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Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 771 - OA 68/16 OBR 8 - Zu 1 und 2: Der Heddernheimer Steg dient als Verbindung zwischen dem Nordwestzentrum und den östlich gelegenen Wohngebieten. Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes plant der Magistrat einen Ersatzneubau des Heddernheimer Steges. Die vorhandene, nicht barrierefreie Rampe soll wegen ihrer Mängel im Zuge des Ersatzneubaus mit abgebrochen werden. Die grundsätzliche Barrierefreiheit bleibt aufgrund des Aufzuges erhalten. Der Magistrat prüft im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die grundsätzlichen Möglichkeiten, zusätzlich eine barrierefreie Rampe anzuordnen. Voraussichtlich Ende März 2017 werden dem Magistrat entsprechende Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung vorliegen. Zu 3: Entsprechend der beigefügten Auflistung war der Aufzug im Jahr 2015 an 17 Tagen ausgefallen. Im Jahr 2016 war der Aufzug bis dato auch an 17 Tagen ausgefallen. Die Standzeit des Aufzugs betrug dabei im Durchschnitt weniger als 2 Stunden. Zu 4: Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates aufgenommen und wird im Zuge der Planung der Baumaßnahme an beiden Aufzugzugängen einen Regenschutz vorsehen. Anlage 1 (ca. 40 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.10.2016, OA 68 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 41 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1241, 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2017 Aktenzeichen: 66 5