Bushaltestelle Schönbornstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 13.03.2017, B 90 Betreff: Bushaltestelle Schönbornstraße
Vorgang: OI 4/16 OBR
9 Zunächst wird festgestellt, dass die Initiative nicht
dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht. Der
Magistrat hat die Angelegenheit jedoch als Anregung behandelt und berichtet zum
Ergebnis der Prüfung wie folgt: Bei der Haltestelle Schönbornstraße Fahrtrichtung
U-Bahn Station Ginnheim handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle. Nach
erfolgtem Umbau ist die Vorbeifahrt in gleicher Weise möglich. Die Haltestelle Schönbornstraße Fahrtrichtung
Kurhessenstraße wird zu einer barrierefreien Kaphaltestelle umgebaut. Hier ist
es aufgrund der geringen Platzverhältnisse nicht mehr möglich, einen haltenden
Bus zu überholen. Der Magistrat vermag, angesichts der geringen Verweildauer
der Busse an der Haltestelle (durchschnittliche Haltezeit 16 Sekunden), keine
signifikante Behinderung des fließenden Verkehrs zu erkennen. Der erwartete
geringe Rückstau wird als vertretbar angesehen. Eine Verschiebung des Baubeginns wäre nicht ohne
deutliche Mehrkosten und zeitliche Verzögerung für den
Abschluss der Gesamtmaßnahme "E3-2014 Los D" möglich gewesen. Die bezeichneten
Bushaltestellen wurden mit Beschluss des Magistrats im Zeitraum 07.11.2016 bis
06.12.2016 barrierefrei umgebaut. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
06.10.2016, OI 4
Antrag vom
05.05.2017, OF
265/9
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1616
Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9
am 27.04.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1263, 11. Sitzung
des OBR 9 vom 27.04.2017 Aktenzeichen: 92 13