Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Betreff: Heddernheimer Steg -
barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, §
771 - OA 68/16 OBR 8, B 41/17
- Zu 1 und 2: Der Magistrat berichtet, dass im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie die Möglichkeiten einer zusätzlichen, barrierefreien Rampe
geprüft wurden. Es wurden mehrere Varianten untersucht wovon aufgrund der
Baubarkeit und der Unterhaltung zwei Varianten favorisiert werden, die hier
näher vorgestellt werden sollen. Die Variante II ist aufgrund der beengten
Platzverhältnisse eine Konstruktion mit geradlinigen Rampen und
Zwischenpodesten zum Richtungswechsel. Die Lauflänge beträgt ca. 150 m. Aus
Platzgründen müssen die Treppe und die Fahrradstellplätze verschoben werden.
Die Treppe wird in dieser Variante an der Südseite des bestehenden Treppenturms
angeordnet und die Fahrradstellplätze müssen neben die Treppe verschoben
werden. Dadurch wären diese schlechter einsehbar. Aufgrund der engen Bauweise
ist die spätere Bauwerksunterhaltung deutlich erschwert. Für den Bau der Rampe
müssen umfangreiche Rodungen stattfinden und eine Renaturierung ist nur in
geringem Umfang möglich. Bei der Variante III handelt es sich ebenfalls um
eine Konstruktion aus überwiegend geradlinigen Rampen mit nur einem
Wendepodest. Lediglich im unteren Bereich wird ein Zwischenpodest zum
Richtungswechsel angeordnet. Diese Ausführung wurde mit Blick auf die
Nutzerfreundlichkeit (Nähe zum Aufzug) und der Verkehrssicherheit (Barriere
gegenüber Titusstraße) gewählt. Die Lauflänge beträgt ca. 125 m. Der bisherige
Bauwerksentwurf bleibt überwiegend unberührt. Für den Bau der Rampe müssen
umfangreiche Rodungen stattfinden. Eine Renaturierung mit kleinwüchsigen
Büschen wäre im vorderen Bereich möglich. Bei beiden Varianten wird die Treppe in der
Treppenbreite und in der Treppensteigung angepasst, da die Fahrradschieberinne
entfallen kann. Aufgrund der Änderungen muss der Entwurf in jedem Fall
überarbeitet werden und das Bauwerk kann erst im Jahr 2019 erneuert werden.
Die Kosten für das barrierefreie Rampenbauwerk wurden
bei Variante II auf ca. 630.000 € brutto und bei Variante III auf ca.
525.000 € brutto geschätzt. Diese Angaben beruhen auf der Planung einer
Stahlkonstruktion mit Flachgründung. Nach Auswertung der Planungsvarianten - bzw. Abwägung
aller Vor- und Nachteile - ist die Variante III eindeutig zu bevorzugen.
Hiermit werden die bestmöglichen Ergebnisse für Technik, Wirtschaftlichkeit und
Gestaltung erreicht. Die Variante III würde sich aufgrund der Renaturierung im
vorderen Bereich am besten in das Gesamtbild einfügen. Zu 3: Der Magistrat berichtet, dass die mit dem
Aufzugsbetreiber vertraglich vereinbarten Serviceleistungen angepasst worden
sind. Störungsmeldungen gehen ab sofort automatisch an den Aufzugbetreiber. Die
im Vertrag festgelegten Reaktionszeiten des Servicetechnikers betragen werktags
max. 2 Stunden und sonn- und feiertags max. 5 Stunden. Dadurch sollen die
Ausfallzeiten des Aufzuges auf ein Minimum begrenzt werden. Zu Punkt 4: Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates
aufgenommen und wird im Zuge der Planung der Baumaßnahme
an beiden Aufzugzugängen einen Regenschutz vorsehen. Anlage
_Plan_Variante_IIa (ca.
211 KB) Anlage
_Plan_Variante_IIb (ca.
2,4 MB) Anlage
_Plan_Variante_IIIa (ca.
211 KB) Anlage
_Plan_Variante_IIIb (ca.
2,4 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.10.2016, OA 68
Bericht des
Magistrats vom 13.02.2017, B 41
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
23.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8
am 14.09.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 267 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8
am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1899, 15. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 66 6