Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 23 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt geändert wird: a) Ziffer 4. (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) wird auf jährlich 30 Euro analog zu Ziffer 3. (Außengastronomie) festgelegt; b) Ziffer 5. (Warenauslagen vor den Geschäften) wird auf dieselben Sätze wie in Ziffer 3. geändert; c) bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide werden entsprechend der neuen Gebühren berichtigt.
Begründung
Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen, und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden.