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Bushaltestelle Schönbornstraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2017, B 90 Betreff: Bushaltestelle Schönbornstraße Vorgang: OI 4/16 OBR 9 Zunächst wird festgestellt, dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht. Der Magistrat hat die Angelegenheit jedoch als Anregung behandelt und berichtet zum Ergebnis der Prüfung wie folgt: Bei der Haltestelle Schönbornstraße Fahrtrichtung U-Bahn Station Ginnheim handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle. Nach erfolgtem Umbau ist die Vorbeifahrt in gleicher Weise möglich. Die Haltestelle Schönbornstraße Fahrtrichtung Kurhessenstraße wird zu einer barrierefreien Kaphaltestelle umgebaut. Hier ist es aufgrund der geringen Platzverhältnisse nicht mehr möglich, einen haltenden Bus zu überholen. Der Magistrat vermag, angesichts der geringen Verweildauer der Busse an der Haltestelle (durchschnittliche Haltezeit 16 Sekunden), keine signifikante Behinderung des fließenden Verkehrs zu erkennen. Der erwartete geringe Rückstau wird als vertretbar angesehen. Eine Verschiebung des Baubeginns wäre nicht ohne deutliche Mehrkosten und zeitliche Verzögerung für den Abschluss der Gesamtmaßnahme "E3-2014 Los D" möglich gewesen. Die bezeichneten Bushaltestellen wurden mit Beschluss des Magistrats im Zeitraum 07.11.2016 bis 06.12.2016 barrierefrei umgebaut. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 06.10.2016, OI 4 Antrag vom 05.05.2017, OF 265/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1263, 11. Sitzung des OBR 9 vom 27.04.2017 Aktenzeichen: 92 13