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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Vorlagentyp: OF WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP

Begründung

Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der bisherigen Festlegung auf einen Sozialbezirksvorsteher/eine Sozialbezirksvorsteherin für den Sozialbezirk 680 festzuhalten, da die Fallzahlen seit Jahrzehnten weitgehend unverändert sind und keine zu hohe Arbeitsbelastung für den Sozialbezirksvorsteher/die Sozialbezirksvorsteherin darstellen. Begründung: Zwar liegt Bergen-Enkheim was die Einwohnerzahl betrifft über der in der Begründung zum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 genannten Einwohnerzahl von 15.000, jedoch stellt die seit Jahrzehnten fast unverändert bestehende Fallzahlbelastung keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteher/Sozialbezirksvorsteherinnen für den Sozialbezirk 680 dar. Die Sozialpflegerinnen und -pfleger haben bei ihrem ersten Treffen am 15.02.2017 auch die mit der M 210 beabsichtigte Erhöhung der Stellen der Sozialbezirksvorsteher auf 2 Personen besprochen und sich einstimmig gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Der Grund hierfür war vor allem: Bei zwei Sozialbezirksvorstehern ergäben sich auch zwei Gruppen von Sozialpflegern, die aufgrund ihrer Zusammensetzung im Zweifel bei durchaus gleichartigen Fällen zu unter-schiedlichen Ergebnissen und Lösungsansätzen kommen könnten. Gerade in einem überschaubaren Stadtteil wie Bergen-Enkheim, in dem sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger noch kennen, könnte dies zu Unstimmigkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Um dies zu vermeiden, wären dann doch wieder zusätzliche Abstimmungsgespräche zwischen den beiden Gruppen von Sozialpflegern erforderlich.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 101/16 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der bisherigen Festlegung auf einen Sozialbezirksvorsteher/eine Sozialbezirksvorsteherin für den Sozialbezirk 680 festzuhalten, da die Fallzahlen seit Jahrzehnten weitgehend unverändert sind und keine zu hohe Arbeitsbelastung für den Sozialbezirksvorsteher/die Sozialbezirksvorsteherin darstellen. Begründung: Zwar liegt Bergen-Enkheim was die Einwohnerzahl betrifft über der in der Begründung zum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 genannten Einwohnerzahl von 15.000, jedoch stellt die seit Jahrzehnten fast unverändert bestehende Fallzahlbelastung keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteher/Sozialbezirksvorsteherinnen für den Sozialbezirk 680 dar. Die Sozialpflegerinnen und -pfleger haben bei ihrem ersten Treffen am 15.02.2017 auch die mit der M 210 beabsichtigte Erhöhung der Stellen der Sozialbezirksvorsteher auf 2 Personen besprochen und sich einstimmig gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Der Grund hierfür war vor allem: Bei zwei Sozialbezirksvorstehern ergäben sich auch zwei Gruppen von Sozialpflegern, die aufgrund ihrer Zusammensetzung im Zweifel bei durchaus gleichartigen Fällen zu unter-schiedlichen Ergebnissen und Lösungsansätzen kommen könnten. Gerade in einem überschaubaren Stadtteil wie Bergen-Enkheim, in dem sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger noch kennen, könnte dies zu Unstimmigkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Um dies zu vermeiden, wären dann doch wieder zusätzliche Abstimmungsgespräche zwischen den beiden Gruppen von Sozialpflegern erforderlich. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1398 2017 Die Vorlage OF 101/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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