Einrichtung eines Cafés am Seehofpark
Begründung
Seehofpark Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; OM 2331/17 OBR 5; OM 2924/18 OBR 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung eines Cafés am Seehofpark möglich ist. Begründung: Der Seehofpark mit seinen Spiel- und Freizeitflächen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat 5 bereits mit der OF 32/5 vom 13.05.2011 die Aufstellung eines Toilettenhäuschens gefordert, was bedauerlicherweise abgelehnt worden ist. Mit den Ortsbeiratsanträgen OF 436/5 vom 25.04.2017, OF 598/5 vom 25.09.2017 und OF 784/5 vom 20.02.2018 hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Hundeauslauffläche gefordert. Es ist davon auszugehen, dass der Spielplatz nach dem Bezug des Gebäudes der Mühlbergschule auch vermehrt von dieser Bildungseinrichtung genutzt wird. Um die Attraktivität des Seehofparks zu erhöhen und den Druck von anderen Spiel- und Freizeitflächen zu nehmen, hält der Ortsbeirat 5 die Einrichtung eines Cafés am Seehofpark für wünschenswert und zielführend.