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Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen Zu 1.: Die Geschwindigkeitskontrollen richten sich nach den Zeiten mit der höchsten Unfallhäufigkeit (Unfallstatistik der Polizei) und finden regelmäßig montags bis freitags von 07:00 und 21:00 Uhr statt. Spätere Kontrollen von Seiten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit sind nicht möglich, da die Dienstzeit um 22:00 Uhr endet. Die Polizei würde spätere Geschwindigkeitskontrollen bis circa 23:00 Uhr an rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingten Unfallschwerpunkten durchführen. Die Siegener Straße erfüllt keine der notwendigen Kriterien. Zu 2.: Weil in der Siegener Straße kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, sind Rotlichtkontrollen durch die Polizei nicht erforderlich. Zu 3.: Die geschalteten Zwischenzeiten (Zeit von Grünende der Kraftfahrzeug (KFZ)-Signale bis zum Grünbeginn der Fußgängersignale) entsprechen dem Regelwerk. Das Verzögern des Grünschaltens der Fußgängersignale wäre für die wartenden zu Fuß Gehenden unverständlich, da die KFZ die Konfliktfläche längst verlassen haben. In der Folge würde die Straße bei Rot überquert werden. Eine Änderung der Fußgängergrünzeit ist mit der vorhandenen Gerätetechnik nicht möglich. Bei einem Steuergeräteaustausch nach dem heutigem Standard an Fußgängerschutzanlagen in Frankfurt am Main würde die Gründauer komfortabler gestaltet werden. Eine Gefährdung für zu Fuß Gehende ist aber auch bei den derzeitigen geschalteten Grünzeiten auszuschließen, da sich an die Grünzeit eine Räumzeit mit rotem Signal anschließt, die so bemessen ist, dass die komplette Furt mit normaler Gehgeschwindigkeit überquert werden kann, bevor der Kfz-Verkehr das Grünsignal erhält Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 Antrag vom 18.09.2016, OF 171/6 Antrag vom 03.10.2016, OF 206/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 607 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 610 Antrag vom 17.10.2016, OF 225/6 Anregung vom 01.11.2016, OA 74 Antrag vom 25.02.2017, OF 334/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1372

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