Einrichtung eines Cafés am Seehofpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.07.2019, ST 1268 Betreff: Einrichtung eines Cafés am
Seehofpark Vorgang: OM 4428/19 OBR 5 Der Wunsch des Ortsbeirates nach einem Café am
Seehofpark ist für den Magistrat nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat der
Magistrat verschiedene Standorte prüfen lassen und ist zu dem Schluss gekommen,
dass im Seehofpark keine positiven planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung eines öffentlichen Cafés gesehen werden. Eine baurechtliche
Genehmigung kann also nicht in Aussicht gestellt werden. Die Prüfung der planungsrechtlichen Grundlagen für
diesen Bereich hat ergeben, dass sich die Grundstücke im Bereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 177 vom 21.06.1977 befinden. Dieser
sieht hier eine öffentliche Grünfläche vor. Gegen eine Bebauung spricht aus
Sicht des Magistrats auch, dass sich die Fläche inner halb
des GrünGürtels der Stadt Frankfurt befindet und im regionalen
Flächennutzungsplan die Flächen als Grünfläche-Parkanlage-, Vorbehaltsgebiet
für besondere Klimafunktionen und Vorranggebiet Regionaler Grünzug darstellt
sind. Etwas weiter südlich, am Süd-Ostrand
des Parks (Haus Nr. 128) gibt es einen kleinen Verkaufskiosk, der die
Versorgung der Parkgäste bereits heute übernimmt, bzw. auch in der näheren
Zukunft übernehmen kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428