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Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Die benannte Fläche wurde erst vor ein paar Jahren dem Seehofpark zugeschlagen, um den Park für die Nutzerinnen und Nutzer zu erweitern. Er ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und liegt im GrünGürtel. Dort sind Zäune nach Möglichkeit zu vermeiden. Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet sind generell nicht eingezäunt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im Grüneburgpark, im dicht besiedelten Bockenheim. Der Seehofpark liegt hingegen in Ortsrandlage, so dass Hunde in diesem Bereich ausreichend Bewegungsfläche haben. Auch auf einer eingezäunten Hundewiese dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen, sondern müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Insofern ist die Einzäunung einer Hundewiese nur bedingt komfortabler. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit, im Seehofpark eine Freifläche für Hundeauslauf zu schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331