Stand zum St. Marienkrankenhaus-Gelände
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Stand zum St.
Marienkrankenhaus-Gelände Zu Frage 1: Gemäß Stellungnahme ST 1529 des
Dezernates II vom 19.10.2015 an den Ortsbeirat 03 sind die Kaufverhandlungen
über die Liegenschaft "Richard-Wagner-Straße 14", auf der sich das
St. Marienkrankenhaus befindet, abgeschlossen. Das Gelände wird auch in Zukunft
Gesundheitsstandort bleiben. Damit ist die leitende Zielsetzung, die dem
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 903
"Richard-Wagner-Straße" zugrunde lag, erfüllt. Die weitere Steuerung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet ist auf Grundlage
des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der bestehenden
Erhaltungssatzung E 39 Nordend I möglich. Für die Weiterführung des
Bebauungsplanverfahrens besteht unter diesen Rahmenbedingungen deshalb zurzeit
keine Veranlassung. Die
derzeitige Planung sieht den Bau von 185 Wohnungen vor. Dabei werden 30 % der
Bruttogeschossfläche als geförderter Wohnungsbau errichtet, je zur Hälfte im
ersten und im zweiten Förderweg. Zu Frage 2: Das Marienkrankenhaus steht nicht unter
Denkmalschutz. Deswegen kann aus rechtlichen Gründen der Erhalt der
Originalfassade nicht gefordert werden. Zwar befindet sich das Gebäude im
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 39 Nordend I. Erhaltungssatzungen
zielen aber auf den Erhalt des Ortsbildes aufgrund seiner städtebaulichen
Gestalt ab. Sie verfolgen nicht das Ziel, Veränderungen des Einzelbauwerks zu
verhindern und den Erhalt der vollständigen Gebäudesubstanz sowie ihrer Gestalt
durchzusetzen. Der Investor
hat zu der Frage, ob er einem Erhalt oder einem Abriss mit anschließender
Rekonstruktion den Vorzug gibt, noch keine endgültige Entscheidung getroffen.
Aus bauphysikalischen und
statischen Gründen wäre der Erhalt der Fassade sehr aufwendig, da die Vorgaben
der Energieeinsparverordnung und des Schallschutzes in vollem Umfang
eingehalten werden müssen. Da dies außerdem eine komplette Ummantelung der
historische Substanz bedeutet und die Fassadendetails unweigerlich verloren
gingen, stellt der Erhalt der Fassade gegenüber einem Abriss mit Rekonstruktion
der ursprünglichen Fassade auch städtebaulich die schlechtere Variante dar.
Zu Frage 3: Das Gesamtareal ist bis auf die
Palliativstation, die Radioonkologie und das medizinische
Versorgungszentrum St. Kamillus, die im Eigentum der Katharina Kasper Viasalus
GmbH als Trägerin des Marienkrankenhauses verbleiben, an einen Investor
veräußert worden. Dieser hat die zukünftig vom Bürgerhospital genutzten Flächen
entlang der Richard-Wagner-Straße an die Dr. Senckenbergische Stiftung
weiterveräußert.
Zu Frage 4: Die im Eigentum der Katharina Kasper
Viasalus GmbH verbleibenden Gebäude (siehe Frage 3) sowie das als
Schwesternwohnheim genutzte Gebäude bleiben erhalten. Die zukünftige Wohnbebauung wird durchweg die Höhen
der jetzt vorhandenen Gebäude einhalten. Die Ausmaße der zukünftig vom
Bürgerhospital genutzten Gebäude stehen noch nicht fest; deren Höhen werden
sich aber an den umliegenden Gebäuden gem. § 34 BauGB orientieren.
Das Hochhaus des
Schwesternwohnheims wird bei der Beurteilung der umgebenden Gebäudehöhen außer
Acht gelassen, da es aus dem Rahmen der sonst in der Umgebung anzutreffenden
Bebauung herausfällt (sog. städtebaulicher Ausreißer). Zu Frage 5: Wie in Frage 3 bereits erläutert wurde, sind die
Kaufverhandlungen abgeschlossen. Zu Frage 6: Über den weiteren zeitlichen Verlauf der
Baumaßnahmen ist dem Magistrat noch nichts bekannt. Der Investor wird dem
Ortsbeirat die Planungen in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen
vorstellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.09.2015, V
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