Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Betreff: Heddernheimer Steg -
barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, §
771 - OA 68/16 OBR 8 -
Zu 1 und 2: Der Heddernheimer Steg dient als Verbindung zwischen
dem Nordwestzentrum und den östlich gelegenen Wohngebieten. Aufgrund des
schlechten Bauwerkszustandes plant der Magistrat einen Ersatzneubau des
Heddernheimer Steges. Die vorhandene, nicht barrierefreie Rampe soll wegen
ihrer Mängel im Zuge des Ersatzneubaus mit abgebrochen werden. Die
grundsätzliche Barrierefreiheit bleibt aufgrund des Aufzuges erhalten. Der
Magistrat prüft im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die grundsätzlichen
Möglichkeiten, zusätzlich eine barrierefreie Rampe anzuordnen. Voraussichtlich
Ende März 2017 werden dem Magistrat entsprechende Ergebnisse der
Machbarkeitsuntersuchung vorliegen. Zu 3: Entsprechend der beigefügten Auflistung war der
Aufzug im Jahr 2015 an 17 Tagen ausgefallen. Im Jahr 2016 war der Aufzug bis
dato auch an 17 Tagen ausgefallen. Die Standzeit des Aufzugs betrug dabei im
Durchschnitt weniger als 2 Stunden. Zu 4: Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates
aufgenommen und wird im Zuge der Planung der Baumaßnahme
an beiden Aufzugzugängen einen Regenschutz vorsehen. Anlage 1 (ca.
40 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.10.2016, OA 68
Bericht des
Magistrats vom 18.08.2017, B 267
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
15.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8
am 09.03.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 41 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1241, 10. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 25.04.2017 Aktenzeichen: 66 5