Klimaschutzbeauftragte in den Ortsbeiräten benennen
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu schaffen, um eine*n Klima- und Umweltschutzbeauftragte*n in den Ortsbeiräten einzurichten.
Begründung
Analog den Kinder- und Seniorenbeauftragten entlasten die Klimaschutzbeauftragten die Verwaltungsarbeit. In der Magistratsvorlage M 199 wird die dramatische Lage im Klimaschutz beschrieben und im Punkt 3 darauf hingewiesen, dass u.a. die Klimaschutz-Planungen für die jeweiligen Zuständigkeiten ein wichtiges Kriterium sind. Die Ortsbeirat-Klimaschutzbeauftragten berichten der/dem im Antrag K 160 vom 22.10.2019 gewünschten Klimaschutzbeauftragte(n) der Stadt Frankfurt und profitieren von der Rückkopplung bei Nachfragen der Stadtverwaltung. Die "Klimaallianz" hat angekündigt, 30 Detail-Magistratsberichte mit Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Diese werden auch in den Ortsbezirken zu Neuplanungen, einschneidenden Klimaschutzmaßnahmen und intensiven Diskussionen führen. Daher ist es unerlässlich, die Ortsbeiräte in Detail-Planungen und bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen schon im Vorfeld einzubeziehen. Denn besonders bei klimaschutzrelevanten Vorhaben profitiert die Verwaltung von den speziellen Kenntnissen der Ortsbeiratsmitglieder und Anregungen der Einwohner*innen / Gewerbe sowie andere Betroffene vor Ort. Somit wird keine kostbare Planungszeit verschwendet. Das in der Bevölkerung vorhandene hohe Informations- und Kommunikationsbedürfnis wird durch Klimabeauftragte in den Ortsbezirken abgedeckt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme