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Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt zu ändern a) im Punkt 4 (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) auf jährlich EUR 30,00 analog Punkt 3 (Außengastronomie) festzulegen. b) Im Punkt 5 (Warenauslagen vor den Geschäften) auf dieselben Sätze wie im Punkt 3 zu ändern. c) Bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide entsprechend der neuen Gebühren zu berichtigen.

Begründung

Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des Öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 36
OBR 3
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung OA 536 2025 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 536 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
VOLT Linke