Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 20.01.2017, OA 116 entstanden aus Vorlage:
OF 270/5 vom
28.12.2016 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die
Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und
Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom
04.11.2016, M 210 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die
Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und
Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern, Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016,
M 210, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Sozialbezirke
in Sachse nhausen, mithin an Sozialbezirksvorsteherinnen
und Sozialbezirksvorstehern, bei sechs bleibt. Begründung: Vornehmliches Ziel der Änderung der oben genannten
Satzung ist es, der im Revisionsbericht Nr. 48/2013 genannten ungleichen
Fallzahlbelastung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
und der stark abweichenden Bevölkerungszahl in den verschiedenen Sozialbezirken
zu begegnen. So kamen im Sozialbezirk 680 (Bergen-Enkheim) eine
Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher mit 13 Sozialpflegerinnen
und Sozialpflegern auf rund 18.000 Einwohner, während es im Sozialbezirk
110, 191, 192 (Westend-Süd/Nord) mit seinen rund 12.000 Einwohnern eine
Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher und keine
Sozialpflegerin/keinen Sozialpfleger gab. Durch die geplante Änderung der
Sozialbezirkszuteilung wird dieses Problem nicht gelöst. Der auf Seite drei und
vier des Vortrags des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, abgedruckten
Tabelle ist zu entnehmen, dass es nach der neuen Berechnungsmethode weiterhin
eklatante, gar gravierende Differenzen, was das Verhältnis der Anzahl an
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern zu Einwohnern angeht,
zwischen den Sozialbezirken geben wird. Um nur ein Bespiel zu nennen:
Riederwald bekäme mit 4.630 Einwohnern eine Sozialbezirksvorsteherin/einen
Sozialbezirksvorsteher und Eckenheim mit 14.490 Einwohnern ebenfalls eine
Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher. In Sachsenhausen sind derzeit sechs
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher tätig, deren Zuteilung
und Arbeit bisher nicht zu beanstanden war. Durch die geplante Satzungsänderung
soll die Anzahl auf fünf reduziert werden. In Sachsenhausen leben derzeit rund
59.000 Menschen. Dies bedeutet, dass auf jede
Sozialbezirksvorsteherin/jeden Sozialbezirksvorsteher rund
10.000 Einwohner kommen. Dies soll durch die Satzungsänderung nun dahin
gehend geändert werden, dass auf 11.800 Einwohner eine
Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher kommt. Dies bedeutet eine
Verschlechterung der Versorgungslage in Sachsenhausen um 18 Prozent.
Vor dem Hintergrund der von den
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern in Sachsenhausen
geleisteten Arbeit und dem Nichterreichen des mit der Satzungsänderung
bezweckten Ziels, ist ein Überdenken der geplanten Änderung der Satzung über
die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie
Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern geboten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2016, M 210
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1743
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2017, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO II, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
9. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.03.2017, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 26
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
10. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 26
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
11. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 29.05.2017, TO I, TOP 73
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine
Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie
Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen
geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und
der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten
erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage
OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (=
Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung
der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet.
Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und
Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen
Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden
gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten
erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRANKFURTER (M 210 = Annahme ohne Zusatz, OA 116 = vereinfachtes
Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 210 = Ablehnung, OA 116 = Annahme)
12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine
Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie
Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen
geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und
der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten
erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage
OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und
FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor
Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung
stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und
Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen
Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden
gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten
erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE.,
FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 21
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der
Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung
stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und
Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen
Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden
gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten
erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage
OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116)
sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig
vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur
Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie
Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen
geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und
der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten
erhalten dazu einen Bericht.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE.,
FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1076, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1204, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 § 1321, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 § 1451, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 51