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Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 265/9 vom 05.05.2017

Betreff: Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Vorgang: OI 4/16 OBR 9; B 90/17 In seinem Bericht vom 13.03.2017, B 90, schreibt der Magistrat, "dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht". Aus diesem Anlass wird der Magistrat gebeten,

  1. ausführlich die Gründe für diese Einschätzung darzulegen;

  2. eine Veranstaltung für Ortsbeiratsmitglieder durchzuführen, in der ausführlich erläutert wird, in welchen Fällen dem Ortsbeirat ein Entscheidungsrecht nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zukommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9