St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
216
Betreff: St.
Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers Zu 1.: Das Marienkrankenhaus steht nicht unter
Denkmalschutz. Deswegen kann aus rechtlichen Gründen nicht der Erhalt der
Originalfassade gefordert werden. Zwar befindet sich das Gebäude im
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 39 Nordend I. Erhaltungssatzungen
zielen aber auf den Erhalt des Ortsbildes aufgrund seiner städtebaulichen
Gestalt ab. Sie verfolgen nicht das Ziel, Veränderungen des Einzelbauwerks zu
verhindern und den Erhalt der vollständigen Gebäudesubstanz sowie ihrer Gestalt
durchzusetzen. Der Investor
hat zu der Frage, ob er einem Erhalt oder einem Abriss mit anschließender
Rekonstruktion den Vorzug gibt, noch keine endgültige Entscheidung getroffen.
Aus bauphysikalischen und
statischen Gründen wäre der Erhalt der Fassade sehr auf-wendig, da die Vorgaben
der Energieeinsparverordnung und des Schallschutzes in vollem Umfang
eingehalten werden müssen. Da dies außerdem eine komplette Ummantelung der
historischen Substanz bedeutet und die Fassadendetails unweigerlich verloren
gingen, stellt der Erhalt der Fassade gegenüber einem Abriss mit Rekonstruktion
der ursprünglichen Fassade auch städtebaulich die schlechtere Variante dar.
Zu 2.: Die derzeitige Planung sieht den Bau von 185
Wohnungen vor. Dabei werden 30 % der Bruttogeschossfläche als geförderter
Wohnungsbau errichtet, je zur Hälfte im ersten und im zweiten Förderweg.
Zu 3.: Es ist beabsichtigt, dass auf dem Gelände zwei
Kindertageseinrichtungen mit jeweils zwei Gruppen entstehen. Ein Standort wird
sich im nördlichen Bereich an der Brahmsstraße, der zweite Standort im
südlichen Bereich an der Nordendstraße befinden. Beide Einrichtungen sollen jeweils eine Krippen- und
eine Kindergartengruppe anbieten. Insgesamt entstehen somit 20 Krippen- und 40
Kindergartenplätze. Zu 4.: Der Straßenraum in der Brahmsstraße wird durch die
parkähnlichen Vorgärten aufgewertet. Der Innenhof wird mit Erde bedeckt werden.
Hier sollen großkronige Bäume gepflanzt werden. Das Areal des Marienkrankenhauses wurde so
konzipiert, dass die künftigen Kranken-hausnutzungen des Bürgerhospitals an der
Richard-Wagner-Straße eingerichtet werden und die Wohnnutzungen an der
Brahmsstraße gegenüber bestehenden Wohnnutzungen zugeordnet sind. Eine
Durchwegung des Areals ist, wie bisher, nicht vorgesehen, um den Ruhebedarf der
Nutzer nicht entgegenzustehen. Zu 5. Der Investor wird dem Ortsbeirat die Planungen in
einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorstellen. Der Magistrat wird die Bauarbeiten begleiten und
sicherstellen, dass alle vermeidbaren und unnötigen Belästigungen durch
Bauarbeiten ausgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2015, OM 4524