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Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2017, OA 116 entstanden aus Vorlage: OF 270/5 vom 28.12.2016 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern, Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Sozialbezirke in Sachse nhausen, mithin an Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, bei sechs bleibt. Begründung: Vornehmliches Ziel der Änderung der oben genannten Satzung ist es, der im Revisionsbericht Nr. 48/2013 genannten ungleichen Fallzahlbelastung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher und der stark abweichenden Bevölkerungszahl in den verschiedenen Sozialbezirken zu begegnen. So kamen im Sozialbezirk 680 (Bergen-Enkheim) eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher mit 13 Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern auf rund 18.000 Einwohner, während es im Sozialbezirk 110, 191, 192 (Westend-Süd/Nord) mit seinen rund 12.000 Einwohnern eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher und keine Sozialpflegerin/keinen Sozialpfleger gab. Durch die geplante Änderung der Sozialbezirkszuteilung wird dieses Problem nicht gelöst. Der auf Seite drei und vier des Vortrags des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, abgedruckten Tabelle ist zu entnehmen, dass es nach der neuen Berechnungsmethode weiterhin eklatante, gar gravierende Differenzen, was das Verhältnis der Anzahl an Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern zu Einwohnern angeht, zwischen den Sozialbezirken geben wird. Um nur ein Bespiel zu nennen: Riederwald bekäme mit 4.630 Einwohnern eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher und Eckenheim mit 14.490 Einwohnern ebenfalls eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher. In Sachsenhausen sind derzeit sechs Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher tätig, deren Zuteilung und Arbeit bisher nicht zu beanstanden war. Durch die geplante Satzungsänderung soll die Anzahl auf fünf reduziert werden. In Sachsenhausen leben derzeit rund 59.000 Menschen. Dies bedeutet, dass auf jede Sozialbezirksvorsteherin/jeden Sozialbezirksvorsteher rund 10.000 Einwohner kommen. Dies soll durch die Satzungsänderung nun dahin gehend geändert werden, dass auf 11.800 Einwohner eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher kommt. Dies bedeutet eine Verschlechterung der Versorgungslage in Sachsenhausen um 18 Prozent. Vor dem Hintergrund der von den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern in Sachsenhausen geleisteten Arbeit und dem Nichterreichen des mit der Satzungsänderung bezweckten Ziels, ist ein Überdenken der geplanten Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1743 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.03.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 29.05.2017, TO I, TOP 73 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 210 = Annahme ohne Zusatz, OA 116 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 210 = Ablehnung, OA 116 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1076, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1204, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 § 1321, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 § 1451, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 51

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