Klimaschutzbeauftragte in den Ortsbeiräten benennen
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu schaffen, um eine/n Klima- und Umweltschutzbeauftragte/n in den Ortsbeiräten einzurichten. Diese können analog den gewählten Senioren- und Kinderbeauftragten auch Mitglieder*innen aus den Ortsbeiräten sein und müssen bei Neuplanungen und/oder größeren Baumaßnahmen in die Gesamtplanung einbezogen werden. Das Umweltdezernat und ggf. der/dem im Antrag K 160 vom 22.10.2019 gewünschten Klimaschutzbeauftragte(n) der Stadt Frankfurt benötigen für Entscheidungen wichtige Informationen vor Ort, wie zum Beispiel: - Hinweise auf ungenutzte Photovoltaik-Potentiale auf Dächer, Gebäude oder Flächen - Umwelt- und Klimaschutzanfragen aus der Bevölkerung, dem Gewerbe, Vereinen sozialen/öffentlichen/religiösen Einrichtungen (beispielsweise über angelaufene Baumaßnahmen, geplante Baumaßnahmen und potentielle Auswirkungen im Ortsbezirk).
Begründung
In der Magistratsvorlage M 199 wird die dramatische Lage im Klimaschutz beschrieben und im Punkt 3 darauf hingewiesen, dass u.a. die Klimaschutz-Planungen für die jeweiligen Zuständigkeiten ein wichtiges Kriterium sind. Besonders bei klimaschutzrelevanten Vorhaben profitiert die Verwaltung von den speziellen Kenntnissen der Ortsbeiratsmitglieder und Anregungen der Einwohner*innen / Gewerbe sowie andere Betroffene vor Ort. Somit wird keine kostbare Planungszeit verschwendet. Das in der Bevölkerung vorhandene hohe Informations- und Kommunikationsbedürfnis wird durch Klimabeauftragte in den Ortsbezirken abgedeckt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
zu 2. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)