Ehrenmal für die Ofper der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST
1630
Betreff: Ehrenmal für die
Ofper der Weltkriege auf dem alten Eckenheimer Friedhof erhalten! Das Ehrenmal und die Grünfläche,
auf dem sich das Denkmal befindet, sind Eigentum des Evangelischen
Regionalverbandes. Der Magistrat -Grünflächenamt- steht in
Verhandlungen bezüglich einer eventuellen Übernahme der Grünfläche, die - im
Falle einer Übernahme durch die Stadt Frankfurt - landschaftsarchitektonisch
neu gestaltet werden soll. Die Grünfläche selbst ist eine wichtige Verbindung
zwischen öffentlichen Grünflächen und Straßenverbindungen. Ein Ankauf der
Fläche von Seiten des Grünflächenamts ist jedoch nur für den Fall denkbar, wenn
die Frage des Ehrenmals, das sich fast mittig in der Fläche befindet, geklärt
ist. Inzwischen liegt dem
Magistrat -Kulturamt- ein neues, aktuelles Gutachten über den gegenwärtigen
Zustand des Denkmals vor. Das Ehrenmal besteht - vorstellbar wie bei einem
Sandwich - aus zwei unterschiedlichen Baumaterialien: Sockel und Kern des
Denkmals bestehen aus Beton, ein Großteil der Außenfassade wurde mit
Muschelkalkplatten verkleidet, auf denen die Namen eingraviert wurden. Das Kulturamt gab das Gutachten mit der Frage nach
der Prüfung von möglichen Sanierungsmaßnahmen in Auftrag. Das Gutachten des renommierten
Steintechnikbetriebs, der häufig auch bei schwierigen Fragen vom Denkmalamt
beauftragt wird, besagt - grob zusammengefasst - folgendes: Die äußeren Muschelkalkplatten wären
steintechnisch (sofern sie nicht - wie bereits einige der Platten - zerbrochen
sind) zu erhalten; allerdings ist die Schrift stark verwittert und z.T. nicht
mehr lesbar. Ein größeres Problem stellen Betonkern des Ehrenmals und der
Betonsockel dar. Abplatzungen am Sockel und im inneren Kern weisen auf starken
Korrosionsdruck durch die innere rostende Armierung hin. "Eine Sanierung des
Denkmals wäre nur von kurzer Dauer, da die Korrosion wegen der bodennahen
Position nicht zu stoppen ist. Als sehr problematisch ist auch der Bewuchs
zwischen den "Kopfstücken" zu sehen. Hier hat der Wurzelstock einer Birke zu
starker Verkippung geführt. Diese Steine drohen bei weiterer Vergrößerung des
Stammes oder auch durch Frostausdehnung im Winter, herab zu stürzen. Es ist zu
empfehlen, das Denkmal so bald wie möglich zu demontieren um der Gefahr durch
herabfallende Steine zu begegnen." Soweit das Gutachten. Es bestünde die Möglichkeit, die Muschelkalkplatten
- soweit sie noch nicht zerbrochen sind - zu erhalten und sie als einzelne
Gedenksteine in der Grünfläche - in der Form von einzelnen Epitaphen -
aufzustellen; allerdings ändert das nichts am Erhaltungszustand der
Schriftzüge, deren Wiederherstellung die Gutachterin für nicht möglich
hält. Das Gutachten empfiehlt, die
Epitaphe zu demontieren und an der Mauer auf neuen Fundamenten zu präsentieren
oder durch neue Gedenktafeln zu ersetzen. Für die Maßnahme der Demontage und
der Wiederaufstellung der Epitaphe bzw. neuer Gedenktafeln stellt der Magistrat
-Kulturamt- insgesamt - wie bereits zugesagt - 10.000,- € zur Verfügung.
Sollten dem Ortsbeirat andere
Gutachten bzw. Kenntnisse über die Sanierungsfähigkeit des Denkmals vorliegen,
so steht es dem Ortsbeirat frei, die Sanierung des Denkmals aus dem eigenen
Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Es ist darauf hinzuweisen, dass zu erwartende
Folgesanierungen ebenfalls aus dem Ortsbeiratsbudget getragen werden
müssten. Selbstverständlich kann das Denkmal
- wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Ortsbeirats ist - auch in der jetzigen
Form stehen bleiben. Aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht muss das
Denkmal dann jedoch voraussichtlich - wegen der Gefahr herabfallender Steine
für Passanten und spielende Kinder - abgesperrt werden und das Denkmal selbst
absehbar mit Metallmanschetten gesichert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die vom Magistrat
-Kulturamt- zugesagten Mittel in Höhe von 10.000 € für die Demontage und
die Aufstellung der Epitaphe gerne auch anderweitig - vor dem Hintergrund der
bestehenden finanziellen Restriktionen - für andere Projekte genutzt werden
können. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Verhandlungen zur Übernahme der
Fläche durch das Grünflächenamt bis zur Klärung der Maßnahme ruhen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.08.2013, OM 2364