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Ortsbezirk 6: Zeitraum/Prioritätenliste zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593 Betreff: Ortsbezirk 6: Zeitraum/Prioritätenliste zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen Alle Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am Main werden regelmäßig gewartet und befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Im Bereich des Ortsbezirkes 6 sind zurzeit 105 Lichtsignalanlagen (LSA) in Betrieb. Von diesen 105 LSA befinden sich 47 LSA auf dem aktuellen Stand der Technik. Die anderen 58 LSA wurden seitens des Herstellers abgekündigt, d.h. sie werden schon länger als 10 Jahre nicht mehr produziert und es werden auch keine Ersatzteile mehr hergestellt. 19 von diesen abgekündigten LSA sind mindestens 20 Jahre alt. Bei diesen Anlagen wird nach einem technischen Defekt ein sofortiger Austausch mit einem neuen Gerät vorgenommen. Nachfolgend eine Auflistung dieser Anlagen: Langbezeichnung der LSA Kurzzeichen der LSA 1. Schwanheimer Ufer / Auf- u. Abfahrt Brücke SMB 2. Sossenheimer Weg / Kurmainzer Str. SWK 3. Hunsrückstr. / Wartburgstr. / Heimchenweg HWH 4. Kleyerstr. / Kleingartenanlage KKGA 5. Oeser Str. / Haus Nr. 113 OEP 6. Oeserstr. / Spielmannstr. OS 7. Sindlinger Kreisel SID 8. Sossenheimer Weg / Schule SOS 9. Zuckschwerdtstr. / Gerlachstr. ZUG 10. Leunastr. / Hostatostr. L 3 11. Sossenheimer Weg / Gotenstr. SWG 12. Alt Sossenheim / Siegener Str. AS 13. Annabergstr. / Höhe Haus Nr. 22 ABS 14. Alt Griesheim / Böhle-Schule AGS 15. Alt Nied / Oeserstr. / An der Wörthspitze ANOE 16. Farbenstr. / Höhe Haus Nr. 50 FAR 17. Siegener Str. / Robert-Dissmann-Str. SI 18. West-Höchster Str. / Frankenthaler Weg WHF 19. Waldschulstr. / Eichendorff-Schule WSE In der Produktgruppe 16.06 stehen Mittel für einen sogenannten "Altgerätetausch" im Stadtgebiet Frankfurt am Main zur Verfügung. Eine Priorisierung für den Austausch der Anlagen würde nach dem Alter erfolgen. Eine Terminvorausschau für die Erneuerung kann derzeit nicht gegeben werden. Die Anlagen werden aber entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten in den nächsten 5 bis 7 Jahren ausgetauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1127 Antrag vom 25.02.2017, OF 334/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1372