Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 30.06.2006, M 133
Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.05.1994, § 2292 (M 37)
- Der beigefügten Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern wird zugestimmt.
- Der Magistrat ist beauftragt, die Satzung der Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 HGO zur Kenntnis zu geben und die Veröffentlichung im "Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main" zu veranlassen. Begründung: Die oben genannte Satzung wurde zuletzt durch Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 05.05.1994, § 2292, geändert. Folgende Gründe machen eine Aktualisierung und Präzisierung erforderlich: Strukturelle Veränderungen innerhalb des Jugend- und Sozialamtes durch die Reform der Sozialgesetzgebung, insbesondere aufgrund der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Gründung der Rhein-Main-Jobcenter GmbH (RMJ). Bei der Änderung der Bezeichnung "Pflegerinnen/Pfleger" in "Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger" handelt es sich um eine terminologische Angleichung an die Bezeichnung "Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher". Als Anlage beigefügt ist eine Synopse, die die Veränderungen und/oder Ergänzungen in übersichtlicher Form abbildet. Anlage 1_Satzung (ca. 15 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 19 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.08.2006, OF 111/10