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Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Die Möglichkeit einer neuen Fußgängerbrücke beginnend östlich der Rosa-Luxemburg-Straße über die Rosa-Luxemburg-Straße zum bestehenden bzw. erneuerten Heddernheimer Steg wurde im Rahmen einer internen Untersuchung geprüft. Das Ergebnis wird hier näher vorgestellt: Die Brücke hätte eine Länge von ca. 75 m. Gemäß DIN 18040 Barrierefreies Bauen ist eine max. Längsneigung von 3 % zulässig. Daraus resultiert ein verbleibender Höhenunterschied östlich der Rosa-Luxemburg-Straße von ca. 4 m. Zur Überwindung dieses Höhenunterschiedes müssten auf der Heddernheimer Seite eine neue Treppenanlage und eine barrierefreie Rampe gebaut werden. Die Lauflänge dieser barrierefreien Rampe würde ca. 90 m betragen. Ein zusätzlicher Aufzug wird nicht benötigt, da die Barrierefreiheit durch die Rampe gegeben ist. Der Aufzug und die Treppenanlage am derzeitigen Ende des Heddernheimer Steges wären nicht mehr erforderlich. Die Kosten für den Bau der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße wurden überschlägig auf ca. 1.500.000 € brutto geschätzt, zuzüglich der Treppenanlage mit ca. 110.000 € und der barrierefreien Rampe mit ca. 380.000 €. Hinzu kämen die jährlichen Unterhaltungskosten. Für den Bau der Brücke und der neuen Anlagen müssten umfangreiche Rodungen in den Böschungsbereichen und östlich der Rosa-Luxemburg-Straße stattfinden. Mit dem Bau einer Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße kann der Höhenunterschied zwischen dem bestehenden Heddernheimer Steg und dem Geländeniveau auf der Heddernheimer Seite nicht überbrückt werden. Eine barrierefreie Rampe wäre weiterhin erforderlich. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich am Heddernheimer Steg würde sich von der westlichen Seite auf die östliche Seite der Rosa-Luxemburg-Straße verlagern. Ein besserer barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg kann dadurch nicht geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289

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