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St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 216 Betreff: St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers Zu 1.: Das Marienkrankenhaus steht nicht unter Denkmalschutz. Deswegen kann aus rechtlichen Gründen nicht der Erhalt der Originalfassade gefordert werden. Zwar befindet sich das Gebäude im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 39 Nordend I. Erhaltungssatzungen zielen aber auf den Erhalt des Ortsbildes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt ab. Sie verfolgen nicht das Ziel, Veränderungen des Einzelbauwerks zu verhindern und den Erhalt der vollständigen Gebäudesubstanz sowie ihrer Gestalt durchzusetzen. Der Investor hat zu der Frage, ob er einem Erhalt oder einem Abriss mit anschließender Rekonstruktion den Vorzug gibt, noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Aus bauphysikalischen und statischen Gründen wäre der Erhalt der Fassade sehr auf-wendig, da die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des Schallschutzes in vollem Umfang eingehalten werden müssen. Da dies außerdem eine komplette Ummantelung der historischen Substanz bedeutet und die Fassadendetails unweigerlich verloren gingen, stellt der Erhalt der Fassade gegenüber einem Abriss mit Rekonstruktion der ursprünglichen Fassade auch städtebaulich die schlechtere Variante dar. Zu 2.: Die derzeitige Planung sieht den Bau von 185 Wohnungen vor. Dabei werden 30 % der Bruttogeschossfläche als geförderter Wohnungsbau errichtet, je zur Hälfte im ersten und im zweiten Förderweg. Zu 3.: Es ist beabsichtigt, dass auf dem Gelände zwei Kindertageseinrichtungen mit jeweils zwei Gruppen entstehen. Ein Standort wird sich im nördlichen Bereich an der Brahmsstraße, der zweite Standort im südlichen Bereich an der Nordendstraße befinden. Beide Einrichtungen sollen jeweils eine Krippen- und eine Kindergartengruppe anbieten. Insgesamt entstehen somit 20 Krippen- und 40 Kindergartenplätze. Zu 4.: Der Straßenraum in der Brahmsstraße wird durch die parkähnlichen Vorgärten aufgewertet. Der Innenhof wird mit Erde bedeckt werden. Hier sollen großkronige Bäume gepflanzt werden. Das Areal des Marienkrankenhauses wurde so konzipiert, dass die künftigen Kranken-hausnutzungen des Bürgerhospitals an der Richard-Wagner-Straße eingerichtet werden und die Wohnnutzungen an der Brahmsstraße gegenüber bestehenden Wohnnutzungen zugeordnet sind. Eine Durchwegung des Areals ist, wie bisher, nicht vorgesehen, um den Ruhebedarf der Nutzer nicht entgegenzustehen. Zu 5. Der Investor wird dem Ortsbeirat die Planungen in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorstellen. Der Magistrat wird die Bauarbeiten begleiten und sicherstellen, dass alle vermeidbaren und unnötigen Belästigungen durch Bauarbeiten ausgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4524

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