Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Antrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt zu ändern a) im Punkt 4 (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) auf jährlich EUR 30,00 analog Punkt 3 (Außengastronomie) festzulegen. b) Im Punkt 5 (Warenauslagen vor den Geschäften) auf dieselben Sätze wie im Punkt 3 zu ändern. c) Bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide entsprechend der neuen Gebühren zu berichtigen.
Begründung
Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des Öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung)
zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung)