Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Die Möglichkeit einer neuen
Fußgängerbrücke beginnend östlich der Rosa-Luxemburg-Straße über die
Rosa-Luxemburg-Straße zum bestehenden bzw. erneuerten Heddernheimer Steg
wurde im Rahmen einer internen Untersuchung geprüft. Das Ergebnis wird hier
näher vorgestellt: Die
Brücke hätte eine Länge von ca. 75 m. Gemäß DIN 18040 Barrierefreies
Bauen ist eine max. Längsneigung von 3 % zulässig. Daraus resultiert ein
verbleibender Höhenunterschied östlich der Rosa-Luxemburg-Straße von ca.
4 m. Zur Überwindung
dieses Höhenunterschiedes müssten auf der Heddernheimer Seite eine neue
Treppenanlage und eine barrierefreie Rampe gebaut werden. Die Lauflänge dieser
barrierefreien Rampe würde ca. 90 m betragen. Ein zusätzlicher Aufzug wird
nicht benötigt, da die Barrierefreiheit durch die Rampe gegeben ist. Der Aufzug
und die Treppenanlage am derzeitigen Ende des Heddernheimer Steges wären nicht
mehr erforderlich. Die Kosten für den Bau der Brücke über die
Rosa-Luxemburg-Straße wurden überschlägig auf ca. 1.500.000 € brutto
geschätzt, zuzüglich der Treppenanlage mit ca. 110.000 € und der
barrierefreien Rampe mit ca. 380.000 €. Hinzu kämen die jährlichen
Unterhaltungskosten. Für den Bau der Brücke und der neuen Anlagen müssten
umfangreiche Rodungen in den Böschungsbereichen und östlich der
Rosa-Luxemburg-Straße stattfinden. Mit dem Bau einer Brücke über die
Rosa-Luxemburg-Straße kann der Höhenunterschied zwischen dem bestehenden
Heddernheimer Steg und dem Geländeniveau auf der Heddernheimer Seite nicht
überbrückt werden. Eine barrierefreie Rampe wäre weiterhin erforderlich.
Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich am Heddernheimer Steg würde
sich von der westlichen Seite auf die östliche Seite der Rosa-Luxemburg-Straße
verlagern. Ein besserer barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg kann
dadurch nicht geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289