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Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt zu ändern a) im Punkt 4 (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) auf jährlich EUR 30,00 analog Punkt 3 (Außengastronomie) festzulegen. b) Im Punkt 5 (Warenauslagen vor den Geschäften) auf dieselben Sätze wie im Punkt 3 zu ändern. c) Bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide entsprechend der neuen Gebühren zu berichtigen.

Begründung

Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des Öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

36
36. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung)

Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP Volt
36
36. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung)

Enthaltung:
Linke Volt
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP ÖkoLinX-ARL