Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM
1398 entstanden aus
Vorlage: OF 101/16 vom
02.04.2017 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken
und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und
Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird aufgefordert, an der bisherigen
Festlegung mit einer Sozialbezirksvorsteherin/ einem
Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 680 festzuhalten, da die Fallzahlen
seit Jahrzehnten weitgehend unverändert sind und keine zu hohe Arbeitsbelastung
für die Sozialbezirksvorsteherin/den Sozialbezirksvorsteher darstellen. Begründung: Zwar liegt Bergen-Enkheim, was die Einwohnerzahl
betrifft, über der in der Begründung der Vorlage M 210 genannten
Einwohnerzahl von 15.000, jedoch stellt die seit Jahrzehnten fast unverändert
bestehende Fallzahlbelastung keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der Anzahl
der Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher für den Sozialbezirk 680
dar. Bei ihrem Treffen am 15.02.2017 hat die Sozialbezirksvorsteherin mit den
Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern über die mit der Vorlage M 210
beabsichtigte Erhöhung der Stellen der
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher auf zwei Personen gesprochen
und sich einstimmig gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Die Gründe
hierfür waren vor allem: 1. Bei zwei
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern ergäben sich auch zwei
Gruppen von Sozialpflegern, die aufgrund ihrer Zusammensetzung im Zweifel bei
durchaus gleichartigen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen und
Lösungsansätzen kommen könnten. 2. Gerade in einem überschaubaren Stadtteil wie
Bergen-Enkheim, in dem sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger noch kennen,
könnte dies zu Unstimmigkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Um dies
zu vermeiden, wären dann doch wieder zusätzliche Abstimmungsgespräche zwischen
den beiden Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern
erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2016, M 210
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.07.2017, ST 1227
Aktenzeichen: 10 51