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Einrichtung eines Cafés am Seehofpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1268 Betreff: Einrichtung eines Cafés am Seehofpark Vorgang: OM 4428/19 OBR 5 Der Wunsch des Ortsbeirates nach einem Café am Seehofpark ist für den Magistrat nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat der Magistrat verschiedene Standorte prüfen lassen und ist zu dem Schluss gekommen, dass im Seehofpark keine positiven planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines öffentlichen Cafés gesehen werden. Eine baurechtliche Genehmigung kann also nicht in Aussicht gestellt werden. Die Prüfung der planungsrechtlichen Grundlagen für diesen Bereich hat ergeben, dass sich die Grundstücke im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 177 vom 21.06.1977 befinden. Dieser sieht hier eine öffentliche Grünfläche vor. Gegen eine Bebauung spricht aus Sicht des Magistrats auch, dass sich die Fläche inner halb des GrünGürtels der Stadt Frankfurt befindet und im regionalen Flächennutzungsplan die Flächen als Grünfläche-Parkanlage-, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorranggebiet Regionaler Grünzug darstellt sind. Etwas weiter südlich, am Süd-Ostrand des Parks (Haus Nr. 128) gibt es einen kleinen Verkaufskiosk, der die Versorgung der Parkgäste bereits heute übernimmt, bzw. auch in der näheren Zukunft übernehmen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428