Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 265/9 vom 05.05.2017
Betreff: Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Vorgang: OI 4/16 OBR 9; B 90/17 In seinem Bericht vom 13.03.2017, B 90, schreibt der Magistrat, "dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht". Aus diesem Anlass wird der Magistrat gebeten,
- ausführlich die Gründe für diese Einschätzung darzulegen;
- eine Veranstaltung für Ortsbeiratsmitglieder durchzuführen, in der ausführlich erläutert wird, in welchen Fällen dem Ortsbeirat ein Entscheidungsrecht nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zukommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9