Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Reversbrunnenweg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7409 entstanden aus Vorlage: OF 1466/5 vom 06.08.2025 Betreff: Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Schäden, die durch die Baumwurzeln auf dem Gehweg in Höhe des Goldbergwegs 14 bis 16 entstanden sind, zu reparieren. Begründung: Der Gehweg des Goldbergwegs zwischen den Hausnummern 14 bis 16 ist durch die Baumwurzeln an mehreren Stellen zum Teil angehoben bzw. abgesenkt worden. Dadurch besteht die Gefahr, dass Fußgänger stolpern und stürzen können. Diesbezüglich ist der Ortsbeirat schon mehrfach von betroffenen Bürgern aus Oberrad angesprochen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Straßenbeleuchtung im Altebergsweg

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212 entstanden aus Vorlage: OF 1443/5 vom 05.06.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Altebergsweg die Straßenbeleuchtung ausreichend vorhanden ist und gegebenenfalls ausgebaut werden kann. Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Gehwege und Straßen durch ausreichende Straßenbeleuchtung auszustatten. Im Bereich des Altebergswegs mangelt es an einigen Stellen an einer ausreichenden Straßenbeleuchtung. Es wäre im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)

23.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

25.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark

15.04.2025 · Aktualisiert: 09.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1417/5 Betreff: Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Wendelsweg im Bereich Seehofpark einen ordnungsgemäßen Verkehrsfluss in der Weise zu gewährleisten, dass entgegenkommende Fahrzeuge ohne Weiteres aneinander vorbeifahren können, ohne den Bürgersteig benutzen zu müssen. Begründung: Im Wendelsweg im Bereich Seehofpark ist es häufig nicht möglich, dass entgegenkommende Fahrzeuge aneinander passieren können. Hintergrund ist, dass im Wendelsweg in Richtung Norden die rechte Seite des Wendelsweges lückenlos durch parkende Fahrzeuge belegt ist. Dies führt dazu, dass nach Süden fahrende Fahrzeuge notgedrungen auf den Bürgersteig ausweichen müssen, um am Gegenverkehr vorbeizukommen. Das entgegenkommende Fahrzeug kann auch optisch erst wahrgenommen werden, wenn man sich mitten in der Engstelle befindet. Ein Zurückstoßen des Fahrzeuges ist für beide Beteiligten oftmals nicht möglich, da häufig nachfolgende Fahrzeuge dies unmöglich machen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar, da durch das Befahren des Bürgersteiges Fußgänger gefährdet werden können. Ggf. sollte der Magistrat ins Auge fassen, dort einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen

22.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 1197/5 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des Schubert Parks im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans B 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt 6 Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer 2-geschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - Mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein. - Für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten. - Es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die folgenden: - Die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Park Ensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden. - Die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen. - Das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat: 1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und damit die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird? 2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind? 3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des Schubert Parks? 4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1024 2024 Die Vorlage OF 1197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren

05.07.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 entstanden aus Vorlage: OF 1169/5 vom 14.06.2024 Betreff: Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu installieren, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommende Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeuge werden bereits in den Hainer Weg eingelenkt, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2082 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1183 Beratung im Ortsbeirat: 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg

26.04.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald

04.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 1079/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 180 2024 Die Vorlage OF 1079/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

23.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße

24.11.2023 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 10.09.2023 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89, an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henninger Turm/Hainer Weg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelswegs blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Liegenschaft Wendelsweg 113

18.09.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 927/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Liegenschaft Wendelsweg 113 wieder zur Betreuung von Kindern genutzt werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule die "Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider Zusehens. Der Standort sollte, gerade wegen seiner Lage, zur Kundenbetreuung reaktiviert werden. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 778 2023 Die Vorlage OF 927/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg

14.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14

16.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4117 entstanden aus Vorlage: OF 821/5 vom 28.04.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14 Der Magistrat wird gebeten, im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14 einen Hundekotbeutelspender mit kompostierbaren Beuteln aufzustellen . Der Hundekotbeutelständer kann an einer bereits bestehenden Stange (für einen Spiegel) befestigt werden. Ein Pate dafür hat sich bereits gefunden. Begründung: Im Goldbergweg und in direkter Umgebung gibt es viele Haushalte, die einen Hund haben und diesen dann regelmäßig ausführen. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1925 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh

16.06.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 26.05.2023 Betreff: Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sich bei der Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh (zu diesen parallel verlaufend) um einen nur für Anlieger zugänglichen Privatweg handelt. Dies besagt ein Verkehrszeichen, welches an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen (siehe Foto unten) aufgestellt ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass Anlieger des besagten Weges sie mit Verweis auf ein an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen aufgestellten Verkehrszeichens von der Benutzung des Weges abhalten wollten. Der Weg führt ca. einen Kilometer von der genannten Kreuzung nach Osten. In der näheren Umgebung befindet sich an der Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen ein weiteres Verkehrszeichen, welches eine Befahrung der Straße An der Goetheruh untersagt - allerdings auf privatem Grund angebracht ist (aber gut von der Straße aus sichtbar). Weitere Verbotsschilder sind dem Ortsbeirat in der näheren Umgebung des Weges nicht bekannt. Jedenfalls das auf privatem Grund befindliche Verkehrszeichen dürfte unberechtigt aufgestellt worden sein. Zur Vermeidung weiterer Konflikte ist es angezeigt, die Rechtslage zu klären. Soweit der Weg tatsächlich derzeit nur von Anliegern benutzt werden darf, wäre es wünschenswert, dies zu ändern. Der Weg wird von vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern als Verbindung von Oberrad nach Sachsenhausen genutzt und dient der Naherholung. Kreuzung des besagten Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2196 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Austausch von Bänken in Oberrad

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3958 entstanden aus Vorlage: OF 764/5 vom 10.04.2023 Betreff: Austausch von Bänken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zwei Bänke in Oberrad auszutauschen. Es handelt sich erstens um die Bank am Goldbergweg auf Höhe der Hausnummer 22 (siehe Foto). Es handelt sich zweitens um eine Bank in den Oberräder Feldern auf dem Weg, der entlang der Autobahn in Richtung Kaiserlei führt. Begründung: Die Bank im Goldbergweg auf Höhe der Hausnummer 22 ist in einem desolaten Zustand (kaputte Latten und außerdem mit Moos überzogen). Die Bank in den Oberräder Feldern entlang der Autobahn ist im Zuge von Vandalismus im Wahlkampf zerstört worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1671 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald

04.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2023, OF 749/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 165 2023 Die Vorlage OF 749/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 30.01.2023 Betreff: Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Kastanien im nördlichen Hühnerweg auch in trockenen Zeiten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Hierzu könnten die Bereiche zwischen den Kastanien im Abschnitt östlich der Kreuzung des Hühnerweges mit dem Wendelsweg mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden. Ferner könnte der derzeit asphaltierte Bereich zwischen Kastanien und Straße entsiegelt und dort Stauden gepflanzt werden. Begründung: Um zu verhindern, dass die genannten Kastanienbäume durch immer häufiger auftretende Dürreperioden eingehen, sollte die Stadt eine bessere Bewässerung sicherstellen. Hierzu bieten sich die oben genannten Maßnahmen an, ohne dabei den dortigen Parkdruck durch Wegnahme von Parkraum zu verschärfen. Die Bewässerung der Flächen an den Kastanien würde auch von einer Nachbarschaftsinitiative unterstützt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1394

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Staudenstreifen im Hühnerweg

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 625/5 vom 09.01.2023 Betreff: Staudenstreifen im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Hühnerweg, das heißt im Abschnitt zwischen Wendelsweg und Hainer Weg, die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln. Begründung: Die Kastanienbäume haben in den trockenen Sommern sehr gelitten und mussten zum Teil stark beschnitten werden. Die Entsiegelung könnte den Zustand der Bäume verbessern. Der Staudenstreifen trägt ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas bei und würde Insekten als Nahrungsquelle dienen. Die Bewässerung der Grünstreifen kann bei Bedarf von einer Nachbarschaftsinitiative übernommen werden, die sich mit dem Wunsch an den Ortsbeirat gewandt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1391

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen in Oberrad, Goldbergweg und Wiener Straße

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3780 entstanden aus Vorlage: OF 688/5 vom 28.02.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Oberrad, Goldbergweg und Wiener Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die Geschwindigkeitskontrollen in der 30er-Zone Goldbergweg und Wiener Straße insbesondere an der Gruneliusschule und Umgebung zu intensivieren. Begründung: In der 30er-Zone Goldbergweg und Wiener Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von vielen Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. Da im Bereich der Gruneliusschule viele Schüler der Grundschule und auch Mütter mit ihren Kleinkindern auf dem Weg zur Schule/zu den Kitas unterwegs sind und auch ein reger Fahrradverkehr herrscht, besteht durch das Rasen bzw. Nichteinhalten der Höchstgeschwindigkeit eine erhöhte Unfallgefahr. Aus diesem Grund hält der Ortsbeirat es für notwendig, dass die Geschwindigkeitskontrollen deutlich verstärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1473 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern

24.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zone Wendelsweg

24.02.2023 · Aktualisiert: 20.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten

10.02.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2023, OF 659/5 Betreff: Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks aufzustellen. Begründung: Der Seehofpark ist ein beliebter Park für die Freizeitgestaltung. Dieser Park wird vermehrt von Jugendlichen vom Hainer Weg bzw. Sachsenhausen Süd besucht. Leider gibt es zu wenige Angebote für größere Jugendliche und ältere Kinder. Eine Basketballanlage wäre ein gutes Angebot für diese Jugendlichen und Kinder. Sie könnte auf der Seite des Seehofsweges aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Mülleimer an der Haltestelle „Buchrainstraße“

25.11.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 601/5 vom 10.11.2022 Betreff: Neuer Mülleimer an der Haltestelle "Buchrainstraße" Der Magistrat wird gebeten, den seit längerer Zeit defekten Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg auszutauschen. Begründung: Seit Wochen scheint der Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg offensichtlich kaputt zu sein. Es ist keine ideale Lösung, den kaputten Mülleimer nach "Art von Christo" zu verhüllen und es dabei zu belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ein neuer intakter Mülleimer installiert wird, der auch regelmäßig geleert wird. Im Augenblick wird der Müll, vorwiegend Zigarettenkippen - da niemand einen Brand verursachen will - neben den Mülleimer geworfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 737 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg

07.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro. Begründung: Aus der Bürgerschaft ist der Wunsch nach einem Bücherschrank im Bereich des Mühlbergs an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 184 2022 Die Vorlage OF 602/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten

09.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 524/5 vom 30.07.2022 Betreff: Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen eines Piktogramms oder eines Hinweisschilds "Vorsicht Kinder" am Ausgang des Seehofparks am Seehofsweg zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Parks beitragen kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass insbesondere Kinder beim Verlassen des Seehofparks durch zu schnell fahrende Kfz auf dem Seehofsweg gefährdet sind. Um Unfälle zu verhindern, sollten hier geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 63 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)

06.05.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 431/5 vom 30.03.2022 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II) Vorgang: OM 933/21 OBR 5; ST 511/22 Der Magistrat wird nochmals gebeten, wie während der Ortsbegehung am 14. September 2021 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von circa 80 Meter, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sein in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 511, getroffenes Votum, welches zudem im Widerspruch mit den bei der Ortsbegehung am 14. September 2021 gemachten Aussagen der Ämter steht, zu überdenken. Es stößt auf Unverständnis, dass hier die Einschätzung des Ortsbeirates und die Anregungen aus der Bürgerschaft nach Erörterung vor Ort nicht beachtet wird und offenbar Mitteilungen der VGF maßgeblich sein sollen (vgl. Stellungnahme ST 511). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße

26.11.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1214 entstanden aus Vorlage: OF 280/5 vom 25.11.2021 Betreff: Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Ecke Goldbergweg und Einmündung Burgenlandweg zwei Aufpflasterungen aufzubringen. Die genaue Lage der Aufpflasterungen ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: In der Buchrainstraße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Leider halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht daran. Die Straße wird unter anderem für den Freizeitverkehr als Zuwegung zum Scheerwald und zum Sportplatz Beckerwiese genutzt. Die viel zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge gefährden die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unzumutbarer Weise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 596 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer

26.11.2021 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 entstanden aus Vorlage: OF 250/5 vom 30.10.2021 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte, der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat bittet daher eindringlich den Magistrat darum, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1867) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Fotos: Privat (07.11.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 938 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 08.10.2021 Betreff: Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Der Weg auf dem o. a. Streckenabschnitt wird durch die vorhandenen Gaslaternen nur mäßig beleuchtet und ist zudem stellenweise uneben, sodass Verletzungsgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 entstanden aus Vorlage: OF 12/5 vom 02.04.2021 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor den Hausnummern 115 und 118 das Parken auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen Nr. 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Antrag vom 30.03.2022, OF 431/5 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten Betreibern

17.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 65/5 Betreff: Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten Betreibern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit im Frankfurter Süden öffentlichen E-Ladesäule für PKWs durch private Betreiber aufgestellt werden können. Begründung: Im Juli letzten Jahres hat ein Anwohner im Goldbergweg 22 in Oberrad mit einer unabhängigen Initiative eines privaten Unternehmens zusammen einen ersten Ladesäulen-Standort in Oberrad beantragt. Seitdem haben wohl zahlreiche Gespräche stattgefunden, um generell die Vorgehensweise bei der Stadt bezüglich der Zusammenarbeit mit einem privaten Betreiber zu klären. Es ist erklärlich, dass erst einmal ein Konzept für die Auftragsbearbeitung ausgearbeitet werden musste. Dazu ist die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Grünflächenamt und der Wirtschaftsförderung nötig. Im November wurde ein Rahmenvertrag zugesagt, der aber daran scheiterte, dass die einzelnen Ämter immer wieder Ergänzungen hatten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 68 2021 Die Vorlage OF 65/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19

07.05.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 107 entstanden aus Vorlage: OF 3/5 vom 15.04.2021 Betreff: Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19 Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung der Parkplätze rechts und links des über die Mathildenstraße führenden Eingangs zur Liegenschaft Goldbergweg 19 den Bürgersteig vor dem Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 abzupollern. Begründung: Der Bürgersteig im südlichen Teil der Mathildenstraße ist sehr schmal. Trotzdem ist dort an einigen Stellen das Parken erlaubt. Dies führt dazu, dass der über die Mathildenstraße führende Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 derart zugeparkt wird, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise nicht möglich ist, mit Gepäck in die Wohnung zu kommen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren haben dann keine Möglichkeit des Zugangs mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Mülleimers an der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg

22.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7178 entstanden aus Vorlage: OF 1863/5 vom 04.01.2021 Betreff: Aufstellen eines Mülleimers an der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg einen Mülleimer aufzustellen. Begründung: An der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg befindet sich eine Hundekottütenbox. Da sich kein Mülleimer in unmittelbarer Nähe befindet, wurden in der Vergangenheit die benutzen Hundekottüten einfach unter die Ausgabestelle gelegt. Um dies in Zukunft zu vermeiden, sollte ein Mülleimer angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 871 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6950 entstanden aus Vorlage: OF 1837/5 vom 08.11.2020 Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, analog zum Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Hansenweg auch am Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Mathildenstraße Wartelinien (Zeichen 341, § 42 StVO) anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger bemängeln, dass durch die Unübersichtlichkeit des Verkehrsknotenpunktes Goldbergweg/Mathildenstraße eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Vor allem für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer ist hier das Anbringen von Wartelinien angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 705 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
2

Anbringung Abfallbehälter Oberrad

22.04.2024

Anbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln

Idee
315

Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule

04.12.2023

Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.

Idee
2

Halteverbot Ecke Wendelsweg / Am Sandberg

08.06.2022

An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.

Idee
1

Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen

01.04.2022

Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).