Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM
1616 entstanden aus
Vorlage: OF 265/9 vom
05.05.2017 Betreff: Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3
Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Vorgang: OI 4/16 OBR 9; B 90/17 In seinem Bericht vom
13.03.2017, B 90, schreibt der Magistrat, "dass die Initiative nicht dem
Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht". Aus diesem Anlass wird der Magistrat gebeten, 1. ausführlich die Gründe für diese Einschätzung
darzulegen; 2. eine
Veranstaltung für Ortsbeiratsmitglieder durchzuführen, in der ausführlich
erläutert wird, in welchen Fällen dem Ortsbeirat ein Entscheidungsrecht nach
§ 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zukommt.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
06.10.2016, OI 4
Bericht des
Magistrats vom 13.03.2017, B 90
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1683
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.01.2018, ST 96 Beratung
im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 00 34 2