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Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1745 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Der Magistrat hatte in der vorläufigen Stellungnahme vom 20.09.2013, ST 1412, einen Teil der Anfrage (Fragen 1, 2, 6-8 und 11) direkt beantwortet, einen anderen Teil der Fragen (3-5, 9 und 10) dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) übersandt. In diesem Zusammenhang hatte der Magistrat im Anschreiben an das Ministerium zur Minimierung der Belastungen der Bevölkerung während der Bautätigkeiten darum gebeten, ausschließlich Baumaschinen mit Partikelfilter einzusetzen, in schützenswerten Bereichen der zukünftigen Tunnelportale (beispielsweise an der Pestalozzischule oder Am Erlenbruch) Schadstoffmessungen, insbesondere von Stickstoffdioxid, durchzuführen den Einsatz entsprechender Schadstofffilterungssysteme an den Tunnelportalen zu prüfen. Die Antwort des Landes Hessen liegt nunmehr vor. Das Antwortschreiben der Hessen Mobil vom 10. Oktober 2013 ist hier nachfolgend in der vollständigen Fassung wiedergegeben. "Sehr geehrte Frau Stadträtin Heilig, sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Schreiben vom 29. August 2013, mit dem Sie die Anfrage V 758 des Frankfurter Ortsbeirates 11 vom 17.06.2013 übermitteln, danken wir Ihnen ebenso wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, das uns gebeten hat, Ihnen zu antworten. Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir die Befürchtungen der Bevölkerung sehr ernst nehmen und der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner des Riederwaldes vor Verkehrslärm und Schadstoffen sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als Vorhabenträgerin als auch für das Land Hessen ein wichtiges Anliegen ist. Daher weisen wir erneut daraufhin, dass sich nach Realisierung des Gesamtkonzepts aus aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen die nach der Sechszehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) geltenden Grenzwerte eingehalten werden und sich die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Riederwald deutlich verbessern wird. Auch die nach dem aktuell vorliegenden Gutachten zur lufthygienischen Untersuchung vorgesehenen baulichen Maßnahmen lassen den innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften bestmöglichen Immissionsschutz erwarten. Ihrem Wunsch entsprechend, ist zu den Fragen 3, 4, 5, 9, 10 und 11 Folgendes auszuführen, wobei wir aufgrund des Sachzusammenhangs die Beantwortung der Fragen 3, 4, und 5 sowie 9 und 10 zusammenfassen: Aufgrund der vielschichtigen Tätigkeiten auf einer Tunnelbaustelle und deren Veränderungen im Baufortschritt, lässt sich nur schwer beziffern, welche Emissionen und welche Immissionen die Baustelle im Einzelnen wo und wann verursachen wird. Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu getroffen werden, welche Baumaschinen zum Einsatz kommen und welche Emmissionskennwerte zu erwarten sein werden. Grundsätzlich ist jedoch bei der Bauausführung die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen vom 19. August 1970 und die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, 32. BImSchV) vom 29. August 2002 und damit der Stand der Technik zu beachten. Weiterhin sind die allgemein gültigen immissionsschutzrechtlichen Verschriften und technischen Regelwerke entsprechend einzuhalten. Hessen Mobil wird bereits bei der Einrichtung der Baustelle darauf achten, dass hohe Immissionskonzentrationen für die Anlieger vermieden werden. Im Rahmen der unmittelbar anstehenden Proberammarbeiten wird baubegleitend ein Messprogramm für Lärm, Erschütterungen und Stickstoffdioxid (NO2) durchgeführt werden, um entsprechende Erkenntnisse zu den Auswirkungen durch die anstehende Tunnelbaumaßnahme zu gewinnen. Auch bei diesen Arbeiten werden bereits Schutzmaßnahmen vorgesehen, die die Immissionsbelastungen minimieren werden. Wie bereits zuvor ausgeführt, lassen die aktualisierten Gutachten zu den lärmtechnischen und lufthygienischen Auswirkungen keine erhöhten Belastungen erkennen. Die aktualisierten Verkehrsmengenwerte und Emissionsfaktoren ergeben im Zusammenhang mit der Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Tunnelportals eine lufthygienische Verbesserung für den Planfall im Prognosejahr 2025. Danach werden sich insbesondere die erhöhten Lärmschutzwände mit Höhen von bis zu 6 m am Tunnelportal und partiell an der A 661 sowie die verbesserten Emissionsfaktoren durch technisch fortschreitend optimiertes Fahrzeugkollektiv emissionsmindernd auswirken. Eine Überschreitung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub ist an den maßgeblichen Bewertungspunkten nicht zu erwarten. Im Bereich der Straße Am Erlenbruch ist, bedingt durch die Verlagerung von wesentlichen Verkehrsanteilen in den Tunnel Riederwald, mit einer deutlichen Reduzierung der Immissionswerte zu rechnen. Trotzdem ist dem Vorhabenträger aufgegeben worden, nach Inbetriebnahme des Tunnels Riederwald, Immissionsmessungen im Bereich der Tunnelportale durchzuführen. Dieses Messprogramm ist mit den Immissionsschutzbehörden abzustimmen. Für den Fall, dass die Ergebnisse des Messprogramms zeigen sollten, dass die relevanten Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können, wird die Planfeststellungsbehörde darüber zu befinden haben, welche Vorkehrungen zur Verbesserung der Ableitbedingungen ergriffen werden müssen. Seriöse Aussagen über Art und Dauer der Umsetzung ggfs. weiterer Schutzmaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Nach den vorliegenden Erkenntnissen werden aber alle sinnvollen technischen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergriffen, damit unter Berücksichtigung der prognostizierten Auswirkungen der Baumaßnahme die normativ festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Die aktualisierte Lärmberechnung zeigt auf, dass in der Gesamtbetrachtung des Endausbaues der A 661 und dem Lückenschluß der A 66 mit dem Bau des Riederwaldtunnels an 169 Wohneinheiten im Riederwald der für die Nachtzeit geltende Grenzwert der 16. BImSchV geringfügig überschritten wird und insoweit die baulichen Anlagen durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu schützen sind. Sowohl die Seniorenanlage Riederwald als auch die Pestalozzischule und das Kinderzentrum Vatterstraße werden nicht nur durch passive, sondern in erster Linie durch aktive Lärmschutzmaßnahmen - Riederwaldtunnel und Lärmschutzwände - geschützt, so dass die geltenden Immissionsgrenzwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten werden. Zudem werden das Außengelände der Schule, die Sportgelände des FSV und der Eintracht sowie das Waldgelände im Riederwald durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen ausreichend geschützt. Obwohl die Grenzwerte der 16. BImSchV hierfür keine Anwendung finden, weil diese nur für die sog. Nachbarschaft gelten, zu denen Parkanlagen, Erholungswald, Sport- und Grünflächen u.ä. nicht gehören, lässt sich allerdings sagen, dass auch in den genannten Bereichen die zulässigen Grenzwerte zum Teil deutlich unterschritten werden. Die von RegioConsult zitierten Studien sind mit denen von Hessen Mobil nicht vergleichbar, da den Berechnungen andere Eingangsparameter zugrunde liegen. Die abweichenden Werte resultieren aus Ergebnissen eines von RegioConsult erstellten Gegengutachtens zur Verkehrsbelastung. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Eingangsdaten des von Hessen Mobil aktualisierten Verkehrsgutachtens für Analyse und Prognose der aktuellen Verkehrsdatenbasis Rhein Main entsprechen, auf die sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch der Planungsverband Rhein Main zurückgreifen. Die Erhebung der Eingangsdaten und die Erstellung der Verkehrsuntersuchung sind durch ein unabhängiges Fachplanungsbüro auf der Grundlage der geltenden Regelwerke erfolgt. Ansatz und Methodik entsprechen dem Stand der Technik. Entsprechend den Richtlinien sind die Ergebnisse des Verkehrsmodells als Eingangsdaten für die schalltechnische Berechnung und die lufthygienische Untersuchung verwendet worden. Wie Sie unseren Ausführungen entnehmen können, wird auf die Bedenken und Anregungen der von der Baumaßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürger weitestgehend Rücksicht genommen, und die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften für den Lärmschutz und die Lufthygiene im Stadium der Planung und Bauausführung beachtet. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Jürgen Semmler Dezernent" Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758