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Stand zum St. Marienkrankenhaus-Gelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 1 Betreff: Stand zum St. Marienkrankenhaus-Gelände Zu Frage 1: Gemäß Stellungnahme ST 1529 des Dezernates II vom 19.10.2015 an den Ortsbeirat 03 sind die Kaufverhandlungen über die Liegenschaft "Richard-Wagner-Straße 14", auf der sich das St. Marienkrankenhaus befindet, abgeschlossen. Das Gelände wird auch in Zukunft Gesundheitsstandort bleiben. Damit ist die leitende Zielsetzung, die dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 903 "Richard-Wagner-Straße" zugrunde lag, erfüllt. Die weitere Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet ist auf Grundlage des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der bestehenden Erhaltungssatzung E 39 Nordend I möglich. Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens besteht unter diesen Rahmenbedingungen deshalb zurzeit keine Veranlassung. Die derzeitige Planung sieht den Bau von 185 Wohnungen vor. Dabei werden 30 % der Bruttogeschossfläche als geförderter Wohnungsbau errichtet, je zur Hälfte im ersten und im zweiten Förderweg. Zu Frage 2: Das Marienkrankenhaus steht nicht unter Denkmalschutz. Deswegen kann aus rechtlichen Gründen der Erhalt der Originalfassade nicht gefordert werden. Zwar befindet sich das Gebäude im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 39 Nordend I. Erhaltungssatzungen zielen aber auf den Erhalt des Ortsbildes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt ab. Sie verfolgen nicht das Ziel, Veränderungen des Einzelbauwerks zu verhindern und den Erhalt der vollständigen Gebäudesubstanz sowie ihrer Gestalt durchzusetzen. Der Investor hat zu der Frage, ob er einem Erhalt oder einem Abriss mit anschließender Rekonstruktion den Vorzug gibt, noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Aus bauphysikalischen und statischen Gründen wäre der Erhalt der Fassade sehr aufwendig, da die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des Schallschutzes in vollem Umfang eingehalten werden müssen. Da dies außerdem eine komplette Ummantelung der historische Substanz bedeutet und die Fassadendetails unweigerlich verloren gingen, stellt der Erhalt der Fassade gegenüber einem Abriss mit Rekonstruktion der ursprünglichen Fassade auch städtebaulich die schlechtere Variante dar. Zu Frage 3: Das Gesamtareal ist bis auf die Palliativstation, die Radioonkologie und das medizinische Versorgungszentrum St. Kamillus, die im Eigentum der Katharina Kasper Viasalus GmbH als Trägerin des Marienkrankenhauses verbleiben, an einen Investor veräußert worden. Dieser hat die zukünftig vom Bürgerhospital genutzten Flächen entlang der Richard-Wagner-Straße an die Dr. Senckenbergische Stiftung weiterveräußert. Zu Frage 4: Die im Eigentum der Katharina Kasper Viasalus GmbH verbleibenden Gebäude (siehe Frage 3) sowie das als Schwesternwohnheim genutzte Gebäude bleiben erhalten. Die zukünftige Wohnbebauung wird durchweg die Höhen der jetzt vorhandenen Gebäude einhalten. Die Ausmaße der zukünftig vom Bürgerhospital genutzten Gebäude stehen noch nicht fest; deren Höhen werden sich aber an den umliegenden Gebäuden gem. § 34 BauGB orientieren. Das Hochhaus des Schwesternwohnheims wird bei der Beurteilung der umgebenden Gebäudehöhen außer Acht gelassen, da es aus dem Rahmen der sonst in der Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfällt (sog. städtebaulicher Ausreißer). Zu Frage 5: Wie in Frage 3 bereits erläutert wurde, sind die Kaufverhandlungen abgeschlossen. Zu Frage 6: Über den weiteren zeitlichen Verlauf der Baumaßnahmen ist dem Magistrat noch nichts bekannt. Der Investor wird dem Ortsbeirat die Planungen in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2015, V 1452