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St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

eines lebenswerten Stadtquartiers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten:

  1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße muss erhalten bleiben.
  2. Es soll geprüft werden, ob Flächen für generationenübergreifendes Wohnen inklusive Begegnungsflächen entstehen können.
  3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines Kindergarten/-hort als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiter und Anwohner/innen in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals.
  4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt werden.
  5. Durch die neuen Wohnungen und die Erweiterung des Bürgerhospitals muss eine Quartiersgarage (unterirdisch) auf dem Gelände entstehen, die Parkplätze für die Anwohner/innen und die Kliniken vorhält. Je nach Stellplatzanzahl dieser Quartiersgarage könnten dann auch weitere Flächen im öffentlichen Straßenraum begrünt werden.
  6. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des Marienkrankenhauses ist ein zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen, die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu schaffen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2015, OF 866/3 Betreff: St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten: 1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße muss erhalten bleiben. 2. Es soll geprüft werden, ob Flächen für generationenübergreifendes Wohnen inklusive Begegnungsflächen entstehen können. 3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines Kindergarten/-hort als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiter und Anwohner/innen in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals. 4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt werden. 5. Durch die neuen Wohnungen und die Erweiterung des Bürgerhospitals muss eine Quartiersgarage (unterirdisch) auf dem Gelände entstehen, die Parkplätze für die Anwohner/innen und die Kliniken vorhält. Je nach Stellplatzanzahl dieser Quartiersgarage könnten dann auch weitere Flächen im öffentlichen Straßenraum begrünt werden. 6. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des Marienkrankenhauses ist ein zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen, die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.09.2015, OF 849/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 37 Die antragstellende Fraktion ändern die Vorlage OF 866/3 vor Beschlussfassung dahin gehend ab, das unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "Quartiersgarage" durch das Wort "Tiefgarage" ersetzt wird und Ziffer 2. wie folgt lautet: ""2. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Wohnungen für alle vier Förderwege entstehen sowie generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnformen entstehen können." ÖkoLinX-ARL stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass Ziffer 2. des Tenors folgende Fassung erhalten soll: "2. Es soll geprüft werden, ob Flächen für Wohnungen des ersten Förderwegs inklusive Begegnungsflächen entstehen können." Es besteht Einvernehmen, dass die Ziffern 2. und 5. des Tenors getrennt von der restlichen Vorlage abgestimmt werden. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1452 2015 Anregung an den Magistrat OM 4524 2015 1. Die Vorlage OF 849/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Den Ziffern 1. bis 4. sowie 6. der Vorlage OF 866/3 wird zugestimmt. c) Die Ziffer 5. der Vorlage OF 866/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) b) Ziffern 1., 3., 4. und 6.:Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) c) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)