Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1681
Betreff: Einrichtung einer
Hundeauslauffläche im Seehofpark Die benannte Fläche wurde erst vor
ein paar Jahren dem Seehofpark zugeschlagen, um den Park für die Nutzerinnen
und Nutzer zu erweitern. Er ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und
liegt im GrünGürtel. Dort sind Zäune nach Möglichkeit zu vermeiden. Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet sind
generell nicht eingezäunt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im Grüneburgpark,
im dicht besiedelten Bockenheim. Der Seehofpark liegt hingegen in Ortsrandlage,
so dass Hunde in diesem Bereich ausreichend Bewegungsfläche haben. Auch auf einer eingezäunten Hundewiese dürfen Hunde
nicht unbeaufsichtigt laufen, sondern müssen sich im Einwirkungsbereich der
führenden Person befinden. Insofern ist die Einzäunung einer Hundewiese nur
bedingt komfortabler. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit,
im Seehofpark eine Freifläche für Hundeauslauf zu schaffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641
Antrag vom
25.09.2017, OF
598/5
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331