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Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1412 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat verweist zunächst auf seine Stellungnahme vom 23.11.2012, ST 1803, zur Anregung OM 1478, sowie auf seine Stellungnahme vom 28.06.2013, ST 1026, zur Anregung OM 2121. Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit der Bitte um Stellungnahme zu den noch offenstehenden Fragen übersandt. Gleichzeitig hat sich der Magistrat beim Land dafür eingesetzt, bei allen Arbeiten ausschließlich Baumaschinen mit Partikelfilter einzusetzen, bereits während der Bauphase in schützenswerten Bereichen der zukünftigen Tunnelportalen (beispielsweise an der Pestalozzischule oder Am Erlenbruch) Schadstoffmessungen, insbesondere von Stickstoffdioxid, durchzuführen, den Einsatz entsprechender Schadstofffilterungssysteme an den Tunnelportalen zu prüfen. Sobald die Stellungnahme des Ministeriums vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Die Fragen 1, 2, 6 - 8 und 11 beantwortet der Magistrat wie folgt: Frage 1: Der Magistrat geht davon aus, dass es in der Straße "Am Erlenbruch" aufgrund der hohen Frequentierung an manchen Stellen zu Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (Jahresmittel: 40 μg/m3) kommen kann. Hier spielt in Hinblick auf Verdriftungs- und Verdünnungsvorgänge das Wetter aufgrund der offenen Bebauung eine besondere Rolle. Der Feinstaubgrenzwert für das Jahresmittel (ebenfalls 40 μg/m3) wird stadtweit deutlich eingehalten, so auch Am Erlenbruch. Der Feinstaubgrenzwert für das Tagesmittel, welche im Kalenderjahr nicht mehr als an 35 Tagen eine Konzentration von 50 μg/m3 überschreiten darf, kann in Straßen mit geschlossener Bebauung in manchen Jahren nicht eingehalten werden. Die Gefahr schätzt der Magistrat Am Erlenbruch aktuell als relativ gering ein. Nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels wird sich die verkehrliche Situation Am Erlenbruch entschärfen, sodass der Magistrat für den gesamten Straßenzug insgesamt eine Minderung der Schadstoffbelastung erwartet. Dies entspricht auch der Einschätzung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Frage 2: Die Wirkungen von Feinstäuben und Stickstoffdioxid auf die menschliche Gesundheit in Hinblick auf Atemwegserkrankungen sind an verschiedenen Stellen, beispielsweise auf den Seiten des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (www.hlug.de) nachzulesen. Ob gesundheitliche Folgen aufgrund der Einwirkung von Luftschadstoffen eintreten können, hängt von vielen verschiedenen Faktoren (Vorbelastung bei Risikogruppen, Art und Dauer der Einwirkung) ab. Insgesamt rechnet der Magistrat wie in der Stellungnahme zu Frage 1 dargelegt mit einer Verbesserung der lufthygienischen Situation. Schadstoffe wirken insbesondere dort in erhöhten Konzentrationen, wo die Transmissionswege (Emissionsort -> Ort der Einwirkung) besonders kurz sind. In direkter Straßennähe sind Schadstoffkonzentrationen daher am größten und somit auch Wirkungen auf die Gesundheit, vor allem bei Dauerbelastung, wahrscheinlicher. Im Bereich der Untertunnelung werden oberflächlich weniger Schadstoffe freigesetzt, was eine deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge hat. An den Tunnelportalen entstehen jedoch zwei Hotspots, da hier aufkonzentriert Luftschadstoffe freigesetzt werden. An den Portalen direkt wären daher mit hoher Wahrscheinlichkeit deutliche Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Die Portale liegen jedoch abseits von Wohnbevölkerung oder anderen Einrichtungen wie beispielsweise der Pestalozzischule. Diese ist mindestens 200 Meter vom Westportal des Riederwaldtunnels entfernt, sodass Verdünnungsprozesse, bevorteilt durch die hier freie Bebauung und dem erhöhten "Auswurf" der Schadstoffe durch Lärmschutzwände schließlich zu erheblich niedrigeren Immissionskonzentrationen als unmittelbar an den Tunnelportalen führen. Frage 6: Siehe die Stellungnahmen zu den Fragen 1 und 2. Frage 7: Diese Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass entstandene Schadstoffe (hier: Stickstoffdioxid) an den Tunnelportalen entsprechend freigesetzt werden, was sich nicht vermeiden lässt. Stickstoffdioxid kann (anders als Feinstaub) nicht ohne weiteres durch aufwendige Adsorptionsanlagen "herausgefiltert" werden, dies ist aktuell nicht ausreichend erprobt und nicht Stand der Technik. Frage 8: Siehe die Stellungnahmen zu den Fragen 1 und 2. Frage 11: Da das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seine Zustimmung für eine Erweiterung der bisher bestehenden und geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen gegeben hat, muss durch Hessen Mobil ein Planänderungsverfahren für die Maßnahme "Tunnel Riederwald" durchgeführt werden. Auf der Basis der neuen Verkehrsuntersuchung für die BAB A 661 wird Hessen Mobil die Schallimmissionen im o.g. Bereich mit der Verkehrsprognose 2025 ermitteln. Sobald diese Lärmberechnungen vorliegen, wird der Magistrat mögliche Auswirkungen auf den Lärmschutz prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758