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Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 771 - OA 68/16 OBR 8, B 41/17 - Zu 1 und 2: Der Magistrat berichtet, dass im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeiten einer zusätzlichen, barrierefreien Rampe geprüft wurden. Es wurden mehrere Varianten untersucht wovon aufgrund der Baubarkeit und der Unterhaltung zwei Varianten favorisiert werden, die hier näher vorgestellt werden sollen. Die Variante II ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse eine Konstruktion mit geradlinigen Rampen und Zwischenpodesten zum Richtungswechsel. Die Lauflänge beträgt ca. 150 m. Aus Platzgründen müssen die Treppe und die Fahrradstellplätze verschoben werden. Die Treppe wird in dieser Variante an der Südseite des bestehenden Treppenturms angeordnet und die Fahrradstellplätze müssen neben die Treppe verschoben werden. Dadurch wären diese schlechter einsehbar. Aufgrund der engen Bauweise ist die spätere Bauwerksunterhaltung deutlich erschwert. Für den Bau der Rampe müssen umfangreiche Rodungen stattfinden und eine Renaturierung ist nur in geringem Umfang möglich. Bei der Variante III handelt es sich ebenfalls um eine Konstruktion aus überwiegend geradlinigen Rampen mit nur einem Wendepodest. Lediglich im unteren Bereich wird ein Zwischenpodest zum Richtungswechsel angeordnet. Diese Ausführung wurde mit Blick auf die Nutzerfreundlichkeit (Nähe zum Aufzug) und der Verkehrssicherheit (Barriere gegenüber Titusstraße) gewählt. Die Lauflänge beträgt ca. 125 m. Der bisherige Bauwerksentwurf bleibt überwiegend unberührt. Für den Bau der Rampe müssen umfangreiche Rodungen stattfinden. Eine Renaturierung mit kleinwüchsigen Büschen wäre im vorderen Bereich möglich. Bei beiden Varianten wird die Treppe in der Treppenbreite und in der Treppensteigung angepasst, da die Fahrradschieberinne entfallen kann. Aufgrund der Änderungen muss der Entwurf in jedem Fall überarbeitet werden und das Bauwerk kann erst im Jahr 2019 erneuert werden. Die Kosten für das barrierefreie Rampenbauwerk wurden bei Variante II auf ca. 630.000 € brutto und bei Variante III auf ca. 525.000 € brutto geschätzt. Diese Angaben beruhen auf der Planung einer Stahlkonstruktion mit Flachgründung. Nach Auswertung der Planungsvarianten - bzw. Abwägung aller Vor- und Nachteile - ist die Variante III eindeutig zu bevorzugen. Hiermit werden die bestmöglichen Ergebnisse für Technik, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung erreicht. Die Variante III würde sich aufgrund der Renaturierung im vorderen Bereich am besten in das Gesamtbild einfügen. Zu 3: Der Magistrat berichtet, dass die mit dem Aufzugsbetreiber vertraglich vereinbarten Serviceleistungen angepasst worden sind. Störungsmeldungen gehen ab sofort automatisch an den Aufzugbetreiber. Die im Vertrag festgelegten Reaktionszeiten des Servicetechnikers betragen werktags max. 2 Stunden und sonn- und feiertags max. 5 Stunden. Dadurch sollen die Ausfallzeiten des Aufzuges auf ein Minimum begrenzt werden. Zu Punkt 4: Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates aufgenommen und wird im Zuge der Planung der Baumaßnahme an beiden Aufzugzugängen einen Regenschutz vorsehen. Anlage _Plan_Variante_IIa (ca. 211 KB) Anlage _Plan_Variante_IIb (ca. 2,4 MB) Anlage _Plan_Variante_IIIa (ca. 211 KB) Anlage _Plan_Variante_IIIb (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.10.2016, OA 68 Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 267 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1899, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 66 6