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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 101/16 vom 02.04.2017 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird aufgefordert, an der bisherigen Festlegung mit einer Sozialbezirksvorsteherin/ einem Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 680 festzuhalten, da die Fallzahlen seit Jahrzehnten weitgehend unverändert sind und keine zu hohe Arbeitsbelastung für die Sozialbezirksvorsteherin/den Sozialbezirksvorsteher darstellen. Begründung: Zwar liegt Bergen-Enkheim, was die Einwohnerzahl betrifft, über der in der Begründung der Vorlage M 210 genannten Einwohnerzahl von 15.000, jedoch stellt die seit Jahrzehnten fast unverändert bestehende Fallzahlbelastung keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 680 dar. Bei ihrem Treffen am 15.02.2017 hat die Sozialbezirksvorsteherin mit den Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern über die mit der Vorlage M 210 beabsichtigte Erhöhung der Stellen der Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher auf zwei Personen gesprochen und sich einstimmig gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Die Gründe hierfür waren vor allem: 1. Bei zwei Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern ergäben sich auch zwei Gruppen von Sozialpflegern, die aufgrund ihrer Zusammensetzung im Zweifel bei durchaus gleichartigen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen und Lösungsansätzen kommen könnten. 2. Gerade in einem überschaubaren Stadtteil wie Bergen-Enkheim, in dem sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger noch kennen, könnte dies zu Unstimmigkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Um dies zu vermeiden, wären dann doch wieder zusätzliche Abstimmungsgespräche zwischen den beiden Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1227 Aktenzeichen: 10 51

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