Meine Nachbarschaft: Seehofpark
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Vorlagen
Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bouleplatz im Seehofpark
Antrag vom 01.03.2025, OF 1357/5 Betreff: Bouleplatz im Seehofpark Der Ortsbeirat bittet den Magistrat einen Bouleplatz im Seehofpark einzurichten. Begründung: Der Seehofpark ist ein beliebter Treffpunkt für Anwohnerinnen und Anwohner aller Altersgruppen. Bereits bestehende Angebote des Spielplatzes sowie der Bolzplatz und der Hundeauslaufbereich werden rege genutzt. Allerdings fehlen in der unmittelbaren Umgebung Freizeitangebote für ältere Menschen. Ein Bouleplatz würde dieses Defizit ausgleichen und eine neue Möglichkeit der Begegnung und Bewegung bieten. Gerade für ältere Menschen ist Boule eine attraktive Freizeitbeschäftigung, die Geselligkeit, leichte körperliche Betätigung und Erholung im Freien verbindet. Die Errichtung eines Bouleplatzes würde daher zur weiteren Belebung des Parks beitragen und das Freizeitangebot für alle Generationen sinnvoll ergänzen. Es gäbe zwei mögliche Plätze, die dafür infrage kämen. Einmal neben dem Hundeauslaufbereich oder idealerweise der Bereich hinter dem Volleyballfeld. Zwei Bänke sind hier schon vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1357/5 wurde zurückgezogen.
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1932 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Komplette Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park (II)
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 1218/5 vom 21.10.2024 Betreff: Komplette Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park (II) Vorgang: OM 5914/20 OBR 5; ST 1153/20 Der Magistrat wird gebeten , die sich im Tiroler Park befindliche Hundeauslauffläche auch an der nördlichen Seite mittels eines Zaunes mit zwei Törchen einzufrieden. Begründung: Im Tiroler Park befindet sich eine Hundeauslauffläche. Diese ist bereits an drei Seiten durch einen Zaun bzw. eine Liegenschaft eingefriedet. Bereits mit der Vorlage OM 5914 wurde der Magistrat gebeten, diese Hundeauslauffläche komplett einzuzäunen. Mit der Stellungnahme des Magistrats ST 1153 hatte dieser dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass keine Notwendigkeit zum Einzäunen der Fläche gesehen wird. Hierzu wird aufgeführt, dass "im Frankfurter Stadtgebiet [...] Hundeauslaufflächen generell nicht eingezäunt [werden]". Am Beispiel Seehofpark lässt sich konstatieren, dass dies nicht mehr aktuell ist. Des Weiteren wird der Tiroler Park mit der Auslagerung des Gymnasiums Süd eine zusätzliche Nutzung erfahren, so dass es sinnvoll ist, die Hundeauslauffläche komplett einzuzäunen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1153 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 133 Antrag vom 02.05.2025, OF 1411/5 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7015 Aktenzeichen: 67-0
Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Errichtung eines Klettergerätes vom Typ „TumultX“ im Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6105 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 15.10.2024 Betreff: Errichtung eines Klettergerätes vom Typ "TumultX" im Seehofpark Der Magistrat wird gebeten, ein "TumultX"-Klettergerät im Seehofpark zu installieren. Hierzu können Mittel aus dem Budget für die Sanierung und den Neubau von Spielplätzen (Produktgruppe 22.09) verwendet werden. Begründung: Der Seehofpark benötigt wie viele andere Frankfurter Spielplätze mehr Angebote für Grundschulkinder und Teenager, während den Bedarfen kleinerer Kinder bereits gut entsprochen wird. Diese Problematik geht das Grünflächenamt (67.22.5 Spielplätze u. Freizeitanlagen - Bezirk Ost) graduell bereits an. So soll nach erfolgter Wiedererrichtung einer durch Baumsturz beschädigten Baby- und Kleinkindschaukel eine weitere Schaukel installiert werden, die für ältere Kinder und Teenager geeignet ist. Im Rahmen einer Kindersprechstunde der Kinderbeauftragten in der nahe gelegenen Kita Grüne Soße im Rahmen des "Stadt der Kinder-Festivals" ergab sich der Wunsch nach einer Kletterwand oder einem stationären Wackelband. Die durch die Kinderbeauftragte übermittelten Wünsche fanden beim Grünflächenamt Gehör. Man schlägt dort ein TumultX (R) (https://www.spessart-holz.de/media/spessartholzdata/26_5000_0001_Katalogseite.p df) Spielgerät vor. Diese preisgekrönte Kombination aus Kletterwänden und Raumnetzen ist in sich beweglich. Durch den Materialmix aus Edelstahl und Holz ist das Gerät langlebig. Das Altersspektrum ist mit sechs bis 14 Jahren breit aufgestellt. Das Gerät ist im Vergleich zu herkömmlichen Kletter-Spiel-Kombinationen mit 17.795,26 Euro vergleichsweise günstig. Dazu käme noch die Montage in Höhe von 5.390,70 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 194 Aktenzeichen: 67-0
Sachstand Bäume und Schaukel im Seehofpark
Antrag vom 13.06.2024, OF 1168/5 Betreff: Sachstand Bäume und Schaukel im Seehofpark Der Magistrat wird um Auskunft hinsichtlich eines etwaigen Pilzbefalles von Bäumen im Seehofpark und der Öffnung der abgesperrten Schaukel im Seehofpark gebeten. Begründung: Das Grünflächenamt hat dem Ortsbeirat Anfang Mai mitgeteilt, dass die Ursache für das Umstürzen eines Baumes im Seehofpark ein Pilzbefall gewesen sein dürfte und daher ein Gutachten bzgl. der angrenzenden Bäume erstellt werde. Zudem wurde Anfang Mai eine wohl von dem umgestürzten Baum tangierte Schaukel abgesperrt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2024 Die Vorlage OF 1168/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung eines Bolzplatzes mit Basketballkorb in Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4676 entstanden aus Vorlage: OF 941/5 vom 02.10.2023 Betreff: Einrichtung eines Bolzplatzes mit Basketballkorb in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen geeigneten Orten im Stadtteil Oberrad ein Bolzplatz und ein Basketballkorb eingerichtet werden können . Begründung: Leider ist das Angebot für Jugendliche im Stadtteil Oberrad ausbaufähig. Viele Jugendliche haben den Wunsch nach einem Bolzplatz und einem Basketballkorb - analog der zukünftigen Ausgestaltung am Seehofpark - geäußert. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat um Vorlage geeigneter Standorte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6705 Aktenzeichen: 67-0
Liegenschaft Wendelsweg 113
Antrag vom 18.09.2023, OF 927/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Liegenschaft Wendelsweg 113 wieder zur Betreuung von Kindern genutzt werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule die "Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider Zusehens. Der Standort sollte, gerade wegen seiner Lage, zur Kundenbetreuung reaktiviert werden. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 778 2023 Die Vorlage OF 927/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abgesperrten Bereich im Seehofpark instand setzen und öffnen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4095 entstanden aus Vorlage: OF 793/5 vom 26.05.2023 Betreff: Abgesperrten Bereich im Seehofpark instand setzen und öffnen Der Magistrat wird gebeten, den seit 2022 abgesperrten Bereich des Seehofparks instand zu setzen, d. h. den in dem Bereich umgestürzten Baum zu sichern bzw. zu entfernen, und den Bereich wieder öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Teile der Spiel- und Sportflächen des Seehofparks sind seit letztem Jahr abgesperrt. In dem abgesperrten Bereich ist ein Baum umgefallen. Ein Grund, weshalb der umgestürzte Baum noch nicht entfernt wurde und die Fläche wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist nicht ersichtlich. Der Seehofpark wird täglich von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Zu den Nutzern gehören auch die Kita Grüne Soße sowie Mühlbergschülerinnen und -schüler. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat daher, den abgesperrten Bereich des Seehofparks instand zu setzen, d. h. den in dem Bereich umgestürzten Baum zu sichern bzw. zu entfernen, und den Bereich wieder öffentlich zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1928 Aktenzeichen: 67-0
Tempo-30-Zone Wendelsweg
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
Anregung vom 24.02.2023, OA 329 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 30.01.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Vorgang: OM 782/21 OBR 5; OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; ST 1459/22; OM 3169/22 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Liste der zu errichtenden Toilettenanlagen den Seehofpark, den Theodor-Stern-Kai im Bereich der parkenden Touristenbusse und den Affentorplatz aufzunehmen und dort Systemtoiletten oder feste Toilettenanlagen zu errichten. Begründung: An den genannten Orten sind Toilettenanlagen dringend erforderlich. Die Bereiche sind aber bisher nicht in der Vorlage M 174 aufgenommen. Bezüglich Toiletten für den Seehofpark wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459, und am Theodor-Stern-Kai auf die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754, sowie die Vorlage OM 3169 Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 233 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 132 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 61-0
Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten
Antrag vom 10.02.2023, OF 659/5 Betreff: Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks aufzustellen. Begründung: Der Seehofpark ist ein beliebter Park für die Freizeitgestaltung. Dieser Park wird vermehrt von Jugendlichen vom Hainer Weg bzw. Sachsenhausen Süd besucht. Leider gibt es zu wenige Angebote für größere Jugendliche und ältere Kinder. Eine Basketballanlage wäre ein gutes Angebot für diese Jugendlichen und Kinder. Sie könnte auf der Seite des Seehofsweges aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wurde zurückgezogen.
Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 524/5 vom 30.07.2022 Betreff: Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen eines Piktogramms oder eines Hinweisschilds "Vorsicht Kinder" am Ausgang des Seehofparks am Seehofsweg zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Parks beitragen kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass insbesondere Kinder beim Verlassen des Seehofparks durch zu schnell fahrende Kfz auf dem Seehofsweg gefährdet sind. Um Unfälle zu verhindern, sollten hier geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 63 Aktenzeichen: 32 1
Öffentliche Toiletten auf Spielplätzen aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2136 entstanden aus Vorlage: OF 424/5 vom 19.04.2022 Betreff: Öffentliche Toiletten auf Spielplätzen aufstellen Vorgang: OM 782/21 OBR 5; ST 2258/21 Der Magistrat wird gebeten, angemietete öffentliche Toiletten für den kommenden Frühling und Sommer auf folgenden Spielplätzen im Süden aufzustellen: - Spielplatz Thorwaldsenplatz, - Spielplatz Oppenheimer Platz, - Spielplatz Sachsenhäuser Landwehrweg, - Spielplatz Elli-Lucht- Park, - Spielplatz am Haardtwaldplatz, - Carl-von-Weinberg-Park, - Bruchfeldplatz. Begründung: Wie in der Vorlage vom 30. Juli 2021, OM 782 (Toiletten für den Seehofparkspielplatz), beschrieben, halten sich Kinder und Eltern wieder länger auf den Spielplätzen auf. Auch ist es beliebt, Kindergeburtstage auf den Spielplätzen zu feiern. Leider fehlen Toiletten. Deswegen wird die Notdurft häufig in Büschen und Sträuchern verrichtet. Die Büsche sind voll von benutzten Hygieneartikeln und Windeln. Dies ist ein unschöner Anblick und nicht gerade umweltverträglich. Eine Möglichkeit wäre, dass Komposttoiletten von der Firma Nowato (www.nowato.com) angemietet und aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2258 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1805 Aktenzeichen: 91 22
Zugang zum Seehofpark nutzerfreundlich gestalten
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 785 entstanden aus Vorlage: OF 156/5 vom 23.08.2021 Betreff: Zugang zum Seehofpark nutzerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Zugang zum Seehofpark vom Lettigkautweg (gegenüber Hausnummer 36) möglichst zeitnah so gestalten zu lassen, dass auch ältere und bewegungseingeschränkte Personen den Park gefahrlos erreichen können, ohne sich dabei dem Risiko von Verletzungen aussetzen zu müssen. Hierzu wird ein Beschnitt der Gehölze sowie die Instandsetzung des Weges angeregt, der vom unteren Ende der Treppe zum eigentlichen Park führt. Begründung: Der Seehofpark erfreut sich, gerade in Zeiten von Corona, steigender Beliebtheit. Jedoch ist der oben bezeichnete Zugang gerade für viele ältere Bürgerinnen und Bürger ein Wagnis. Die Treppe liegt durch den starken Baum- und Strauchwuchs fast im Dunkeln. Der weitere Weg am unteren Ende der Treppe hin zum eigentlichen Park ist mit Stolperfallen im Boden, in Form von vielen, zum Teil tiefen Löchern, übersät. Abhilfe wäre hier zunächst einmal geschaffen, in dem die Gehölze beigeschnitten würden, um mehr Licht in den Zugang zu bringen. Des Weiteren sollte der Weg neu asphaltiert bzw. instand gesetzt werden. Fotos: Westlicher Zugang vom Lettigkautweg zum Seehofpark Quelle: Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark V
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 30.07.2021 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark V Vorgang: OM 2331/17 OBR 5; ST 196/18; OM 2924/18 OBR 5; ST 1146/18, OM 4994/19 OBR 5; ST 2079/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Stellungnahme vom 15.06.2018, ST 1146, zugesagte Hundeauslauffläche im Seehofpark endlich einzurichten. Begründung: Der Magistrat hat der Anregung des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundeauslauffläche auszuweisen, in seinen Stellungnahmen vom 05.02.2018 (ST 196), vom 15.06.2018 (ST 1146) und vom 11.11.2019 (ST 2079) entsprochen und eine zeitnahe Umsetzung zugesagt. Leider wurde die Hundeauslauffläche im Seehofpark bisher nicht eingerichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1146 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1245 Aktenzeichen: 67 0
Komposttoiletten für den Seehofparkspielplatz
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 entstanden aus Vorlage: OF 151/5 vom 30.07.2021 Betreff: Komposttoiletten für den Seehofparkspielplatz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Seehofparkspielplatz Komposttoiletten mit Handwaschbecken aufzustellen. Begründung: In der Coronazeit halten sich Kinder und Eltern noch länger auf Spielplätzen auf als zuvor, weil Zusammentreffen an der frischen Luft unbedenklicher sind und weil viele andere Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche derzeit nicht gegeben sind. Häufig werden derzeit z. B. auch Kindergeburtstage auf die Spielplätze verlegt. Im Umkreis des Seehofparkspielplatzes gibt es keine öffentliche Toilette. Auch sind in der Toilettenplanung des ABI keine Toiletten in dem Bereich vorgesehen. Deswegen wird die Notdurft häufig im Gebüsch verrichtet. Die Büsche dort sind voll von feuchtem Toilettenpapier und Windeln. Dies ist so für die Umwelt genauso wie für die Nutzerinnen und Nutzer nicht zumutbar. Komposttoiletten sind nachhaltig und sauber. Sie können genauso inklusive Wartung angemietet wie erworben werden. Es wird bei den Anbietern z. B. auf die Firma Nowato (www.nowato.com) verwiesen. Da der Seehofpark nunmehr ein barrierefreies, mit Rollstuhl nutzbares Karussell erhalten hat und da dort vormittags auch viele Senioren unterwegs sind, sollte auch eine barrierefreie Toilette erwogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2258 Antrag vom 10.03.2022, OF 416/5 Antrag vom 19.04.2022, OF 424/5 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2136 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2745 Antrag vom 30.01.2023, OF 654/5 Anregung vom 24.02.2023, OA 329 Aktenzeichen: 91 22
Aufstellen einer „Klotzbeute“ im Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5297 entstanden aus Vorlage: OF 1437/5 vom 09.10.2019 Betreff: Aufstellen einer "Klotzbeute" im Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob er der Aufstellung einer "Klotzbeute" (u. a. für wild lebende Honigbienen) im Seehofpark aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets zustimmt unter der Maßgabe, dass das Grünflächenamt die Abwicklung der Bestellung und die anschließende Pflege übernimmt. Begründung: Die Anschaffung ist ein Versuch der weiteren Förderung des Lebensraums für Bienen und Wildbienen. Eine "Klotzbeute" ist eine künstliche, von Menschen hergestellte Bienenbehausung, die aus einem ausgehöhlten Baumstamm besteht. Bereits im Frühjahr 2016 hatten die Stadt Frankfurt und die Bienenbotschaft (Bee Embassy) aus Karben die Idee der Aufstellung einer "Klotzbeute" im Grüneburgpark angedacht und geeignete Bäume für die Installation identifiziert. Es sollte geprüft werden, ob diese Idee auch im Seehofpark realisiert werden kann. Bei Zustimmung des Magistrats wäre der Ortsbeirat 5 bereit, die Anschaffung aus dem Ortsbeiratsbudget zu befürworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 10 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark IV
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 entstanden aus Vorlage: OF 1316/5 vom 20.06.2019 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark IV Vorgang: OM 2331/17 OBR 5; ST 196/18; OM 2924/18 OBR 5; ST 1146/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Stellungnahme vom 15.06 .2018, ST 1146, zugesagte Hundeauslauffläche im Seehofpark zeitnah einzurichten. Begründung: Der Magistrat hat der Anregung des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundeauslauffläche auszuweisen, in seinen Stellungnahmen vom 05.02.2018, ST 196, und 15.06.2018, ST 1146, entsprochen. Leider wurde die Hundeauslauffläche im Seehofpark bisher nicht eingerichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2079 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung eines Cafés am Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 entstanden aus Vorlage: OF 1187/5 vom 04.03.2019 Betreff: Einrichtung eines Cafés am Seehofpark Vorgang: OM 290/11 OBR 5; OM 1641/17 OBR 5; OM 2331/17 OBR 5; OM 2924/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung eines Cafés am Seehofpark möglich ist. Begründung: Der Seehofpark mit seinen Spiel- und Freizeitflächen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat 5 bereits mit der Vorlage OM 290 die Aufstellung eines Toilettenhäuschens gefordert, was bedauerlicherweise abgelehnt worden ist. Mit seinen Anregungen OM 1641, OM 2331 und OM 2924 hat der Ortsbeirat die Einrichtung einer Hundeauslauffläche gefordert. Es ist davon auszugehen, dass der Spielplatz nach dem Bezug des Gebäudes der Mühlbergschule auch vermehrt von dieser Bildungseinrichtung genutzt wird. Um die Attraktivität des Seehofparks zu erhöhen und den Druck von anderen Spiel- und Freizeitflächen zu nehmen, hält der Ortsbeirat 5 die Einrichtung eines Cafés am Seehofpark für wünschenswert und zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1268 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark III
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 entstanden aus Vorlage: OF 784/5 vom 20.02.2018 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark III Vorgang: OM 2331/17 OBR 5; ST 196/18 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend seiner Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 196, eine Hundeauslauffläche im Seehofpark zu errichten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt die Zusagen des Magistrates in seiner Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 196, zur Errichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark und liefert hiermit den vom Magistrat in der genannten Stellungnahme eingeforderten förmlichen Ortsbeiratsbeschluss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1146 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 598/5 vom 25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Antrag vom 20.02.2018, OF 784/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 25.04.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen dem Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (siehe Abbildung). Begründung: Im südöstlichen Sachsenhausen fehlt eine Fläche, in der Hunde frei laufen können. Die nächsten Hundeauslaufflächen befinden sich an der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz, Im Tiroler Park und an der Gerbermühle. Durch die Schaffung einer sogenannten Hundewiese werden Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft. Für Hundebesitzer wird eine Möglichkeit geschaffen, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Zur Aufwertung des Bereiches ist es auch wünschenswert, die einzuzäunende Hundeauslauffläche mit Hecken zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5
Antrag vom 03.01.2017, OF 305/5 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat noch folgende Auskünfte erteilt:1. welche Bereiche des Ortsbezirks 5 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: - 1 GB und besser, - 50 Mbit/s bis 999 Mbit/s, - 17 Mbit/s bis 49 Mbit/s, - 1 Mbit/s bis 16 Mbit/s, 2. wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen. 3. Im Ortsbezirk 5 sind insbesondere die Bereiche Bürostadt, Colmarer Straß e, Im Mainfeld, Seehof-Park bis Waldfriedhof Oberrad schlecht mit Breitband versorgt. Was unternimmt der Magistrat dagegen? Wann ist mit einer besserer Versorgung zu rechnen? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch im Ortsbezirk 5 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 326 2017 Die Vorlage OF 305/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat noch folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 5 sind mit welcher Internetqualität versorgt, gestaffelt nach folgenden Stufen: a) 1 MBit/s bis 5 MBit/s, b) 6 MBit/s bis 16 MBit/s, c) 17 MBit/s bis 25 MBit/s, d) 26 MBit/s bis 50 MBit/s, e) 51 MBit/s bis 100 MBit/s, f) 101 MBit/s bis 200 MBit/s, g) 201 MBit/s und mehr. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner werden bezogen auf die genannten Stufen jeweils erreicht, und ist die Versorgung mit der jeweiligen Geschwindigkeit im Ortsbezirk stabil beziehungsweise gibt es tageszeitabhängige Schwankungen? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten teilen sich innerhalb der genannten Stufen durchschnittlich einen Internetanschluss? 3. Im Ortsbezirk 5 sind insbesondere die Bereiche Bürostadt, Colmarer Straße, Im Mainfeld und Seehofpark bis Waldfriedhof Oberrad schlecht mit Breitband versorgt. a) Was unternimmt der Magistrat dagegen? b) Wann ist mit einer besseren Versorgung zu rechnen? 4. Nimmt die Stadt Frankfurt am 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Förderprogramm zum Breitbandausbau teil?1 1 https://www.breitbandausschreibungen.de" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toilettenhäuschen für den Spielplatz Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 290 entstanden aus Vorlage: OF 32/5 vom 13.05.2011 Betreff: Toilettenhäuschen für den Spielplatz Seehofpark Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Spielplatz Seehofpark ein Toilettenhäuschen aufgestellt wird. Begründung: Die sanitäre Situation am Seehofpark ist für einen Kinderspielplatz schon aus hygienischen Gründen untragbar. Im Augenblick werden die Hecken entlang der umliegenden Gärten als Toilettenersatz benutzt. Hier ist dringende Abhilfe geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 843 Aktenzeichen: 91 2
Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148
Anregung vom 26.01.2011, OA 1276 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 26.01.2011 Betreff: Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148 Der Ortsbeirat 5 begrüßt außerordentlich, dass nun für die Entwicklung von Wohnungen und den Erhalt und möglichen Ausbau von Arbeitsplätzen der Weg auf dem Henninger Areal frei wurde und bedankt sich für die erfolgreichen Vermittlungen des Magistrats. Auch der Ortsbeirat 5 wünscht sich eine zügige Umsetzung und Entwicklung, freut sich auf die neuen Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser und eine gelungene Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sollte jedoch auch genutzt werden, um weitere Optimierungen des bisherigen Bebauungsplanes mit in den Blick zu nehmen, damit diese schon bei der Planung Berücksichtigung finden können und keine Zeit verloren geht. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung die NR 2148 mit folgenden Ergänzungen beschließen: 1. Im Bebauungsplan werden zwei zusätzliche Flächen zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen, dies sind: a) Eine Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten in der Nähe des Quartierszentrums; b) eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche mit mindestens einem Bolzplatz im erweiterten Gewerbegürtel. Erforderlichenfalls sind Ausgleichsflächen durch Aufstockung der Geschosshöhe von einzelnen Gebäuden zuzulassen. 2. Das Verkehrserschließungskonzept ist insbesondere hinsichtlich des zusätzlich abzuwickelnden gewerblichen Verkehrs zu überprüfen und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Geleitsstraße/Darmstädter Landstraße ebenso darzustellen, wie mögliche bauliche Veränderungen für eine Linksabbiegerspur vom Wendelsplatz in den Hainer Weg. Begründung: Wohnbebauung mit zusätzlichen bewohner- und familienaffinen Gebäudezuschnitten verlangt nach einer entsprechenden Infrastruktur. Eine Kita wurde adäquat eingeplant, leider aber keine Spielfläche. Wie auch in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 847 ausgeführt, stehen in erreichbarer Nähe und Umgebung des neuen Quartiers keine Kinderfreiflächen und Spielflächen zur Verfügung. Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern im unmittelbaren Wohnumfeld sind jedoch nicht nur für die Kinder wichtig, sondern für die gesamte Familie. Sie erleichtern die Vereinbarung von Beruf und Familie, und durch kurze Wege wird darüber hinaus motorisierter Individualverkehr vermieden. Für Jugendliche gibt es ohnehin in Sachsenhausen in Quartiersnähe sehr wenig Aufenthaltsfläche. In einem Stadtteil mit etwa 5.000 Jugendlichen gibt es insgesamt nur drei Bolzplätze (Oppenheimer Platz, Seehofpark, Tiroler Park). An den Ortsbeirat 5 wenden sich immer wieder Eltern, die nach Betätigungsflächen im Freien für ihre heranwachsenden Kinder fragen. Im ursprünglichen Bebauungsplan ist die Wohnbebauung so verdichtet, dass ein Platz für Jugendliche genauso wenig konfliktarm anzusiedeln war, wie eine Brauerei. Im zusätzlichen Gewerbegürtel wäre diese für die Jugendlichen so wichtige Entfaltungsmöglichkeit jedoch zu realisieren. Zwar sind im Bebauungsplanentwurf erfreulich viele Baumpflanzungen und ökologisch wertvolle Grünschneisen vorgesehen, eine kleine Grünfläche zum Aufenthalt für alle Bewohner fehlt jedoch. Die im Gelände befindlichen Parks befinden sich im Privatbesitz. Die Erschließung des MIV (motorisierten Individualverkehrs) über die Geleitsstraße im Zweirichtungsverkehr bei dem geringen Straßendurchmesser und der Verkehrsfrequenz auf der Darmstädter Landstraße, war dem Ortsbeirat 5 bisher so auch nicht vorstellbar. Zusätzliche Gewerbeansiedlungen verlangen erfahrungsgemäß nach An- und Abfahrtswegen, die nicht nur von Pkw befahren werden können. Radeberger verfügt über eigene, direkte Zu- und Abwege, die neuen Gewerbetreibenden nicht. Die Abwicklung von Zweirichtungs-Schwerverkehr über die Geleitsstraße erscheint dem Ortsbeirat 5 nicht angemessen. Der Ortsbeirat 5 befürchtet insgesamt zusätzliche Rückstaus mit der Folge noch stärkerer Feinstaub- und Lärmbelästigung der zahlreichen Bewohner der Darmstädter Landstraße und die Zunahme von weiterem illegalem Pendlerverkehr über die anliegenden Wohnstraßen. Bei der Vorstellung des Verkehrserschließungskonzeptes im Ortsbeirat 5 wurde auch ein möglicher Linksabbieger am Wendelsplatz von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg ins Spiel gebracht. Hier bittet der Ortsbeirat 5 um konkrete Vorstellungen und die Darstellung der notwendigen baulichen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2011, NR 2148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 2148 und NR 2155 = Annahme) NPD (NR 2148 und NR 2155 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage M 211 wird im Rahmen der Vorlage NR 2148 an den Magistrat zurückverwiesen. 6. Die Vorlage NR 1638 wird für erledigt erklärt. 7. Die Vorlage NR 1689 wird für erledigt erklärt. 8. a) Die Vorlage OA 1052 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung im Rahmen NR 2148 und NR 2155); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9304, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 00
Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2009, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 26.11.2009 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad Vorgang: NR 1629/09 CDU/GRÜNE; ST 875/08; OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die ablehnende Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2008, ST 875, zu überdenken und den zur Vorlage NR 1629/09 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Begründung: In dem gemeinsamen Antrag des Ortsbeirates vom 7. September 2007 wurde der Magistrat gebeten, die Einrichtung einer neuen Buslinie zu veranlassen. Diese Buslinie sollte die Wohngebiete Wiener Straße, den Friedhof, das Heimatmuseum sowie den Scheerwald mit dem Straßenbahnnetz verbinden. Hierbei wurde als Begründung aufgeführt: "Im Einzugsbereich der Wiener Straße liegen drei Altenheime sowie ein Reha-Zentrum. Für Bewohner/innen und Besucher/innen erweist es sich als äußerst beschwerlich, die nächstgelegene Haltestelle Buchrainplatz zu erreichen. Weiterhin sind Heimatmuseum, Scheerwald und der Friedhof nur durch längere Fußwege von der Straßenbahnhaltestelle aus zu erreichen. Eine neue Buslinie wäre zu begrüßen. Start sollte der Seehofpark (Sachsenhausen) sein, die Linie über Goldbergweg, Hansenweg, Mathildenstraße, Alter Friedhof, Buchrainstraße, Waldfriedhof, Wiener Straße 41-45, Wiener Straße 120-130, Heimatmuseum, Scheerwald und Sportplatz verkehren." Dadurch könnte die Mobilität im südlichen Oberrad, wie vom Ortsbeirat gewünscht, verbessert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 329 Aktenzeichen: 92 11
Ideen
Basketballplatz im Seehofpark
Ich vermisse einen Basketballkorb bzw. Basketballplatz im Seehofpark. Ich denke es würde viele Jugendliche aus Sachsenhausen bzw. Oberrad freuen dort einen Basketballplatz zu haben, zumal es in der Umgebung eher weniger Möglichkeiten zum Basketball spielen gibt.