Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel an Bedürfnisse von Einwohnern und Umwelt anpassen
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Begründung
den Klimawandel an Bedürfnisse von Einwohnern und Umwelt anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 146 vom 12.09.2014 wird grundsätzlich zugestimmt, unter der Maßgabe, dass der Magistrat folgende Aspekte einbezieht:
- Bei Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu achten, dass nach Durchführung der Dämmungsmaßnahmen die finanzielle Belastung der Mieter nicht dauerhaft steigt. Die Umlage der Dämmkosten auf die Mieter darf den Kostenausgleich nicht übersteigen, also nicht zu einer dauerhaften Mieterhöhung führen.
- Bei Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu achten, dass feuerhemmende und langzeitstabile Dämmstoffe verwendet werden.
- Auf nivellierende Außenwärmedämmung ist dann zu verzichten, wenn der architektonische Charakter des Gebäudes dadurch zerstört würde. Dies gilt insbesondere in weitgehend stilreinen Gründerzeitvierteln und bei Bauten mit offenem Fachwerk oder Sandsteinmaßwerk.
- Grünflächen innerhalb von Wohnquartieren sind für die Durchlüftung und Erwärmungsbegrenzung der Viertel notwendig. Verdichtung von Wohngebieten durch Bebauung von Grünflächen widerspricht dem Ziel, klimawirksame Grünflächen zu erhalten, und ist daher zu unterlassen.
- Auf kursorische Klimagutachten für Bebauungsvorhaben ist zu verzichten, da sie nur Geld kosten, aber keine sinnvollen Ergebnisse erbringen können. In Klimagutachten müssen zwingend eingehen: die real geplante Baumassenverteilung, die Oberflächenstrukturen der Bauwerke und der dazwischenliegenden Bodennutzung, diethermo- und fluiddynamischen Eigenschaften aller Oberflächen und Materialien, unter Berücksichtigung ihrer real geplanten Formgebung.
- Um die in der Stadt vorhandene Biodiversität bei Pflanzen und Tieren zu erhalten, sind alle geplanten Maßnahmen mit Fachinstituten, insbesondere dem Institut für Biodiversität und Klima der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, abzustimmen.
- Wie werden externe Fachgremien und -berater, insbesondere zu Grünflächen- und Biodiversitäts-schutz eingebunden ?
- Wie wird die Unabhängigkeit dieser Gremien und Berater von Einflüssen politischer Ideologien oder der sogenannten "Stadtgesellschaft" gewährleistet ?
- Da Klimaschutz im kommunalen Raum nur als Kombination vielfältiger Einzelmaßnahmen realisierbar ist, sind eine Prioritätenliste, ein Realisierungszeitplan nach Prioritätsklassen und eine entsprechende Finanzierungsplanung vorzulegen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2015, OF 656/2
Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an
den Klimawandel an Bedürfnisse von Einwohnern und Umwelt anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 146 vom 12.09.2014 wird
grundsätzlich zugestimmt, unter der Maßgabe, dass der Magistrat folgende
Aspekte einbezieht: 1. Bei Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu
achten, dass nach Durchführung der Dämmungsmaßnahmen die finanzielle Belastung
der Mieter nicht dauerhaft steigt. Die Umlage der Dämmkosten auf die Mieter
darf den Kostenausgleich nicht übersteigen, also nicht zu einer dauerhaften
Mieterhöhung führen. 2. Bei
Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu achten, dass feuerhemmende und
langzeitstabile Dämmstoffe verwendet werden. 3. Auf nivellierende Außenwärmedämmung ist dann zu
verzichten, wenn der architektonische Charakter des Gebäudes dadurch zerstört
würde. Dies gilt insbesondere in weitgehend stilreinen Gründerzeitvierteln und
bei Bauten mit offenem Fachwerk oder Sandsteinmaßwerk. 4. Grünflächen innerhalb von Wohnquartieren sind für
die Durchlüftung und Erwärmungsbegrenzung der Viertel notwendig. Verdichtung
von Wohngebieten durch Bebauung von Grünflächen widerspricht dem Ziel,
klimawirksame Grünflächen zu erhalten, und ist daher zu unterlassen. 5. Auf kursorische Klimagutachten
für Bebauungsvorhaben ist zu verzichten, da sie nur Geld kosten, aber keine
sinnvollen Ergebnisse erbringen können. In Klimagutachten müssen zwingend
eingehen: die real geplante Baumassenverteilung, die Oberflächenstrukturen der
Bauwerke und der dazwischenliegenden Bodennutzung, diethermo- und
fluiddynamischen Eigenschaften aller Oberflächen und Materialien, unter
Berücksichtigung ihrer real geplanten Formgebung. 6. Um die in der Stadt vorhandene Biodiversität bei
Pflanzen und Tieren zu erhalten, sind alle geplanten Maßnahmen mit
Fachinstituten, insbesondere dem Institut für Biodiversität und Klima der
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, abzustimmen. 7. Wie werden externe Fachgremien
und -berater, insbesondere zu Grünflächen- und Biodiversitäts-schutz
eingebunden ? 8. Wie wird
die Unabhängigkeit dieser Gremien und Berater von Einflüssen politischer
Ideologien oder der sogenannten "Stadtgesellschaft" gewährleistet ?
9. Da Klimaschutz im kommunalen
Raum nur als Kombination vielfältiger Einzelmaßnahmen realisierbar ist, sind
eine Prioritätenliste, ein Realisierungszeitplan nach Prioritätsklassen und
eine entsprechende Finanzierungsplanung vorzulegen.
Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2
am 09.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 607 2015
1.
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 641/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage OF 656/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
GRÜNE und SPD gegen CDU (= Ablehnung)
zu 3.
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2
am 20.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF
656/2 wurde zurückgezogen.