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Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Drei-ecks "Am Erlenbruch" der geplanten A 66/Anschluss A 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1414

Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Drei-ecks "Am Erlenbruch" der geplanten A 66/Anschluss A 661 Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 20.06.2013 wie folgt geantwortet: "für Ihr Schreiben vom 05.06.2013, mit dem Sie die Anregung des Frankfurter Ortsbeirats 11 vom 15.04.2013 übermitteln, danke ich Ihnen und teile Ihnen dazu Folgendes mit: Der Tunnel Riederwald dient insbesondere dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Verkehrslärm. Die Tunnelportale werden daher so gestaltet, dass eine Verstärkung des Lärms durch Reflexion vermieden wird. Im Bereich der an den Tunneln anschließenden Strecken des Autobahndreiecks Erlenbruch werden unter Beachtung der geltenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften aktive und ergänzend passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Die mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 06.02.2007 festgestellten Lärmschutzmaßnahmen werden von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement nochmals überprüft und sollen insbesondere durch zusätzliche Maßnahmen entlang der Ortsumgehung Frankfurt am Main (A 661) und am Autobahndreieck Erlenbruch ergänzt werden. Dieser Überprüfung wird die fortgeschriebene Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2025 zugrunde gelegt. Hinsichtlich der Anregung des Ortsbeirats 11 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ergebnisse dieser Verkehrsuntersuchung von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement in verschiedenen Informationsveranstaltungen vorgestellt werden. So wird am 02.07.2013 um 19.00 Uhr eine mit dem Ortsbeirat 11 abgestimmte öffentliche Informationsveranstaltung in der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Geist, Schäfflestraße 19, im Riederwald stattfinden. Der Bund als Vorhabensträger wird sowohl im Rahmen des Weiterbaus der A 661 Ortsumgehung Frankfurt am Main als auch im Rahmen des Baus der A 66 Riederwaldtunnel die nach immissionsschutzrechtlichen Regelungen gebotenen Lärmschutzmaßnahmen realisieren. Unter Bezugnahme auf das Schreiben an Herrn Stadtrat Majer vom 19.11.2012 weise ich daraufhin, dass es sich bei der Einhausung der A 661 im Bereich Bornheim, Riederwald und Seckbach um eine Initiative der Stadt Frankfurt am Main handelt, die Voraussetzungen für eine gezielte städtebauliche und landschaftsräumliche Entwicklung zu schaffen. Für das Land Hessen besteht daher weder als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen noch aus dem Landeshaushalt die Möglichkeit, sich über den gesetzlichen Rahmen hinaus an den Kosten für weitere Lärmschutzmaßnahmen zu beteiligen. Ihre Sorge, dass an den Tunnelportalen eine Erhöhung der Immissionswerte eintreten könnte, kann ich zwar nachvollziehen. Dazu kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass sich durch den Bau des Riederwaldtunnels und die damit verbundene Verlagerung von wesentlichen Verkehrsanteilen der Straße "Am Erlenbruch" auf die im Tunnel verlaufende A 66 die lufthygienische Situation im Bereich Riederwald verbessern wird. Dies haben die nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführten lufthygienischen Konzentrationsmessungen, die insbesondere auch im Bereich der künftigen Tunnelportale durchgeführt werden, bestätigt. Diese Messungen dienten auch dazu, Vergleichswerte für die Straße "Am Erlenbruch" und die Borsigallee in Bezug auf die tunnelbedingten Emissionsbelastungen zu erhalten. Während derzeit eine Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" nicht ausgeschlossen ist, wird nach Bau des Tunnels Riederwald dort eine Absenkung der Immissionswerte erwartet. Dies gilt auch für Feinstaub. Da Messungen bei geplanten Straßenbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden können, wird eine endgültige Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen im Bereich der Portale nach dem Bau und der Inbetriebnahme des Tunnels vorgenommen werden. In diesem Rahmen wird dann auch geprüft werden, ob über die planfestgestellten Maßnahmen hinaus zusätzliche Vorkehrungen ergriffen werden müssen. Bei der Planung kann lediglich eine Prognose der lufthygienischen Auswirkungen erfolgen. Diese wird gleichfalls auf der Grundlage der fortgeschriebenen Verkehrsuntersuchung vorgenommen. Bei der Bewertung werden selbstverständlich auch die im Nahbereich der Tunnelportale befindlichen besonderen Anlagen wie Schule, Kindertagesstätte, Sportstätten und Altenwohnheime berücksichtigt. Der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde werden die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften zu den schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt, soweit sie für die Vorhaben der A 66 und der A 661 relevant sind, beachten. Aus den vorstehenden Aussagen können Sie ersehen, dass sowohl der Vorhabenträger als auch die Planfeststellungsbehörde die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften für den Lärmschutz und die Lufthygiene bei Planung und Bauausführung beachten wird." Darüber hinaus verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme zur Anfrage V 758 des OBR 11.