Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210
Inhalt
Anregung vom 20.01.2017, OA 116 entstanden aus Vorlage: OF 270/5 vom 28.12.2016
Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern, Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Sozialbezirke in Sachse nhausen, mithin an Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, bei sechs bleibt. Begründung: Vornehmliches Ziel der Änderung der oben genannten Satzung ist es, der im Revisionsbericht Nr. 48/2013 genannten ungleichen Fallzahlbelastung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher und der stark abweichenden Bevölkerungszahl in den verschiedenen Sozialbezirken zu begegnen. So kamen im Sozialbezirk 680 (Bergen-Enkheim) eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher mit 13 Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern auf rund 18.000 Einwohner, während es im Sozialbezirk 110, 191, 192 (Westend-Süd/Nord) mit seinen rund 12.000 Einwohnern eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher und keine Sozialpflegerin/keinen Sozialpfleger gab. Durch die geplante Änderung der Sozialbezirkszuteilung wird dieses Problem nicht gelöst. Der auf Seite drei und vier des Vortrags des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, abgedruckten Tabelle ist zu entnehmen, dass es nach der neuen Berechnungsmethode weiterhin eklatante, gar gravierende Differenzen, was das Verhältnis der Anzahl an Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern zu Einwohnern angeht, zwischen den Sozialbezirken geben wird. Um nur ein Bespiel zu nennen: Riederwald bekäme mit 4.630 Einwohnern eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher und Eckenheim mit 14.490 Einwohnern ebenfalls eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher. In Sachsenhausen sind derzeit sechs Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher tätig, deren Zuteilung und Arbeit bisher nicht zu beanstanden war. Durch die geplante Satzungsänderung soll die Anzahl auf fünf reduziert werden. In Sachsenhausen leben derzeit rund 59.000 Menschen. Dies bedeutet, dass auf jede Sozialbezirksvorsteherin/jeden Sozialbezirksvorsteher rund 10.000 Einwohner kommen. Dies soll durch die Satzungsänderung nun dahin gehend geändert werden, dass auf 11.800 Einwohner eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher kommt. Dies bedeutet eine Verschlechterung der Versorgungslage in Sachsenhausen um 18 Prozent. Vor dem Hintergrund der von den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern in Sachsenhausen geleisteten Arbeit und dem Nichterreichen des mit der Satzungsänderung bezweckten Ziels, ist ein Überdenken der geplanten Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210