Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST
1745
Betreff: Einschätzung zur
Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels -
aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Der Magistrat hatte in der
vorläufigen Stellungnahme vom 20.09.2013, ST 1412, einen Teil der Anfrage
(Fragen 1, 2, 6-8 und 11) direkt beantwortet, einen anderen Teil der Fragen
(3-5, 9 und 10) dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung (HMWVL) übersandt. In diesem Zusammenhang hatte der Magistrat
im Anschreiben an das Ministerium zur Minimierung der Belastungen der
Bevölkerung während der Bautätigkeiten darum gebeten, ausschließlich Baumaschinen mit
Partikelfilter einzusetzen, in schützenswerten Bereichen der zukünftigen
Tunnelportale (beispielsweise an der Pestalozzischule oder Am Erlenbruch)
Schadstoffmessungen, insbesondere von Stickstoffdioxid, durchzuführen den Einsatz entsprechender
Schadstofffilterungssysteme an den Tunnelportalen zu prüfen. Die Antwort des Landes Hessen liegt nunmehr vor.
Das Antwortschreiben der Hessen Mobil vom 10.
Oktober 2013 ist hier nachfolgend in der vollständigen Fassung
wiedergegeben.
"Sehr geehrte Frau Stadträtin
Heilig, sehr geehrte Damen
und Herren, für Ihr Schreiben vom 29. August
2013, mit dem Sie die Anfrage V 758 des Frankfurter Ortsbeirates 11 vom
17.06.2013 übermitteln, danken wir Ihnen ebenso wie das Hessische Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, das uns gebeten hat, Ihnen zu
antworten. Wir möchten an dieser Stelle
nochmals betonen, dass wir die Befürchtungen der Bevölkerung sehr ernst nehmen
und der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner des Riederwaldes vor Verkehrslärm
und Schadstoffen sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als Vorhabenträgerin
als auch für das Land Hessen ein wichtiges Anliegen ist. Daher weisen wir
erneut daraufhin, dass sich nach Realisierung des Gesamtkonzepts aus aktiven
und passiven Lärmschutzmaßnahmen die nach der Sechszehnten Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) geltenden
Grenzwerte eingehalten werden und sich die Situation für die Bewohnerinnen und
Bewohner des Stadtteils Riederwald deutlich verbessern wird. Auch die nach dem
aktuell vorliegenden Gutachten zur lufthygienischen Untersuchung vorgesehenen
baulichen Maßnahmen lassen den innerhalb der immissionsschutzrechtlichen
Vorschriften bestmöglichen Immissionsschutz erwarten. Ihrem Wunsch entsprechend, ist zu den Fragen 3, 4,
5, 9, 10 und 11 Folgendes auszuführen, wobei wir aufgrund des Sachzusammenhangs
die Beantwortung der Fragen 3, 4, und 5 sowie 9 und 10 zusammenfassen: Aufgrund der vielschichtigen
Tätigkeiten auf einer Tunnelbaustelle und deren Veränderungen im
Baufortschritt, lässt sich nur schwer beziffern, welche Emissionen und welche
Immissionen die Baustelle im Einzelnen wo und wann verursachen wird. Auch kann
zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu getroffen werden, welche Baumaschinen
zum Einsatz kommen und welche Emmissionskennwerte zu erwarten sein werden.
Grundsätzlich ist jedoch bei der Bauausführung die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen vom 19.
August 1970 und die 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, 32.
BImSchV) vom 29. August 2002 und damit der Stand der Technik zu beachten.
Weiterhin sind die allgemein gültigen immissionsschutzrechtlichen Verschriften
und technischen Regelwerke entsprechend einzuhalten. Hessen Mobil wird bereits
bei der Einrichtung der Baustelle darauf achten, dass hohe
Immissionskonzentrationen für die Anlieger vermieden werden. Im Rahmen der
unmittelbar anstehenden Proberammarbeiten wird baubegleitend ein Messprogramm
für Lärm, Erschütterungen und Stickstoffdioxid (NO2) durchgeführt werden, um
entsprechende Erkenntnisse zu den Auswirkungen durch die anstehende
Tunnelbaumaßnahme zu gewinnen. Auch bei diesen Arbeiten werden bereits
Schutzmaßnahmen vorgesehen, die die Immissionsbelastungen minimieren
werden. Wie bereits zuvor ausgeführt, lassen
die aktualisierten Gutachten zu den lärmtechnischen und lufthygienischen
Auswirkungen keine erhöhten Belastungen erkennen. Die aktualisierten
Verkehrsmengenwerte und Emissionsfaktoren ergeben im Zusammenhang mit der
Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Tunnelportals eine
lufthygienische Verbesserung für den Planfall im Prognosejahr 2025. Danach
werden sich insbesondere die erhöhten Lärmschutzwände mit Höhen von bis zu 6 m
am Tunnelportal und partiell an der A 661 sowie die verbesserten
Emissionsfaktoren durch technisch fortschreitend optimiertes Fahrzeugkollektiv
emissionsmindernd auswirken. Eine Überschreitung der maßgeblichen
Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub ist an den
maßgeblichen Bewertungspunkten nicht zu erwarten. Im Bereich der Straße Am Erlenbruch ist, bedingt
durch die Verlagerung von wesentlichen Verkehrsanteilen in den Tunnel
Riederwald, mit einer deutlichen Reduzierung der Immissionswerte zu rechnen.
Trotzdem ist dem Vorhabenträger aufgegeben worden, nach Inbetriebnahme des
Tunnels Riederwald, Immissionsmessungen im Bereich der Tunnelportale
durchzuführen. Dieses Messprogramm ist mit den Immissionsschutzbehörden
abzustimmen. Für den Fall, dass die Ergebnisse des Messprogramms zeigen
sollten, dass die relevanten Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden
können, wird die Planfeststellungsbehörde darüber zu befinden haben, welche
Vorkehrungen zur Verbesserung der Ableitbedingungen ergriffen werden müssen.
Seriöse Aussagen über Art und Dauer der Umsetzung ggfs. weiterer
Schutzmaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Nach den
vorliegenden Erkenntnissen werden aber alle sinnvollen technischen und
wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergriffen, damit unter Berücksichtigung
der prognostizierten Auswirkungen der Baumaßnahme die normativ festgelegten
Anforderungen eingehalten werden. Die aktualisierte Lärmberechnung zeigt auf, dass in
der Gesamtbetrachtung des Endausbaues der A 661 und dem Lückenschluß der A 66
mit dem Bau des Riederwaldtunnels an 169 Wohneinheiten im Riederwald der für
die Nachtzeit geltende Grenzwert der 16. BImSchV geringfügig überschritten wird
und insoweit die baulichen Anlagen durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu
schützen sind. Sowohl die Seniorenanlage Riederwald als auch die
Pestalozzischule und das Kinderzentrum Vatterstraße werden nicht nur durch
passive, sondern in erster Linie durch aktive Lärmschutzmaßnahmen -
Riederwaldtunnel und Lärmschutzwände - geschützt, so dass die geltenden
Immissionsgrenzwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten werden.
Zudem werden das Außengelände der Schule, die Sportgelände des FSV und der
Eintracht sowie das Waldgelände im Riederwald durch die aktiven
Lärmschutzmaßnahmen ausreichend geschützt. Obwohl die Grenzwerte der 16.
BImSchV hierfür keine Anwendung finden, weil diese nur für die sog.
Nachbarschaft gelten, zu denen Parkanlagen, Erholungswald, Sport- und
Grünflächen u.ä. nicht gehören, lässt sich allerdings sagen, dass auch in den
genannten Bereichen die zulässigen Grenzwerte zum Teil deutlich unterschritten
werden. Die von RegioConsult zitierten
Studien sind mit denen von Hessen Mobil nicht vergleichbar, da den Berechnungen
andere Eingangsparameter zugrunde liegen. Die abweichenden Werte resultieren
aus Ergebnissen eines von RegioConsult erstellten Gegengutachtens zur
Verkehrsbelastung. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin,
dass die Eingangsdaten des von Hessen Mobil aktualisierten Verkehrsgutachtens
für Analyse und Prognose der aktuellen Verkehrsdatenbasis Rhein Main
entsprechen, auf die sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch der
Planungsverband Rhein Main zurückgreifen. Die Erhebung der Eingangsdaten und
die Erstellung der Verkehrsuntersuchung sind durch ein unabhängiges
Fachplanungsbüro auf der Grundlage der geltenden Regelwerke erfolgt. Ansatz und
Methodik entsprechen dem Stand der Technik. Entsprechend den Richtlinien sind
die Ergebnisse des Verkehrsmodells als Eingangsdaten für die schalltechnische
Berechnung und die lufthygienische Untersuchung verwendet worden. Wie Sie unseren Ausführungen entnehmen können, wird
auf die Bedenken und Anregungen der von der Baumaßnahme betroffenen Bürgerinnen
und Bürger weitestgehend Rücksicht genommen, und die
immissionsschutzrechtlichen Vorschriften für den Lärmschutz und die Lufthygiene
im Stadium der Planung und Bauausführung beachtet. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Jürgen Semmler Dezernent" Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2013, V 758