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Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 1203/10 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, wie im Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 beschrieben, zügig umzusetzen. 2. die Planung der beschriebenen städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, gemäß den folgenden Forderungen, zu überarbeiten: - Ersatzlose Streichung des geplanten Baus des Lebensmittel-Supermarkts. - Umwandlung der geplanten Tiefgarage in eine bedarfsgerechte Quartiersgarage. - Die geplante Zufahrt, über den heutigen Gehweg zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, nicht weiter zu verfolgen, sondern an der bisherigen Zufahrt und dem separaten Gehweg fest zu halten. - Der Treppenaufgang vom vorgenannten separaten Gehweg hoch zum Atzelbergplatz sollte möglichst beibehalten werden - Anpassung der geplanten Wohnbebauung an die geforderten Änderungen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmittel-Discounter in der Atzelbergsiedlung sowie die Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittel-Supermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht wie im Magistratsbericht behauptet ein sog. Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 PKW-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin. Weiterhin ist die in der Planvorlage aufgeführte Zufahrt nie Gegenstand der Überlegungen in der Planungswerkstatt gewesen. Im Gegenteil, in der Planungswerkstatt wurde vom Bestand des derzeitigen Gehwegs und der derzeitigen Zufahrt zum Grundstück ausgegangen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 7/11 Betreff: Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 1203/10 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, wie im Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 beschrieben, zügig umzusetzen. 2. die Planung der beschriebenen städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, gemäß den folgenden Forderungen, zu überarbeiten: - Ersatzlose Streichung des geplanten Baus des Lebensmittel-Supermarkts. - Umwandlung der geplanten Tiefgarage in eine bedarfsgerechte Quartiersgarage. - Die geplante Zufahrt, über den heutigen Gehweg zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße, nicht weiter zu verfolgen, sondern an der bisherigen Zufahrt und dem separaten Gehweg fest zu halten. - Der Treppenaufgang vom vorgenannten separaten Gehweg hoch zum Atzelbergplatz sollte möglichst beibehalten werden - Anpassung der geplanten Wohnbebauung an die geforderten Änderungen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmittel-Discounter in der Atzelbergsiedlung sowie die Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittel-Supermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht wie im Magistratsbericht behauptet ein sog. Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 PKW-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin. Weiterhin ist die in der Planvorlage aufgeführte Zufahrt nie Gegenstand der Überlegungen in der Planungswerkstatt gewesen. Im Gegenteil, in der Planungswerkstatt wurde vom Bestand des derzeitigen Gehwegs und der derzeitigen Zufahrt zum Grundstück ausgegangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 26 2011 1. Die Vorlage M 92 dient unter Hinweis auf OA 26 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 7/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Punkt 2. der vorletzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Verknüpfte Vorlagen