollten dem Ortsbeirat andere Gutachten bzw. Kenntnisse über die Sanierungsfähigkeit des Denkmals vorliegen, so steht es dem Ortsbeirat frei, die Sanierung des Denkmals aus dem eigenen Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Es ist darauf hinzuweisen, dass zu erwartende Folgesanierungen ebenfalls aus dem Ortsbeiratsbudget getragen werden müssten. Selbstverständlich kann das Denkmal - wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Ortsbeirats ist - auch in der jetzigen Form stehen bleiben. Aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht muss das Denkmal dann jedoch voraussichtlich - wegen der Gefahr herabfallender Steine für Passanten und spielende Kinder - abgesperrt werden und das Denkmal selbst absehbar mit Metallmanschetten gesichert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die vom Magistrat -Kulturamt- zugesagten Mittel in Höhe von 10.000 € für die Demontage und die Aufstellung der Epitaphe gerne auch anderweitig - vor dem Hintergrund der bestehenden finanziellen Restriktionen - für andere Projekte genutzt werden können. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Verhandlungen zur Übernahme der Fläche durch das Grünflächenamt bis zur Klärung der Maßnahme ruhen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2364