Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
1412
Betreff: Einschätzung zur
Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels -
aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat verweist zunächst auf seine
Stellungnahme vom 23.11.2012, ST 1803, zur Anregung OM 1478, sowie auf seine
Stellungnahme vom 28.06.2013, ST 1026, zur Anregung OM 2121. Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats dem
hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit der
Bitte um Stellungnahme zu den noch offenstehenden Fragen übersandt.
Gleichzeitig hat sich der Magistrat beim Land dafür eingesetzt, bei allen Arbeiten ausschließlich
Baumaschinen mit Partikelfilter einzusetzen, bereits während der Bauphase in schützenswerten
Bereichen der zukünftigen Tunnelportalen (beispielsweise an der
Pestalozzischule oder Am Erlenbruch) Schadstoffmessungen, insbesondere von
Stickstoffdioxid, durchzuführen, den Einsatz entsprechender
Schadstofffilterungssysteme an den Tunnelportalen zu prüfen. Sobald die Stellungnahme des Ministeriums vorliegt,
wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Die Fragen 1, 2, 6 - 8 und 11 beantwortet der
Magistrat wie folgt: Frage 1: Der Magistrat geht davon aus, dass es in der Straße
"Am Erlenbruch" aufgrund der hohen Frequentierung an manchen Stellen zu
Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (Jahresmittel: 40 μg/m3) kommen
kann. Hier spielt in Hinblick auf Verdriftungs- und Verdünnungsvorgänge das
Wetter aufgrund der offenen Bebauung eine besondere Rolle. Der
Feinstaubgrenzwert für das Jahresmittel (ebenfalls 40 μg/m3) wird stadtweit
deutlich eingehalten, so auch Am Erlenbruch. Der Feinstaubgrenzwert für das
Tagesmittel, welche im Kalenderjahr nicht mehr als an 35 Tagen eine
Konzentration von 50 μg/m3 überschreiten darf, kann in Straßen mit
geschlossener Bebauung in manchen Jahren nicht eingehalten werden. Die Gefahr
schätzt der Magistrat Am Erlenbruch aktuell als relativ gering ein. Nach Inbetriebnahme des
Riederwaldtunnels wird sich die verkehrliche Situation Am Erlenbruch
entschärfen, sodass der Magistrat für den gesamten Straßenzug insgesamt eine
Minderung der Schadstoffbelastung erwartet. Dies entspricht auch der
Einschätzung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung (HMWVL). Frage 2: Die Wirkungen von Feinstäuben und Stickstoffdioxid
auf die menschliche Gesundheit in Hinblick auf Atemwegserkrankungen sind an
verschiedenen Stellen, beispielsweise auf den Seiten des Hessischen Landesamts
für Umwelt und Geologie (www.hlug.de) nachzulesen. Ob gesundheitliche Folgen
aufgrund der Einwirkung von Luftschadstoffen eintreten können, hängt von vielen
verschiedenen Faktoren (Vorbelastung bei Risikogruppen, Art und Dauer der
Einwirkung) ab. Insgesamt
rechnet der Magistrat wie in der Stellungnahme zu Frage 1 dargelegt mit einer
Verbesserung der lufthygienischen Situation. Schadstoffe wirken insbesondere
dort in erhöhten Konzentrationen, wo die Transmissionswege (Emissionsort ->
Ort der Einwirkung) besonders kurz sind. In direkter Straßennähe sind
Schadstoffkonzentrationen daher am größten und somit auch Wirkungen auf die
Gesundheit, vor allem bei Dauerbelastung, wahrscheinlicher. Im Bereich der
Untertunnelung werden oberflächlich weniger Schadstoffe freigesetzt, was eine
deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge hat. An den
Tunnelportalen entstehen jedoch zwei Hotspots, da hier aufkonzentriert
Luftschadstoffe freigesetzt werden. An den Portalen direkt wären daher mit
hoher Wahrscheinlichkeit deutliche Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Die
Portale liegen jedoch abseits von Wohnbevölkerung oder anderen Einrichtungen
wie beispielsweise der Pestalozzischule. Diese ist mindestens 200 Meter vom
Westportal des Riederwaldtunnels entfernt, sodass Verdünnungsprozesse,
bevorteilt durch die hier freie Bebauung und dem erhöhten "Auswurf" der
Schadstoffe durch Lärmschutzwände schließlich zu erheblich niedrigeren
Immissionskonzentrationen als unmittelbar an den Tunnelportalen führen. Frage 6: Siehe die Stellungnahmen zu den Fragen 1 und 2.
Frage 7: Diese Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass
entstandene Schadstoffe (hier: Stickstoffdioxid) an den Tunnelportalen
entsprechend freigesetzt werden, was sich nicht vermeiden lässt.
Stickstoffdioxid kann (anders als Feinstaub) nicht ohne weiteres durch
aufwendige Adsorptionsanlagen "herausgefiltert" werden, dies ist aktuell nicht
ausreichend erprobt und nicht Stand der Technik. Frage 8: Siehe die Stellungnahmen zu den Fragen 1 und 2.
Frage 11: Da das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung seine Zustimmung für eine Erweiterung der bisher bestehenden
und geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen gegeben hat, muss durch Hessen Mobil
ein Planänderungsverfahren für die Maßnahme "Tunnel Riederwald" durchgeführt
werden. Auf der Basis der
neuen Verkehrsuntersuchung für die BAB A 661 wird Hessen Mobil die
Schallimmissionen im o.g. Bereich mit der Verkehrsprognose 2025 ermitteln.
Sobald diese Lärmberechnungen vorliegen, wird der Magistrat mögliche
Auswirkungen auf den Lärmschutz prüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2013, V 758