Neufassung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren vom 31.01.2002
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren wird beschlossen. II. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 5 (3) HGO durchzuführen.
Begründung
A. Allgemeines
Die derzeit gültige Satzung wurde letztmals im Jahr 2002 angepasst. Zwingend erforderlich wurde eine Neufassung der Satzung aufgrund neu aufgetretener Lebenssachverhalte, die von der geltenden Satzung bislang nicht umfasst sind. Die stetig zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums und die dadurch neuen Tatbestände der Sondernutzung bedürfen dringend einer konkreten Regelung.
B. Finanzielle Auswirkungen
Ziel ist einerseits die Sicherstellung des Gemeingebrauchs auf Frankfurts Straßen, Wegen und Plätzen und andererseits die sachgerechte Steuerung der Nutzungen des öffentlichen Raums durch Industrie, Handel und Gastronomie. Durch die Neufassung soll des Weiteren zukunftssicher eine Verschlankung und damit einhergehend eine größere Übersichtlichkeit und ein leichteres Verständnis der Regelungsinhalte für die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Notwendige rechtliche Ergänzungen, Konkretisierung der Tatbestände und damit mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung, effektivere Steuerung der steigenden Nutzung und Ausweitung auf der öffentlichen Fläche durch Baumaßnahmen, Außengastronomie, Gewerbe, neue Werbeformen und Veranstaltungen, Einführung von zwei übersichtlich und eindeutig definierten Gebührenbereichen, Optimierung von Berechnungsgrundlagen für nicht genehmigungsfähige oder unerlaubt ausgeführte Sondernutzungen, Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau.
D. Klimaschutz
Frankfurt am Main liegt derzeit im Städtevergleich bei der Erhebung von Sondernutzungsgebühren im unteren Drittel. Die letzte Satzungsänderung erfolgte im Jahr 2002 im Rahmen der Währungsumstellung von DM auf Euro. Eine Gebührenerhöhung fand in diesem Zuge nicht statt. Letztmalig wurden die Gebühren im Jahr 1998 erhöht, d. h. seit nunmehr 25 Jahren gab es keine Gebührenanpassung.