Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1157
Betreff: Sossenheim:
Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen Zu 1.: Die Geschwindigkeitskontrollen richten sich nach den
Zeiten mit der höchsten Unfallhäufigkeit (Unfallstatistik der Polizei) und
finden regelmäßig montags bis freitags von 07:00 und 21:00 Uhr statt.
Spätere Kontrollen von Seiten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit sind
nicht möglich, da die Dienstzeit um 22:00 Uhr endet. Die Polizei würde spätere Geschwindigkeitskontrollen
bis circa 23:00 Uhr an rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingten
Unfallschwerpunkten durchführen. Die Siegener Straße erfüllt keine der
notwendigen Kriterien. Zu 2.: Weil in der Siegener Straße kein rotlicht- oder
geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, sind
Rotlichtkontrollen durch die Polizei nicht erforderlich. Zu 3.: Die geschalteten Zwischenzeiten (Zeit von Grünende
der Kraftfahrzeug (KFZ)-Signale bis zum Grünbeginn der Fußgängersignale)
entsprechen dem Regelwerk. Das Verzögern des Grünschaltens der
Fußgängersignale wäre für die wartenden zu Fuß Gehenden unverständlich, da die
KFZ die Konfliktfläche längst verlassen haben. In der Folge würde die Straße
bei Rot überquert werden. Eine Änderung der Fußgängergrünzeit ist mit der
vorhandenen Gerätetechnik nicht möglich. Bei einem Steuergeräteaustausch nach
dem heutigem Standard an Fußgängerschutzanlagen in Frankfurt am Main würde
die Gründauer komfortabler gestaltet werden. Eine Gefährdung für zu Fuß Gehende
ist aber auch bei den derzeitigen geschalteten Grünzeiten auszuschließen,
da sich an die Grünzeit eine Räumzeit mit rotem Signal anschließt, die so
bemessen ist, dass die komplette Furt mit normaler Gehgeschwindigkeit überquert
werden kann, bevor der Kfz-Verkehr das Grünsignal erhält Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2016, OM 243
Antrag vom
18.09.2016, OF
171/6
Antrag vom 03.10.2016, OF 206/6
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 607
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 610
Antrag vom
17.10.2016, OF
225/6
Anregung vom 01.11.2016, OA 74
Antrag vom
25.02.2017, OF
334/6
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1372